GeneScan Europe ordentliche Kapitalherabsetzung
12.01.09 08:49
Ad hoc
Freiburg (aktiencheck.de AG) - Ad hoc-Mitteilung der GeneScan Europe AG:
Das Landgericht Mannheim hat im Rechtsstreit über die Anfechtung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 18.07.2007 über die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals einen Vergleich protokolliert. Darin sind sämtliche gegen den Kapitalherabsetzungsbeschluss erhobene Anfechtungsklagen von den Klägern zurückgenommen worden. Die Gesellschaft wird die Kapitalherabsetzung nunmehr durchführen.
GeneScan Europe AG
Der Vorstand (Ad hoc vom 09.01.2009) (12.01.2009/ac/n/nw)
Das Landgericht Mannheim hat im Rechtsstreit über die Anfechtung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 18.07.2007 über die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals einen Vergleich protokolliert. Darin sind sämtliche gegen den Kapitalherabsetzungsbeschluss erhobene Anfechtungsklagen von den Klägern zurückgenommen worden. Die Gesellschaft wird die Kapitalherabsetzung nunmehr durchführen.
GeneScan Europe AG
Der Vorstand (Ad hoc vom 09.01.2009) (12.01.2009/ac/n/nw)
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