CBB Holding keine Hauptversammlung
02.03.05 09:06
Ad hoc
Ad hoc-Mitteilung der CBB Holding AG (ISIN DE0005444004 / WKN 544400):
Erwartungsgemäß hat das Amtsgericht Köln den Ermächtigungsbeschluss vom 01.02.2005 aufgehoben. Es wird somit, wie schon von der Emittentin am 09.02.2005 Ad-hoc mitgeteilt, nicht zu der von Annette und Klaus E.H. Zapf auf den 30.03.2005 einberufenen Hauptversammlung kommen.
Die Gesellschaft bedauert die aufgrund der Einberufung durch die Eheleute Zapf entstandene Marktunsicherheit. Sie verweist darauf, dass die von ihr einberufene außerordentliche Hauptversammlung wie angekündigt am 31.03.2005 um 14:00 Uhr in Köln stattfinden wird.
Köln, im März 2005 CBB Holding AG
Der Vorstand
CBB Holding AG Oppenheim Str. 9 50668 Köln Deutschland.
Erwartungsgemäß hat das Amtsgericht Köln den Ermächtigungsbeschluss vom 01.02.2005 aufgehoben. Es wird somit, wie schon von der Emittentin am 09.02.2005 Ad-hoc mitgeteilt, nicht zu der von Annette und Klaus E.H. Zapf auf den 30.03.2005 einberufenen Hauptversammlung kommen.
Köln, im März 2005 CBB Holding AG
Der Vorstand
CBB Holding AG Oppenheim Str. 9 50668 Köln Deutschland.
06.10.25
, Börse Global
Algorand: Entscheidungswoche!Algorand steht an der Schwelle zu einer entscheidenden Phase. Mit neuen Führungskräften, einer aktualisierten ...
26.01.06
, aktiencheck.de
CBB Holding stellt Antrag auf Eröffnung eines Ins [...]Die CBB Holding AG (ISIN DE0005444004/ WKN 544400) hat am heutigen Donnerstag bei dem Amtsgericht Köln einen Antrag auf ...
26.01.06
, Ad hoc
CBB Holding Antrag auf Insolvenzverfahren gestelltDie CBB Holding AG (ISIN DE0005444004/ WKN 544400) hat heute bei dem Amtsgericht Köln einen Antrag auf Eröffnung eines ...
