Suchen
Login
Anzeige:
So, 24. September 2023, 4:51 Uhr

Infomatec

WKN: 622200 / ISIN: DE0006222003

Infomatec widersprüchliche Urteile


26.10.01 11:50
SdK AktionärsNews

Der Ausgang der Schadensersatzklagen von Infomatec (WKN 622200) -geschädigten Anlegern bleibt weiter spannend, berichtet Reinhild Keitel in den "SdK AktionärsNews".

Nachdem es bereits ablehnende Urteile in München und Augsburg gegeben habe, habe am 24. September eine Augsburger Kammer einem Kläger Schadensersatz zuerkannt. Damit habe erstmals ein Gericht einem Aktionär Schadensersatz wegen falscher Ad-hoc-Mitteilungen zugesprochen. Anfang September noch habe ein Münchner Richter in einem Urteil die weltfremde, Kopfschütteln verursachende Ansicht vertreten, dass sich Ad-hoc-Mitteilungen nicht an das breite Publikum, sondern nur an professionelle Handelsteilnehmer richten würden, und entsprechende Ansprüche zurückgewiesen.

Die Augsburger Entscheidung hingegen signalisiere, dass sich Kleinanleger sehr wohl gegen Unternehmen und ihre Verantwortlichen Recht verschaffen können und bei falschen Angaben über die wirtschaftliche Lage für den erlittenen Schaden entschädigt werden müssten. Dass hier bekanntlich absolutes Neuland in der hiesigen Rechtsprechung betreten werde, darauf habe die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre stets bei der Erörterung von möglichen Schadensersatzklagen gegen Neue Markt-Firmen hingewiesen. Bei dem Schadensersatzprozess gegen die Refugium AG, als sich die Anleger auf manipulierte, gerichtlich als falsch bestätigte Bilanzen berufen hätten, habe das damalige Bonner Landgericht gegen die Kläger entschieden. Da allerdings hätten sie dem Gericht auch beweisen müssen, dass sie die Refugium-Aktien seinerzeit anhand der (falschen) Bilanzen gekauft hätten, was ebenfalls äußerst weltfremd anmute.

Wenn die Recht sprechenden Richter je Aktien gekauft hätten, dann wüssten sie, dass kaum jemand Bilanzen beim Aktienkauf zur Hand nehme. Dass nun in Augsburg hinsichtlich der Ad-hoc-Meldungen anders entschieden worden sei, liege offenkundig auch daran, dass der Kläger den Zusammenhang seiner Kaufentscheidung mit den positiven Unternehmensmeldungen sehr konkret habe nachweisen können. Insofern seien auch hier recht hohe Anforderungen gestellt worden. Das Urteil beziehe sich daher zunächst einmal auf einen Einzelfall, und es wäre illusorisch, wenn sich nun auch alle anderen Anleger entsprechende Hoffnungen machen würden.

Letztlich werde der BGH über den Fall entscheiden. Geld werde, wenn überhaupt, noch lange nicht fließen, denn Infomatec habe bereits zwei Tage nach dem Urteilsspruch Berufung angekündigt.





 
26.10.01 , SdK AktionärsNews
Infomatec widersprüchliche Urteile
Der Ausgang der Schadensersatzklagen von Infomatec (WKN 622200) -geschädigten Anlegern bleibt weiter spannend, berichtet ...
24.09.01 , aktiencheck.de
Infomatec Schadensersatzurteil
Gericht spricht Infomatec-Aktionär (WKN 622200) Schadenersatz zu. Näheres entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Pressemitteilung. Das ...
12.09.01 , Ad hoc
Infomatec Personalie
Am 07.09.2001 hat der Aufsichtsrat der Firmen Infomatec (WKN 622200) und der Tochterunternehmen Herrn Gerhard Harlos, ...