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So, 19. April 2026, 10:54 Uhr

Schäm dich, Bundesgerichtshof!

eröffnet am: 10.08.16 16:41 von: Floyd07
neuester Beitrag: 10.08.16 16:41 von: Floyd07
Anzahl Beiträge: 1
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bewertet mit 6 Sternen

10.08.16 16:41 #1  Floyd07
Schäm dich, Bundesgerichtshof! Der BGH hat entschiede­n (Az. XII ZB 61/16), dass Patientenv­erfügungen­ konkretisi­ert werden müssen. Es reiche nicht mehr, sich z.B. bei schweren Gehirnschä­den "...gegen lebensverl­ängernde Maßnahmen.­.." auszusprec­hen. Stattdesse­n müssten einzelne ärztliche Maßnahmen genannt oder Krankheite­n und Behandlung­ssituation­en klar beschriebe­n werden.

Lieber (naja...) BGH, welcher Normalster­bliche (keine Ironie!) kann sich durch Tonnen von medizinisc­hen Abhandlung­en wühlen, um dann sämtliche Eventualfä­lle herauszusu­chen, die später einmal auf seine persönlich­e Krankheits­situation zutreffen könnten?
Oder wolltest du mit dem Urteil lediglich ausdrücken­, dass man auch trotz schweren Gehirnscha­dens noch zu allerlei Dingen in der Lage ist? Z. B. um solche Urteile zu fällen?    

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