Lobster beginnt mit Aktienrückkauf
03.09.99 00:00
Ad hoc
Mit Zustimmung des Aufsichtsrates hat der Vorstand der LobsterTechnology Holding AG (DE0005082903) beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung zum Rückkauf eigener Aktien Gebrauch machen. Auf Grundlage des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. Januar 1999 werden zunächst im laufenden und im darauffolgenden Monat bis zu 50.000 Aktien zurückgekauft.
Der Erwerb eigener Aktien erfolgt zu einem Gegenwert, der achtzigvom Hundert des Börsenkurses nicht unterschreitet und fünf vomHundert des Börsenkurses nicht überschreitet. Als maßgeblicherBörsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelung gilt dabei der Mittelwert der im Freiverkehr für die Aktie der LobsterTechnology Holding AG an der Berliner Wertpapierbörse während derletzten fünf Börsentage vor dem Erwerb der Aktien variabelnotierten gewichteten Börsenkurse.
Über die Verwendung der im Rahmen des Rückkaufes erworbenenAktien hat der Vorstand zum jetzigen Zeitpunkt noch keineendgültige Entscheidung getroffen.
Der Erwerb eigener Aktien erfolgt zu einem Gegenwert, der achtzigvom Hundert des Börsenkurses nicht unterschreitet und fünf vomHundert des Börsenkurses nicht überschreitet. Als maßgeblicherBörsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelung gilt dabei der Mittelwert der im Freiverkehr für die Aktie der LobsterTechnology Holding AG an der Berliner Wertpapierbörse während derletzten fünf Börsentage vor dem Erwerb der Aktien variabelnotierten gewichteten Börsenkurse.
Über die Verwendung der im Rahmen des Rückkaufes erworbenenAktien hat der Vorstand zum jetzigen Zeitpunkt noch keineendgültige Entscheidung getroffen.
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