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Fr, 17. April 2026, 10:12 Uhr

GameStop Corp

WKN: A0HGDX / ISIN: US36467W1099

GameStop Aktie: Das klingt nach einer explosiven Mischung


14.02.25 09:21
Der Aktionär

Kulmbach (www.aktiencheck.de) - GameStop-Aktienanalyse von "Der Aktionär":

Philipp Schleu vom Anlegermagazin "Der Aktionär" nimmt in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie von GameStop Corp. (ISIN: US36467W1099, WKN: A0HGDX, Ticker-Symbol: GS2C, NYSE-Symbol: GME) unter die Lupe.

Bereits am Wochenende habe ein gemeinsames Foto von Strategy-CEO Michael Saylor und GameStop-CEO Ryan Cohen die Gerüchteküche um ein mögliches Bitcoin-Investment zum Brodeln gebracht. Gestern sei die Bestätigung gefolgt. GameStop prüfe tatsächliche Investitionen in Kryptowährungen.

Wie CNBC unter Berufung auf Insider berichte, erwäge der Videospielhändler einen Teil seines Kapitals in alternative Anlageklassen zu stecken - allen voran: Bitcoin und andere Kryptowährungen. Die Nachricht habe wie eine Bombe eingeschlagen, die GameStop-Aktie sei nachbörslich um bis zu 20 Prozent in die Höhe geschossen. Ein klares Zeichen dafür, wie hungrig die Anleger nach neuen Impulsen gewesen seien.

Allerdings würden die Quellen betonen, dass noch keine endgültige Entscheidung gefallen sei. GameStop befinde sich noch in der Prüfungsphase, ob ein solches Investment strategisch sinnvoll sei. Es bleibe also spannend.

Es sei nicht das erste Mal, dass GameStop mit Kryptowährungen experimentiere. Im Jahr 2022 habe das Unternehmen seine eigenen Krypto-Wallets eingeführt, mit denen die Nutzer ihre digitalen Münzen und NFTs hätten verwalten können. Das Projekt sei jedoch 2023 aufgrund von "regulatorischer Unsicherheit" eingestellt worden. Diese Unsicherheit dürfte jedoch mit der Trump-Regierung der Vergangenheit angehören, da diese für klarere regulatorische Richtlinien sorgen wolle.

GameStop und Bitcoin - das klinge nach einer explosiven Mischung. Sollte das Unternehmen tatsächlich in Kryptowährungen investieren, könnte das der Meme-Aktie neuen Schwung verleihen. Allerdings ist das Ganze zum jetzigen Zeitpunkt noch reine Spekulation, so Philipp Schleu von "Der Aktionär". (Analyse vom 14.02.2025)

Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (14.02.2025/ac/a/n)

Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:

Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.





 
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