PrimaCom SdK schaltet BaFin ein
24.05.04 16:27
SdK
Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingeschaltet, da sie es für denkbar hält, dass PrimaCom-Aktionäre ein Recht auf ein Übernahmeangebot haben könnten.
In der Hauptversammlung am 08.06.2004 sollten die Aktionäre der PrimaCom AG einem Beschlussvorschlag zustimmen, der vorsehe, dass die PrimaCom AG nahezu ihr gesamtes Vermögen auf die BK Breitband Kabelnetz Holding GmbH, Hamburg, übertrage - ein Unternehmen, das von dem Finanzinvestor Apollo Management L.P. und der JP Morgan Chase Manhattan Bank kontrolliert werde. Die PrimaCom-Aktionäre sollten für die Aufgabe sämtlicher Vermögensgegenstände eine Abfindung von maximal 25 Cent je Aktie erhalten.
Ob JP Morgan und Apollo an der PrimaCom AG beteiligt seien, sei aktuell nicht bekannt. In einem Zeitungsartikel (Financial Times Deutschland vom 16.04.2004) werde jedoch davon gesprochen, dass Apollo bereits 15% der Anteile an der PrimaCom AG erworben habe, was der SdK mehr als nachvollziehbar scheine, da ein derartiger Hauptversammlungsbeschluss nur wirksam werde, wenn ihm mehr als 75% der anwesenden Aktionäre zustimmen würden. Angesichts des Aufwandes, den der Abschluss dieses Vertrages mit sich bringe, sei es aus der Sicht der SdK überaus wahrscheinlich, dass die "Hauptbegünstigten" dieser Vereinbarung, JP Morgan und Apollo, Maßnahmen getroffen hätten, die dem Hauptversammlungsbeschluss zumindest die Chance auf Realisation eröffnen würden.
Die SdK halte es in diesem Zusammenhang weiter für wahrscheinlich, dass es Absprachen der Finanzinvestoren Apollo und JP Morgan mit dem PrimaCom-Großaktionär Liberty Media gebe, der 26,7% der Anteile halte und den Beschluss alleine blockieren könnte. Dazu würden Berichte passen, wonach Liberty großes Interesse an dem hochprofitablen niederländischen Kabelnetz (Multikabel) der PrimaCom AG haben solle.
Es heiße nämlich im Geschäftsbericht, dass die Interessen der Liberty nicht mit denen der PrimaCom AG und anderer Aktionäre identisch sein müssten. Angesichts der Höhe der Beteiligung könne Liberty alle wichtigen Entscheidungen in der Gesellschaft verhindern. Genau unter diesem Aspekt sei wohl gerade die Beteiligung der Liberty erfolgt. Liberty könne sicher sein, dass kein anderer Kabelnetzbetreiber ohne ihre Zustimmung einen beherrschenden Einfluss auf PrimaCom erlange. Man kontrolliere damit de facto bereits die Gesellschaft. Es sei daher nicht nachvollziehbar, wieso man nunmehr auf einmal einem "Kontrollwechsel" zustimme.
Sollte die Apollo oder JP Morgan oder die BK Breitband Kabelnetz Holding GmbH, Hamburg, bereits Aktien an der Gesellschaft halten und sollte es tatsächlich Vereinbarungen zwischen Apollo, JP Morgan und Liberty geben, würde ein so genanntes "Acting in Concert" vorliegen, das, da die Beteiligungsschwelle 30% überschreiten würde, dazu führen würde, dass diese Gesellschaften den anderen Aktionären ein Übernahmenangebot machen müssten. Die SdK habe die BaFin daher gebeten, den Sachverhalt zu prüfen.
In der Hauptversammlung am 08.06.2004 sollten die Aktionäre der PrimaCom AG einem Beschlussvorschlag zustimmen, der vorsehe, dass die PrimaCom AG nahezu ihr gesamtes Vermögen auf die BK Breitband Kabelnetz Holding GmbH, Hamburg, übertrage - ein Unternehmen, das von dem Finanzinvestor Apollo Management L.P. und der JP Morgan Chase Manhattan Bank kontrolliert werde. Die PrimaCom-Aktionäre sollten für die Aufgabe sämtlicher Vermögensgegenstände eine Abfindung von maximal 25 Cent je Aktie erhalten.
Die SdK halte es in diesem Zusammenhang weiter für wahrscheinlich, dass es Absprachen der Finanzinvestoren Apollo und JP Morgan mit dem PrimaCom-Großaktionär Liberty Media gebe, der 26,7% der Anteile halte und den Beschluss alleine blockieren könnte. Dazu würden Berichte passen, wonach Liberty großes Interesse an dem hochprofitablen niederländischen Kabelnetz (Multikabel) der PrimaCom AG haben solle.
Es heiße nämlich im Geschäftsbericht, dass die Interessen der Liberty nicht mit denen der PrimaCom AG und anderer Aktionäre identisch sein müssten. Angesichts der Höhe der Beteiligung könne Liberty alle wichtigen Entscheidungen in der Gesellschaft verhindern. Genau unter diesem Aspekt sei wohl gerade die Beteiligung der Liberty erfolgt. Liberty könne sicher sein, dass kein anderer Kabelnetzbetreiber ohne ihre Zustimmung einen beherrschenden Einfluss auf PrimaCom erlange. Man kontrolliere damit de facto bereits die Gesellschaft. Es sei daher nicht nachvollziehbar, wieso man nunmehr auf einmal einem "Kontrollwechsel" zustimme.
Sollte die Apollo oder JP Morgan oder die BK Breitband Kabelnetz Holding GmbH, Hamburg, bereits Aktien an der Gesellschaft halten und sollte es tatsächlich Vereinbarungen zwischen Apollo, JP Morgan und Liberty geben, würde ein so genanntes "Acting in Concert" vorliegen, das, da die Beteiligungsschwelle 30% überschreiten würde, dazu führen würde, dass diese Gesellschaften den anderen Aktionären ein Übernahmenangebot machen müssten. Die SdK habe die BaFin daher gebeten, den Sachverhalt zu prüfen.
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