HBAG Real Estate Anfechtungsklage
29.08.02 15:23
SdK
Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) hat am 15. August 2002 fristgerecht Anfechtungsklage gegen die Verschmelzung der AGIV Real Estate (WKN 502820) und der HBAG (WKN 633700) beim Landgericht Frankfurt eingereicht.
Anlass der Klage seien vermutete Sondervorteile für die AGIV-Aktionäre BHF-Bank und EnBW, über deren Abgeltung der Verschmelzungsvertrag sich ausgeschwiegen habe. Über die eingereichte Klage hat die SdK zeitgleich das Frankfurter Registergericht informiert, um einer Eintragung der Verschmelzung vorzubeugen.
Der AGIV-Vorstand jedoch mit seinem Vorsitzenden Dr. med. Rainer Behne, der zugleich HBAG-Vorstand sei, habe am 19. August 2002 trotz dieser Tatsachen schriftlich gegenüber dem Registergericht in Frankfurt erklärt, dass "eine Klage gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses nicht erhoben wurde".
Mit dieser Erklärung hat sich der Vorstand nach Ansicht der SdK die Eintragung der Verschmelzung in betrügerischer Absicht erschlichen. Dieser Vorstand, dem auch Dr. Wolf Klinz, Präsident der IHK Frankfurt am Main, angehöre, habe sich nicht gescheut, der SdK zuvor mit möglichen Schadensersatzansprüchen zu drohen, sofern sie Klage erheben würde. Wenn die HBAG jetzt öffentlich erkläre, die SdK habe die Klage nicht termingerecht vor Gericht eingereicht, so sei dies eine Täuschung. Kenntnis habe der Agiv-Vorstand zudem von drei weiteren fristgerecht eingereichten Klagen von Einzelaktionären.
Rätselhaft sei auch, was den Registerrichter dazu habe bewegen können, die Eintragung am 19. 8. vorzunehmen, obwohl seit dem 15. 8. eine schriftliche Mitteilung vorgelegen habe, dass gegen die Verschmelzung fristgerecht Klage eingereicht worden sei. Erklärungsbedürftig bei all diesen Vorgängen sei ebenso die Rolle des AGIV-Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Günter Rexroth, MdB.
Durch die Eintragung habe die hoch verschuldete HBAG mit ihrem Vorstandschef Rainer Behne Zugriff auf 320 Mio. Euro in der AGIV-Kasse und könne damit noch in diesem Jahr fällige Bankkredite von rund 240 Mio. Euro zurückzahlen. Wie darüber hinaus die Sonderrechte von BHF-Bank und EnBW abgegolten würden, sollte durch die Anfechtungsklage der SdK geklärt werden.
Denn dass diese Rechte im Wert von 110 Mio. Euro ersatzlos untergingen, wie Behne nun behaupte, dürfte eher ein Märchen sein. Sie würden nämlich der BHF-Bank und der EnBW garantieren, ihre AGIV-Aktien zu einem weit über dem Doppelten des gegenwärtigen Börsenkurses liegenden Preis an die HBAG anzudienen. Sollten sie darauf verzichten, würden sie sich ihrerseits schadensersatzpflichtig gegenüber ihren Aktionären machen.
Anlass der Klage seien vermutete Sondervorteile für die AGIV-Aktionäre BHF-Bank und EnBW, über deren Abgeltung der Verschmelzungsvertrag sich ausgeschwiegen habe. Über die eingereichte Klage hat die SdK zeitgleich das Frankfurter Registergericht informiert, um einer Eintragung der Verschmelzung vorzubeugen.
Der AGIV-Vorstand jedoch mit seinem Vorsitzenden Dr. med. Rainer Behne, der zugleich HBAG-Vorstand sei, habe am 19. August 2002 trotz dieser Tatsachen schriftlich gegenüber dem Registergericht in Frankfurt erklärt, dass "eine Klage gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses nicht erhoben wurde".
Rätselhaft sei auch, was den Registerrichter dazu habe bewegen können, die Eintragung am 19. 8. vorzunehmen, obwohl seit dem 15. 8. eine schriftliche Mitteilung vorgelegen habe, dass gegen die Verschmelzung fristgerecht Klage eingereicht worden sei. Erklärungsbedürftig bei all diesen Vorgängen sei ebenso die Rolle des AGIV-Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Günter Rexroth, MdB.
Durch die Eintragung habe die hoch verschuldete HBAG mit ihrem Vorstandschef Rainer Behne Zugriff auf 320 Mio. Euro in der AGIV-Kasse und könne damit noch in diesem Jahr fällige Bankkredite von rund 240 Mio. Euro zurückzahlen. Wie darüber hinaus die Sonderrechte von BHF-Bank und EnBW abgegolten würden, sollte durch die Anfechtungsklage der SdK geklärt werden.
Denn dass diese Rechte im Wert von 110 Mio. Euro ersatzlos untergingen, wie Behne nun behaupte, dürfte eher ein Märchen sein. Sie würden nämlich der BHF-Bank und der EnBW garantieren, ihre AGIV-Aktien zu einem weit über dem Doppelten des gegenwärtigen Börsenkurses liegenden Preis an die HBAG anzudienen. Sollten sie darauf verzichten, würden sie sich ihrerseits schadensersatzpflichtig gegenüber ihren Aktionären machen.