Odeon Film Übernahmeangebot
13.04.06 15:50
Ad hoc
Die GFP Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Beteiligungs KG hat am 13. April 2006 entschieden, als alleiniger Bieter den Aktionären der Odeon Film AG (ISIN DE0006853005 / WKN 685300) anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Odeon Film AG mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden Betrag des Grundkapitals von EUR 2,60 und Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2005 im Wege eines Übernahmeangebots gegen Zahlung eines Kaufpreises von EUR 10,30 je Stückaktie zu erwerben. Das Angebot wird zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bedingungen und Bestimmungen ergehen.
GFP Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Beteiligungs KG handelt hierbei als Tochterunternehmen im Sinne von § 2 Abs. 6 WpÜG der GFP Vermögensverwaltungs GmbH, Berlin, (ihrer Komplementärin) sowie Herrn David Groenewold, Berlin, alleiniger Gesellschafter der GFP Vermögensverwaltungs GmbH.
GFP Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Beteiligungs KG stimmt sich bei dem Übernahmeangebot mit ihren Kommanditisten Zweite Medienfonds German Filmproductions GmbH & Co. Beteiligungs KG, Berlin, Zweite Medienfonds German Filmproductions GmbH & Co. Dritte Beteiligungs KG, Berlin und Herrn David Groenewold im Sinne des § 30 Abs. 2 WpÜG ab.
Die Zweite Medienfonds German Filmproductions GmbH & Co. Beteiligungs KG und die Zweite Medienfonds German Filmproductions GmbH & Co. Dritte Beteiligungs KG wiederum handeln als Tochterunternehmen im Sinne von § 2 Abs. 6 WpÜG der Zweite Medienfonds German Filmproductions GFP GmbH, Berlin, (ihrer gemeinsamen Komplementärin), deren alleiniger Gesellschafter Herr David Groenewold ist.
Die GFP Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Beteiligungs KG wird am 13. April 2006 einen Aktienkaufvertrag mit Liberty unterzeichnen und wird mit Vollzug dieses Vertrages insgesamt 1.180.511 Odeon Film AG-Aktien (ca. 53,66% des Grundkapitals und der Stimmrechte) erwerben. Der Vollzug des Kaufvertrags steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung des Kaufpreises.
Die Angebotsunterlage wird im Internet unter folgender Adresse veröffentlicht werden:
http://www.germanfilmproductions.de/content/e3/index_ger.html
Die Veröffentlichung setzt voraus, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Veröffentlichung gestattet hat oder die gesetzliche Prüfungsfrist abgelaufen ist, ohne dass die BaFin das Angebot untersagt hat.
Berlin, 13. April 2006
GFP Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Beteiligungs KG handelt hierbei als Tochterunternehmen im Sinne von § 2 Abs. 6 WpÜG der GFP Vermögensverwaltungs GmbH, Berlin, (ihrer Komplementärin) sowie Herrn David Groenewold, Berlin, alleiniger Gesellschafter der GFP Vermögensverwaltungs GmbH.
GFP Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Beteiligungs KG stimmt sich bei dem Übernahmeangebot mit ihren Kommanditisten Zweite Medienfonds German Filmproductions GmbH & Co. Beteiligungs KG, Berlin, Zweite Medienfonds German Filmproductions GmbH & Co. Dritte Beteiligungs KG, Berlin und Herrn David Groenewold im Sinne des § 30 Abs. 2 WpÜG ab.
Die Zweite Medienfonds German Filmproductions GmbH & Co. Beteiligungs KG und die Zweite Medienfonds German Filmproductions GmbH & Co. Dritte Beteiligungs KG wiederum handeln als Tochterunternehmen im Sinne von § 2 Abs. 6 WpÜG der Zweite Medienfonds German Filmproductions GFP GmbH, Berlin, (ihrer gemeinsamen Komplementärin), deren alleiniger Gesellschafter Herr David Groenewold ist.
Die Angebotsunterlage wird im Internet unter folgender Adresse veröffentlicht werden:
http://www.germanfilmproductions.de/content/e3/index_ger.html
Die Veröffentlichung setzt voraus, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Veröffentlichung gestattet hat oder die gesetzliche Prüfungsfrist abgelaufen ist, ohne dass die BaFin das Angebot untersagt hat.
Berlin, 13. April 2006
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