Met@box jur. Unterstütz. bei Restrukt.
11.03.02 13:07
Ad hoc
Das Hildesheimer Technologieunternehmen Met@box AG (WKN 692120) erzielt einen Erfolg bei der Abwendung eines von dritter Seite gestellten Insolvenzantrags.
Das von einem anderen Unternehmen zur Durchsetzung einer von der Met@box AG bestrittenen Forderung beantragte Insolvenzverfahren wurde bereits am 25. Februar 2002 vom Amtsgericht Hildesheim auf Kosten des Antragstellers als unzulässig zurückgewiesen, wie dem Unternehmen heute bekannt wurde. Die Met@box AG sieht hierin eine Stärkung ihrer Position im Rahmen der Konsolidierung.
Für weitere Informationen:
Melanie Hoffmann
Management Public & Investor Relations Met@box AG
Tel: 05121/75 33-116
Fax 05121/75 33 75
E-Mail: hoffmann@metabox.de.
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Ad-hoc-Mitteilung:
Das Hildesheimer Technologieunternehmen Met@box AG (MBX, WKN 692120 und 692122) hat im Rechtstreit mit der Deutschen Börse AG wegen der Sanktionszahlung für die verspätete Veröffentlichung des Geschäftsberichts des Jahres 2000 einen wesentlichen Teilerfolg erzielt: So muss das Unternehmen nach einer Entscheidung des Schiedsgerichts bei der Deutsche Börse AG (Primary Markets Arbitration Panel) anstatt der bisher verhängten Geldstrafe in Höhe von 70.000 Euro lediglich 15.000 Euro zahlen.
Grundlage bildet die Feststellung des Schiedsgerichts, dass die von der Deutsche Börse AG verhängte Geldstrafe weit überhöht war, da der Met@box AG letztlich lediglich vorgeworfen werden könne, keine der IAS entsprechende Eigenkapitalveränderungsrechnung aufgestellt zu haben. Die übrigen Vorwürfe sah das Schiedsgericht nicht bestätigt. Insbesondere sei die Met@box AG nicht verpflichtet gewesen, einen testierten Jahresabschluss einzureichen. Ferner sei es ausreichend gewesen, die englischsprachige Version des Geschäftsberichts zum Download bereit zu stellen, und nicht, wie die Deutsche Börse AG dem Unternehmen vorgeworfen hatte, in elektronischer Form zu übermitteln.
Einen weiteren Erfolg erzielte die Met@box AG bei der Abwendung eines von dritter Seite gestellten Insolvenzantrags: Das von einem anderen Unternehmen zur Durchsetzung einer von der Met@box AG bestrittenen Forderung beantragte Insolvenzverfahren wurde bereits am 25. Februar 2002 vom Amtsgericht Hildesheim auf Kosten des Antragstellers als unzulässig zurückgewiesen, wie dem Unternehmen heute bekannt wurde. Darüber hinaus prüft das Unternehmen zurzeit, ob der aus Sicht der Met@box AG missbräuchlich gestellte Insolvenzantrag Anlass für eine Strafanzeige gibt.
Das Hauptaugenmerk des Unternehmens richtet sich derzeit allerdings auf den kurz bevorstehenden CeBIT-Auftritt in Hannover ab Mittwoch, 13. März, dem insbesondere der Vorstandsvorsitzende Herbert Steinhauer positiv entgegensieht.
Die Met@box AG ist ein Technologieunternehmen, das Hard- und Softwarelösungen für Anwendungen des interaktiven Fernsehens (iTV) entwickelt und vertreibt. Das 1996 gegründete Unternehmen hat sich zum Ziel gesetzt, Multimedia, Internet und klassisches Fernsehen zu einem neuartigen Universalmedium zu verschmelzen. Als Technologie-Pionier bietet die Met@box AG mit der met@box 1000 schon jetzt bedienerfreundliches interaktives Fernsehen mit Features wie analoges/digitales TV, Internet, E-Mail und DVD.
Für weitere Informationen:
Melanie Hoffmann Management Public & Investor Relations Met@box AG
Tel: 05121/75 33-116
Fax 05121/75 33 75
E-Mail: hoffmann@metabox.de.
Das von einem anderen Unternehmen zur Durchsetzung einer von der Met@box AG bestrittenen Forderung beantragte Insolvenzverfahren wurde bereits am 25. Februar 2002 vom Amtsgericht Hildesheim auf Kosten des Antragstellers als unzulässig zurückgewiesen, wie dem Unternehmen heute bekannt wurde. Die Met@box AG sieht hierin eine Stärkung ihrer Position im Rahmen der Konsolidierung.
Für weitere Informationen:
Melanie Hoffmann
Management Public & Investor Relations Met@box AG
Tel: 05121/75 33-116
Fax 05121/75 33 75
E-Mail: hoffmann@metabox.de.
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Ad-hoc-Mitteilung:
Grundlage bildet die Feststellung des Schiedsgerichts, dass die von der Deutsche Börse AG verhängte Geldstrafe weit überhöht war, da der Met@box AG letztlich lediglich vorgeworfen werden könne, keine der IAS entsprechende Eigenkapitalveränderungsrechnung aufgestellt zu haben. Die übrigen Vorwürfe sah das Schiedsgericht nicht bestätigt. Insbesondere sei die Met@box AG nicht verpflichtet gewesen, einen testierten Jahresabschluss einzureichen. Ferner sei es ausreichend gewesen, die englischsprachige Version des Geschäftsberichts zum Download bereit zu stellen, und nicht, wie die Deutsche Börse AG dem Unternehmen vorgeworfen hatte, in elektronischer Form zu übermitteln.
Einen weiteren Erfolg erzielte die Met@box AG bei der Abwendung eines von dritter Seite gestellten Insolvenzantrags: Das von einem anderen Unternehmen zur Durchsetzung einer von der Met@box AG bestrittenen Forderung beantragte Insolvenzverfahren wurde bereits am 25. Februar 2002 vom Amtsgericht Hildesheim auf Kosten des Antragstellers als unzulässig zurückgewiesen, wie dem Unternehmen heute bekannt wurde. Darüber hinaus prüft das Unternehmen zurzeit, ob der aus Sicht der Met@box AG missbräuchlich gestellte Insolvenzantrag Anlass für eine Strafanzeige gibt.
Das Hauptaugenmerk des Unternehmens richtet sich derzeit allerdings auf den kurz bevorstehenden CeBIT-Auftritt in Hannover ab Mittwoch, 13. März, dem insbesondere der Vorstandsvorsitzende Herbert Steinhauer positiv entgegensieht.
Die Met@box AG ist ein Technologieunternehmen, das Hard- und Softwarelösungen für Anwendungen des interaktiven Fernsehens (iTV) entwickelt und vertreibt. Das 1996 gegründete Unternehmen hat sich zum Ziel gesetzt, Multimedia, Internet und klassisches Fernsehen zu einem neuartigen Universalmedium zu verschmelzen. Als Technologie-Pionier bietet die Met@box AG mit der met@box 1000 schon jetzt bedienerfreundliches interaktives Fernsehen mit Features wie analoges/digitales TV, Internet, E-Mail und DVD.
Für weitere Informationen:
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Tel: 05121/75 33-116
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