hier ist nicht mehr eure heimat, klar?
06.09.14 16:10
#51
kiiwii
bei 2Staatsbürgerschaften verliert er die deutsche
und das ist auch richtig so. Die ist ja nicht wichtiger oder "besser" als die andere.
Und das erspart im übrigen der deutschen Justiz unnötige Arbeit.
Wie beim Fssball: Rot und Raus !
Und das erspart im übrigen der deutschen Justiz unnötige Arbeit.
Wie beim Fssball: Rot und Raus !
06.09.14 16:23
#53
badtownboy
Darum geht es nicht kiiwii
ausreichend ist die von dir zitierte Rechtslage.
Hier fordern aber viele eine Ausbürgerung darüber hinaus, wenn nur eine , die deutsche Staatsbürgerschaft besteht.
Das läßt sich mit dem Grundsatz , dass durch Maßnahmen dt. Hoheitsgewalt niemand staatenlos werden soll, nicht realisieren.
Hier fordern aber viele eine Ausbürgerung darüber hinaus, wenn nur eine , die deutsche Staatsbürgerschaft besteht.
Das läßt sich mit dem Grundsatz , dass durch Maßnahmen dt. Hoheitsgewalt niemand staatenlos werden soll, nicht realisieren.
06.09.14 16:27
#54
kiiwii
Das siehst du insoweit falsch, als das GG morgen
mit Koalitionsmehrheit geändert werden könnte...
Die Große Koalition hat m.W. eine verfassungsändernde Mehrheit im Bundestag.
Die Große Koalition hat m.W. eine verfassungsändernde Mehrheit im Bundestag.
06.09.14 16:30
#55
kiiwii
im übrigen hast du auch nicht richtig gelesen, was
ich geschrieben habe: Ich habe nicht für eine Änderung der Rechtslage plädiert, sondern gesagt, falls einer zwei Staanangehörigkeiten hat, nimmt man ihm die deutsche weg.
06.09.14 16:33
#56
sebestie
Hier herrscht bei einigen große Islamphobie
Will aber keiner Namen nennen weil ich keinen Bock auf einen Heulflashmob habe.
Vor kurzem wolltet ihr noch jeden einbürgern der geradeaus laufen konnte und jetzt möchte man plötzlich schnell wieder ausbürgern.
Aha.
Als es in London mit der Shariapolice anfing und davor warnte wurde man hier als Nazidepp tituliert.
Einige haben geahnt dass dies bei uns auch eintreffen wird.
Diese Leute wurden hier gezielt gebrandmarkt.
Man war zu naiv daran zu glauben dass dies auch bei uns eintreffen wird.
Ui,jetzt ist man plötzlich aufgewacht.
Aber ich muss zugeben lieber zu spät als nie.
Ihr kriegt nicht mal kriminelle Staatenlose aus diesem Land und wollt jetzt die Staatsbürgerschaft entziehen.
Ha,ha,ha.
Herr lass Hirn ra.
Vor kurzem wolltet ihr noch jeden einbürgern der geradeaus laufen konnte und jetzt möchte man plötzlich schnell wieder ausbürgern.
Aha.
Als es in London mit der Shariapolice anfing und davor warnte wurde man hier als Nazidepp tituliert.
Einige haben geahnt dass dies bei uns auch eintreffen wird.
Diese Leute wurden hier gezielt gebrandmarkt.
Man war zu naiv daran zu glauben dass dies auch bei uns eintreffen wird.
Ui,jetzt ist man plötzlich aufgewacht.
Aber ich muss zugeben lieber zu spät als nie.
Ihr kriegt nicht mal kriminelle Staatenlose aus diesem Land und wollt jetzt die Staatsbürgerschaft entziehen.
Ha,ha,ha.
Herr lass Hirn ra.
06.09.14 16:36
#57
kiiwii
niemand wird hier gebrandmarkt, also heul ned
Hier gilt das deutsche Recht; es muß nur angewandt werden. Darum geht es.
06.09.14 16:39
#58
badtownboy
Kiiwii
Ich meinte nicht dich, wenn ich ausdrücklich sage, das die von dir zitierte Rechtslage richtig und ausreichend ist.
Eher RW in seiner extremen verfassungsfeindlichen Ansicht.
Eine Rechtsänderung könnte theoretisch tatsächlich nur über einer Änderung des GG erfolgen, mit , nicht aber darf einem Deutschen mit nur einer Staatsbürgerschaft die Staatsangehörigkeit entzogen werden.
Dies wäre ein eindeutiger Verstoß gegen den Wesensbestand des GG , der unter die Ewigkeitsgarantie fällt, der Entzug der Staatsangehörigkeit wäre wohl ein so schwerer Eingriff, dass dieser als rechtswidriger Eingriff in Art. 1 GG anzusehen wäre.
Es wäre ein Verstoß gegen die Menschenwürde einen Staatsbürger aus der Staatsbürgerschaft zu schmeißen, für schwere Verfehlungen gilt hier allein das StGB.
Eher RW in seiner extremen verfassungsfeindlichen Ansicht.
Eine Rechtsänderung könnte theoretisch tatsächlich nur über einer Änderung des GG erfolgen, mit , nicht aber darf einem Deutschen mit nur einer Staatsbürgerschaft die Staatsangehörigkeit entzogen werden.
Dies wäre ein eindeutiger Verstoß gegen den Wesensbestand des GG , der unter die Ewigkeitsgarantie fällt, der Entzug der Staatsangehörigkeit wäre wohl ein so schwerer Eingriff, dass dieser als rechtswidriger Eingriff in Art. 1 GG anzusehen wäre.
Es wäre ein Verstoß gegen die Menschenwürde einen Staatsbürger aus der Staatsbürgerschaft zu schmeißen, für schwere Verfehlungen gilt hier allein das StGB.
06.09.14 16:41
#59
sebestie
Schwätz ned du Lumpeseckel
Des isch so und war so.
Und wenns net höre wilsch dann schwätz mi net o.
Und wenns net höre wilsch dann schwätz mi net o.
06.09.14 16:41
#60
kiiwii
so isses
aber ob das Herr de Maisiere in Berlin auch so sieht - man weiß es nicht
06.09.14 17:52
#62
Gibich
#58. Btb: Seh´ ich das annähernd richtig ?
1. Rightwing zeigt sich als Extremist und Verfassungsfeind, zumindest in Sachen Ausbürgerung von islamistischen Söldnern und freiwilligen Kämpfern.
2. Potzblitzzz vertritt ein restriktives Verfassungverständnis.
3. Kiiwii redet einer Grundgesetzänderung das Wort und würde gerne gewissermaßen ein Damoklesschwert auf die Verfassung niedersausen sehen, weil die Gelegenheit zu Zeiten der Großen Koalition günstig ist. (Die "Ewigkeitsklausel" lasse ich beiseite, weil sie mir zu diffus erscheint.)
Seine Mindestforderung lautet unter Verweis auf #28, dass bestimmten Doppelpässlern die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wird. Dabei hakt es zuallererst schon daran, dass die Streitkräfte oder vergleichbaren bewaffneten Verbände, in die der betreffende Doppelpässler eintritt/eingetreten ist, keinem real existierenden Staat zugeordnet werden können, sondern nur einem Wunschstaat, sprich Kalifat.
2. Potzblitzzz vertritt ein restriktives Verfassungverständnis.
3. Kiiwii redet einer Grundgesetzänderung das Wort und würde gerne gewissermaßen ein Damoklesschwert auf die Verfassung niedersausen sehen, weil die Gelegenheit zu Zeiten der Großen Koalition günstig ist. (Die "Ewigkeitsklausel" lasse ich beiseite, weil sie mir zu diffus erscheint.)
Seine Mindestforderung lautet unter Verweis auf #28, dass bestimmten Doppelpässlern die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wird. Dabei hakt es zuallererst schon daran, dass die Streitkräfte oder vergleichbaren bewaffneten Verbände, in die der betreffende Doppelpässler eintritt/eingetreten ist, keinem real existierenden Staat zugeordnet werden können, sondern nur einem Wunschstaat, sprich Kalifat.
06.09.14 18:23
#63
Katjuscha
sebestie, was soll denn diese Opferrolle wieder
immer dieses "man hat mich als nazi tituliert"
wie öde !
es ist doch totaler Unsinn, dass es hier Leute gab, die jemanden als Nazi tituliert haben, nur weil derjenige sich gegen die SchariaPolizei geäußert hätte. Ich kenne niemanden, der diese Typen in irgendeiner Weise verteidigen würde oder ausschließen würde, dass es sowas auch in Deutschland geben kann. Gibt es ja jetzt in wenigen Einzelfällen auch schon.
hört doch mal auf, immer diesen Rechtspopulisten Futter zu geben, die sich ständig mit diesem "das wird man doch wohl noch sagen dürfen" und "wir sagen die Wahrheit" profilieren wollen. Das "man ist nicht gleich ein Nazi wenn man ..." passt in genau in dieses Argumentationsmuster.
Man kann sich hier ganz normal über extreme religiöse Fanatiker unterhalten, wie mit ihnen umzugehen ist, denn im Gegensatz zu anderen aufgeheizten polotischen Diskussionen, sind sich hier doch alle zumindest in der Ablehnung völlig einig. Es geht hier gerade nur noch darum, ob das Grundgesetz vor Ausbürgerung schützt (dann halt ändern) oder nicht. Da kann man glaub ich unterschiedlicher Meinung sein. Ich bin normalerweise strikt gegen Ausbürgerung und Ausweisung, weil es zumeist von rechtskonservativen Leuten benutzt wird, um jeden kriminellen Emigranten möglichst schnell auszuweisen. Deshalb war ich damals bei mehmet (Münchner Intensivstraftäter) als einer der wenigen hier im Forum dagegen. Bei der Frage der im Krieg kämpfenden religiösen Extremisten muss ich ehrlich zugeben, dass sich mein Weltbild dadurch etwas verändert, aber wie gesagt, nur in diesem speziellen Fall. Grundsätzlich gehören Kriminelle ins gefängnis, und zwar in ein Deutsches. Nur ist doch die Frage wie man kriegerische handlungen im Ausland bewertet. Kann man das als kriminelle Handlung im eigentlichen Sinne bezeichnen, die unter normales deutsches Strafrecht fällt? Insofern bin ich in dem Punkt mir nicht so sicher wie potzzzblitz. Aber darüber kann man ja diskutieren, auch ob man ein Gesetz ändern sollte oder nicht.
wie öde !
es ist doch totaler Unsinn, dass es hier Leute gab, die jemanden als Nazi tituliert haben, nur weil derjenige sich gegen die SchariaPolizei geäußert hätte. Ich kenne niemanden, der diese Typen in irgendeiner Weise verteidigen würde oder ausschließen würde, dass es sowas auch in Deutschland geben kann. Gibt es ja jetzt in wenigen Einzelfällen auch schon.
hört doch mal auf, immer diesen Rechtspopulisten Futter zu geben, die sich ständig mit diesem "das wird man doch wohl noch sagen dürfen" und "wir sagen die Wahrheit" profilieren wollen. Das "man ist nicht gleich ein Nazi wenn man ..." passt in genau in dieses Argumentationsmuster.
Man kann sich hier ganz normal über extreme religiöse Fanatiker unterhalten, wie mit ihnen umzugehen ist, denn im Gegensatz zu anderen aufgeheizten polotischen Diskussionen, sind sich hier doch alle zumindest in der Ablehnung völlig einig. Es geht hier gerade nur noch darum, ob das Grundgesetz vor Ausbürgerung schützt (dann halt ändern) oder nicht. Da kann man glaub ich unterschiedlicher Meinung sein. Ich bin normalerweise strikt gegen Ausbürgerung und Ausweisung, weil es zumeist von rechtskonservativen Leuten benutzt wird, um jeden kriminellen Emigranten möglichst schnell auszuweisen. Deshalb war ich damals bei mehmet (Münchner Intensivstraftäter) als einer der wenigen hier im Forum dagegen. Bei der Frage der im Krieg kämpfenden religiösen Extremisten muss ich ehrlich zugeben, dass sich mein Weltbild dadurch etwas verändert, aber wie gesagt, nur in diesem speziellen Fall. Grundsätzlich gehören Kriminelle ins gefängnis, und zwar in ein Deutsches. Nur ist doch die Frage wie man kriegerische handlungen im Ausland bewertet. Kann man das als kriminelle Handlung im eigentlichen Sinne bezeichnen, die unter normales deutsches Strafrecht fällt? Insofern bin ich in dem Punkt mir nicht so sicher wie potzzzblitz. Aber darüber kann man ja diskutieren, auch ob man ein Gesetz ändern sollte oder nicht.
06.09.14 18:26
#64
badtownboy
Gibich
Kiiwii und Potz sehen wohl zu Recht keinen gesetzlichen Handlungsbedarf, da dies zumindest für den Fall der Deutschen mit nur einer Staatsbürgerschaft verfassungsrechtlich problematisch wäre und das einfache Recht ausreichende Regelungen bereit hält, um hier reagieren zu können.
Die durch Verwaltungsakt erworbene deutsche Staatsbürgerschaft kann nur in dem Ausnahmefall aberkannt werden, dass dieser Akt auf einer Täuschung des Begünstigten beruht.
Im Übrigen gilt:
Verbot in die Entlassung der Staatenlosigkeit.
Siehe dort Rdnr.: 1048
http://books.google.de/...0staatsrecht%20staatenlosigkeit&f=false
Die durch Verwaltungsakt erworbene deutsche Staatsbürgerschaft kann nur in dem Ausnahmefall aberkannt werden, dass dieser Akt auf einer Täuschung des Begünstigten beruht.
Im Übrigen gilt:
Verbot in die Entlassung der Staatenlosigkeit.
Siehe dort Rdnr.: 1048
http://books.google.de/...0staatsrecht%20staatenlosigkeit&f=false
06.09.14 18:41
#65
Lumberjack77
katjuscha war dagegen, dass ein intensivtaeter
Wie Mehmet ausgewiesen wird?
Da bleibt mir die spucke weg
Da bleibt mir die spucke weg
06.09.14 19:14
#68
Randomness
Will Katjuscha
Mehmet bei ihr Zuhause aufnehmen, oder der arbeitenden Bevölkerung überlassen?
06.09.14 19:14
#69
Katjuscha
nöö, ich hab nur Prinzipien
Im November 2001 entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, „Mehmet“ dürfe nach Deutschland zurückkehren. Da seine Eltern seit über 30 Jahren in München lebten, musste die Stadt München eine Aufenthaltsgenehmigung erteilen. Diese richterliche Entscheidung wurde acht Monate später auch vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Die Abschiebung wurde für rechtswidrig erklärt.
Heute wäre es auch bereits Normalität, dass er Deutscher wäre und damit nicht ausgewiesen werden dürfte.
Im Fall Mehmet war das noch nicht so. Deshalb konnte er später nach einer weiteren Straftat 2005 dann nochmals ausgewiesen werden. Wer nicht Deutscher ist, kann ausgewiesen werden. Wer Deutscher ist, kann nicht ausgewiesen werden. Das ist im Grunde mein ganzen Prinzip. Das Problem ist nur, dass für dich und mich unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, wer die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen sollte. Jemand wie Mehmet hätte nach heutigen Gesetzen die Staatsbürgerschaft schon.
Heute wäre es auch bereits Normalität, dass er Deutscher wäre und damit nicht ausgewiesen werden dürfte.
Im Fall Mehmet war das noch nicht so. Deshalb konnte er später nach einer weiteren Straftat 2005 dann nochmals ausgewiesen werden. Wer nicht Deutscher ist, kann ausgewiesen werden. Wer Deutscher ist, kann nicht ausgewiesen werden. Das ist im Grunde mein ganzen Prinzip. Das Problem ist nur, dass für dich und mich unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, wer die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen sollte. Jemand wie Mehmet hätte nach heutigen Gesetzen die Staatsbürgerschaft schon.
06.09.14 19:15
#70
Katjuscha
#68 lol wie geil
Das Totschlagsargument.
Ich hab schon drauf gewartet.
Immer wieder köstlich.
Ich hab schon drauf gewartet.
Immer wieder köstlich.
06.09.14 19:16
#72
Randomness
warum Totschlagargument?
du bist doch dafür und der überwiegende Rest dagegen"
06.09.14 19:19
#73
Katjuscha
Gegenfrage Randomness
Würdest du einen Verbrecher zuhause aufnehmen? Erst recht eines Intensivstraftäter?
Wieso sollte ich es tun?
Wieso sollte ich es tun?
06.09.14 19:23
#74
Randomness
Ein Intensivstraftäter
würde bei mir keine Kuscheljustitz erfahren.
Ein Mehmet wäre bei mir schon eher rausgeflogen
Ein Mehmet wäre bei mir schon eher rausgeflogen
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