SdK für Verschärfung der Managerhaft.
28.10.04 15:50
SdK
Mit Entschiedenheit wird die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) in der Anhörung zu dem Gesetzentwurf des KapInHaG am 29. 10. 2004 die geplante Verschärfung der Managerhaftung für falsche Kapitalmarktinformationen unterstützen.
Nach den katastrophalen Erfahrungen von Anlegern mit den Folgen von Falschinformationen in Fällen wie E.MTV, Comroad, Infomatec u. a. hält die SdK derartige Regelungen zur Wiederherstellung des Anlegervertrauens für notwendig und überfällig. In ihrer heute veröffentlichten Stellungnahme weist die SdK zugleich das anhaltende Trommelfeuer von Verbänden und Lobbyisten gegen eine angebliche Überregulierung und ein Ersticken des deutschen Unternehmertums zurück.
Die Erfahrungen in den USA hätten vielmehr gezeigt, dass mit deren wesentlich schärferen Regelungen weder das Unternehmertum noch das Informationsverhalten von Managern beeinträchtigt werde und sich dennoch wesentlich breitere Bevölkerungskreise am Kapitalmarkt beteiligen würden.
Die SdK hebe hervor, dass die vorgesehene persönliche Haftung lediglich für grob fahrlässige oder vorsätzliche Falschinformationen gelten werde. Damit werde von Vorständen und Aufsichtsräten nur verlangt, dass sie nicht "lügen" sollten - eine Selbstverständlichkeit, die ohnedies von der großen Mehrzahl aller Manager erfüllt werde. Daraus einen angeblichen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Finanzplätzen abzuleiten, erscheine geradezu absurd.
Von den Betroffenen werde auch gerne übersehen, dass der Gesetzentwurf künftig sogar eine geringere Haftung von Vorständen oder Aufsichtsräten bewirken werde. Denn nach aktuellem Recht würden Manager z. B. bei falschen Ad-hoc-Mitteilungen indirekt unbegrenzt haften, sofern ihr Unternehmen haftungspflichtig werde. Hier sehe hingegen der Gesetzentwurf eine Obergrenze von vier Jahresgehältern vor.
Ergänzend zum Gesetzentwurf schlägt die SdK u. a. vor, die Haftung der Manager auf alle grob fahrlässig oder vorsätzlich falschen Äußerungen zu erweitern, unabhängig davon, wo sie gemacht worden sind. Denn eine Äußerung etwa in einer Talkshow könne ungleich größere Wirkung auf die Anleger entfalten als z. B. eine offizielle Pressemitteilung. Anlegerschutz ist nach Ansicht der SdK letztlich Kapitalmarktschutz.
Nach den katastrophalen Erfahrungen von Anlegern mit den Folgen von Falschinformationen in Fällen wie E.MTV, Comroad, Infomatec u. a. hält die SdK derartige Regelungen zur Wiederherstellung des Anlegervertrauens für notwendig und überfällig. In ihrer heute veröffentlichten Stellungnahme weist die SdK zugleich das anhaltende Trommelfeuer von Verbänden und Lobbyisten gegen eine angebliche Überregulierung und ein Ersticken des deutschen Unternehmertums zurück.
Die SdK hebe hervor, dass die vorgesehene persönliche Haftung lediglich für grob fahrlässige oder vorsätzliche Falschinformationen gelten werde. Damit werde von Vorständen und Aufsichtsräten nur verlangt, dass sie nicht "lügen" sollten - eine Selbstverständlichkeit, die ohnedies von der großen Mehrzahl aller Manager erfüllt werde. Daraus einen angeblichen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Finanzplätzen abzuleiten, erscheine geradezu absurd.
Von den Betroffenen werde auch gerne übersehen, dass der Gesetzentwurf künftig sogar eine geringere Haftung von Vorständen oder Aufsichtsräten bewirken werde. Denn nach aktuellem Recht würden Manager z. B. bei falschen Ad-hoc-Mitteilungen indirekt unbegrenzt haften, sofern ihr Unternehmen haftungspflichtig werde. Hier sehe hingegen der Gesetzentwurf eine Obergrenze von vier Jahresgehältern vor.
Ergänzend zum Gesetzentwurf schlägt die SdK u. a. vor, die Haftung der Manager auf alle grob fahrlässig oder vorsätzlich falschen Äußerungen zu erweitern, unabhängig davon, wo sie gemacht worden sind. Denn eine Äußerung etwa in einer Talkshow könne ungleich größere Wirkung auf die Anleger entfalten als z. B. eine offizielle Pressemitteilung. Anlegerschutz ist nach Ansicht der SdK letztlich Kapitalmarktschutz.
