Dyckerhoff Gegenanträge zur HV
15.04.02 12:10
SdK
Zur Hauptversammlung der Dyckerhoff AG (WKN 559103), Wiesbaden, am 8. Mai 2002 hat die SdK fristgerecht Gegenanträge eingereicht, in denen sie sich gegen die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat ausspricht und auch die für die Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten ablehnt.
Anlass dieser Gegenanträge sei der im Sommer vergangenen Jahres erfolgte Einstieg des italienischen Zementherstellers Buzzi Unichem S. p. A. bei der Dyckerhoff AG. Damals hätten die beiden bisherigen Großaktionäre Dresdner Bank und R+V sowie ein Teil der Familienaktionäre rund 34% der Stammaktien an Buzzi abgegeben. Dabei sei ein Preis gezahlt worden, der mehr als das Doppelte des Börsenkurses betragen habe. Zugleich hätten die übrigen Familienaktionäre, wie in der Presse berichtet, mit Buzzi eine Verkaufsoption über ihre restlichen Anteile für einen späteren Zeitpunkt vereinbart - zu den gleichen Konditionen.
Die freien Aktionäre, insbesondere die Vorzugsaktionäre, jedoch hätten keine Gelegenheit erhalten, ihre Aktien ebenfalls zu denselben Bedingungen an den neuen Großaktionär abzugeben. Hier würde vielmehr bewusst eine Lücke zwischen dem damals noch geltenden Übernahmekodex (mit einer Kontrollerwerbsschwelle von 50%) und dem ab 2002 geltenden Übernahmegesetz mit einer Schwelle von nur 30% ausgenutzt, um ein Pflichtangebot an die freien Aktionäre zu vermeiden.
Dieses Verhalten, mit dem die Interessen der freien Aktionäre angesichts eines Kontrollwechsels völlig außer Acht gelassen worden seien, wolle die SdK zum Thema der Hauptversammlung machen. Daher werde sie auch der Verwaltung, die daran mitgewirkt habe bzw. nicht für eine faire Behandlung aller Aktionäre gesorgt habe, die Entlastung verweigern.
Dyckerhoff-Aktionäre, die sich diesen Anträgen anschließen wollten, könnten sich durch die SdK auf der Hauptversammlung vertreten lassen.
Anlass dieser Gegenanträge sei der im Sommer vergangenen Jahres erfolgte Einstieg des italienischen Zementherstellers Buzzi Unichem S. p. A. bei der Dyckerhoff AG. Damals hätten die beiden bisherigen Großaktionäre Dresdner Bank und R+V sowie ein Teil der Familienaktionäre rund 34% der Stammaktien an Buzzi abgegeben. Dabei sei ein Preis gezahlt worden, der mehr als das Doppelte des Börsenkurses betragen habe. Zugleich hätten die übrigen Familienaktionäre, wie in der Presse berichtet, mit Buzzi eine Verkaufsoption über ihre restlichen Anteile für einen späteren Zeitpunkt vereinbart - zu den gleichen Konditionen.
Dieses Verhalten, mit dem die Interessen der freien Aktionäre angesichts eines Kontrollwechsels völlig außer Acht gelassen worden seien, wolle die SdK zum Thema der Hauptversammlung machen. Daher werde sie auch der Verwaltung, die daran mitgewirkt habe bzw. nicht für eine faire Behandlung aller Aktionäre gesorgt habe, die Entlastung verweigern.
Dyckerhoff-Aktionäre, die sich diesen Anträgen anschließen wollten, könnten sich durch die SdK auf der Hauptversammlung vertreten lassen.
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