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Primacom

WKN: 625910 / ISIN: DE0006259104

PrimaCom auf dem richtigem Weg


22.12.04 15:22
SdK

Der Kabelnetzbetreiber PrimaCom AG (ISIN DE0006259104 / WKN 625910), Mainz, veröffentlichte heute die Ergebnisse einer Sonderprüfung, die von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SDK) in der Hauptversammlung vom 08. Juni 2004 beantragt und mit den Stimmen zahlreicher Mitglieder, Stimmgeber und anderer Aktionäre durchgesetzt wurde.

Mit diesem Gutachten seien diverse Geschäftsvorfälle untersucht worden, die praktisch zur Enteignung der PrimaCom-Aktionäre durch die Investmentbank J.P. Morgan Chase und die Fondsgesellschaft Apollo Management führen sollten. Zum Hintergrund: J.P. Morgan Chase sei ursprünglich Aktionär der PrimaCom gewesen. Als es der Gesellschaft, die über ein durchweg gesundes operatives Geschäft verfüge, noch gut gegangen sei, habe sich J.P. Morgan Chase von ihrer Aktienbeteiligung getrennt und habe nach Ansicht der SdK fortan versucht, PrimaCom durch überteuerte Kredite, knebelnde Vertragsbedingungen und extreme hohe Gebühren und Beraterkosten "kaputt" zu finanzieren.

Der dreiste Plan habe nach Ansicht der SdK vorgesehen, das Geschäft der dann quasi insolventen Gesellschaft wieder billigst zu übernehmen. Die Sonderprüfung habe weiter ergeben, dass der Vorstand Sondervorteile und Bonuszahlungen in Millionenhöhe erhalten hätte, wenn es zu dem für die Aktionäre extrem nachteiligen Geschäft gekommen wäre. Zudem sei vorgesehen gewesen, dass die UPC/Liberty Gruppe, die mit rund 25% größter Aktionär der PrimaCom sei, die niederländische PrimaCom Tochter Multikabel zu Konditionen hätte erwerben dürfen, die nach Auffassung der SdK rund 100 Millionen Euro unter den marktüblichen Preis gelegen hätten.

Durch das Engagement der SdK und des Großaktionärs Wolfgang Preuss habe das Vorhaben auf der Hauptversammlung verhindert und der Vorstand durch einen neuen ersetzt werden können, der das Vertrauen der Aktionäre genieße. Das nun vorliegende Sonderprüfungsgutachten, das von der renommierten Münchner Kanzlei LKC Kemper Czarske v. Gronau Berz angefertigt worden sei, komme außerdem zu dem Ergebnis, dass ein Großteil der Finanzierung nach deutschem Recht sittenwidrig sei. Sollte dies vor Gericht bestätigt werden, würde dies eine deutliche Steigerung des Unternehmenswerts bedeuten. Die SdK begrüßt und unterstütze daher die vom Vorstand der PrimaCom eingeleiteten Restrukturierung und die vorgenommenen rechtlichen Schritte zur Wahrung der Rechte und des Vermögens der Aktionäre.



 
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