ALTANA: Eintragung des Squeeze-Out Beschlusses in das Handelsregister erfolgt
27.08.10 12:37
aktiencheck.de
Wesel (aktiencheck.de AG) - Der Beschluss der Hauptversammlung der ALTANA AG (ISIN DE0007600801 / WKN 760080) vom 30. Juni 2010 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin SKion GmbH gem. §§ 327a ff. AktG wurde am 27. August 2010 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Dies geht aus einer am Freitag veröffentlichten Pressemitteilung hervor.
Damit sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung der Barabfindung in Höhe von 15,01 Euro je Aktie auf die SKion GmbH übergegangen. Wie es weiter heißt, werde die Börsennotierung der ALTANA Aktien damit voraussichtlich Kürze eingestellt.
In Folge der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister steht den ehemaligen Aktionären der Gesellschaft, die das freiwillige öffentliche Kaufangebot vom 6. November 2009 angenommen haben, die in der Angebotsunterlage angebotene Nachbesserung zu.
Die SKion GmbH gehört der Milliardärin Susanne Klatten.
Die Aktie von ALTANA ist derzeit vom Handel ausgesetzt und notierte zuletzt bei 16,28 Euro. (27.08.2010/ac/n/nw)
Damit sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung der Barabfindung in Höhe von 15,01 Euro je Aktie auf die SKion GmbH übergegangen. Wie es weiter heißt, werde die Börsennotierung der ALTANA Aktien damit voraussichtlich Kürze eingestellt.
Die SKion GmbH gehört der Milliardärin Susanne Klatten.
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