emQtec (A0JL52) - die neue ArQuana oder was?!
| eröffnet am: | 30.10.10 21:50 von: | Atzetrader |
| neuester Beitrag: | 25.04.21 02:15 von: | Vanessahdyfa |
| Anzahl Beiträge: | 16174 | |
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bewertet mit 32 Sternen |
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11.01.17 11:21
#16101
M.Minninger
#16097
Dein Zitat
""Der Insolvenzverwalter...
ist weder Emittent noch Schuldner.""
streitet niemand ab, war auch nicht meine Frage
----
Wer ist bei der emQtec AG der Emittent , oder was bedeutet emittieren ?
Emittent (Finanzmarkt)
Emittent/Emittentin sind Wirtschaftssubjekte, die zum Zwecke der Kapitalbeschaffung Wertpapiere oder ähnliche Urkunden auf den Geld- oder Kapitalmärkten ausgeben oder mit Hilfe eines Bankenkonsortiums ausgeben lassen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Emittent_(Finanzmarkt)
""Der Insolvenzverwalter...
ist weder Emittent noch Schuldner.""
streitet niemand ab, war auch nicht meine Frage
----
Wer ist bei der emQtec AG der Emittent , oder was bedeutet emittieren ?
Emittent (Finanzmarkt)
Emittent/Emittentin sind Wirtschaftssubjekte, die zum Zwecke der Kapitalbeschaffung Wertpapiere oder ähnliche Urkunden auf den Geld- oder Kapitalmärkten ausgeben oder mit Hilfe eines Bankenkonsortiums ausgeben lassen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Emittent_(Finanzmarkt)
11.01.17 11:24
#16102
M.Minninger
Wer halt sich Kapital über
die Finanzmärkte beschafft ?
Die emQtec AG > Aktien emittiert
emQtec im Insolvenzverfahren , wer hat jetzt das sagen über die Abwicklung ? --der Insolvenzverwalter
Die emQtec AG > Aktien emittiert
emQtec im Insolvenzverfahren , wer hat jetzt das sagen über die Abwicklung ? --der Insolvenzverwalter
11.01.17 11:35
#16103
tbhomy
Stimmrechte nach WpHG
1. Nach §21 WpHG ist zu melden an Emittent UND BAFIN (!)
"...hat dies unverzüglich dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt, spätestens innerhalb von vier Handelstagen unter Beachtung von § 22 Abs. 1 und 2 mitzuteilen."
https://dejure.org/gesetze/WpHG/21.html
2. Nach §26 WpHG ist zu veröffentlichen durch den Emittenten UND MELDUNG BAFIN (!).
"Ein Inlandsemittent hat Informationen nach § 21..."
"Der Inlandsemittent hat gleichzeitig mit der Veröffentlichung nach Absatz 1 Satz 1 und 2 diese der Bundesanstalt mitzuteilen (!)."
https://dejure.org/gesetze/WpHG/26.html
Fassungen aufgrund des Ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz) vom 30.06.2016 (BGBl. I S. 1514), in Kraft getreten am 02.07.2016
Wer nicht meldet...wer nicht veröffentlicht...darf sich seit Sommer 2016 erst einmal erklären.
"...hat dies unverzüglich dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt, spätestens innerhalb von vier Handelstagen unter Beachtung von § 22 Abs. 1 und 2 mitzuteilen."
https://dejure.org/gesetze/WpHG/21.html
2. Nach §26 WpHG ist zu veröffentlichen durch den Emittenten UND MELDUNG BAFIN (!).
"Ein Inlandsemittent hat Informationen nach § 21..."
"Der Inlandsemittent hat gleichzeitig mit der Veröffentlichung nach Absatz 1 Satz 1 und 2 diese der Bundesanstalt mitzuteilen (!)."
https://dejure.org/gesetze/WpHG/26.html
Fassungen aufgrund des Ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz) vom 30.06.2016 (BGBl. I S. 1514), in Kraft getreten am 02.07.2016
Wer nicht meldet...wer nicht veröffentlicht...darf sich seit Sommer 2016 erst einmal erklären.
11.01.17 11:38
#16104
tbhomy
Übrigens meldet der IV hier bei Emqtec nach §26...
http://www.ariva.de/emqtec-aktie/news
LOL. Also wirklich, Minninger. Was soll das hier wieder ? Hast du sooo wenig Ahnung von Börse ? Oder bist du nur schlecht in Recherche ? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Sorry.
LOL. Also wirklich, Minninger. Was soll das hier wieder ? Hast du sooo wenig Ahnung von Börse ? Oder bist du nur schlecht in Recherche ? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Sorry.
11.01.17 11:43
#16105
M.Minninger
#Was habe ich in #16102
geschrieben ?
Der Insolvenzverwalter ist verantwortlich.
Der Insolvenzverwalter ist verantwortlich.
11.01.17 11:54
#16106
tbhomy
Das stimmt nicht.
Der Emittent also der Schuldner bleibt verantwortlich.
Der Insolvenzverwalter UNTERSTÜZT den Schuldner nur. Und zwar finanziell. So steht es auch im Gesetz unter §11 WpHG. Siehe hier unter Posting #16097. Überlesen ??
Zudem gilt noch §155 InsO:
https://dejure.org/gesetze/InsO/155.html
Ruf mal bei der Bafin an und lass es dir ENDLICH mal erklären. Danke,
Der Insolvenzverwalter UNTERSTÜZT den Schuldner nur. Und zwar finanziell. So steht es auch im Gesetz unter §11 WpHG. Siehe hier unter Posting #16097. Überlesen ??
Zudem gilt noch §155 InsO:
https://dejure.org/gesetze/InsO/155.html
Ruf mal bei der Bafin an und lass es dir ENDLICH mal erklären. Danke,
11.01.17 12:18
#16110
trader250
Wer was wie interessiert bei so einem zock keinen
Sollte irgendwer dieses Teil auf die Startrampe schieben,...kann es schnell nach oben gehen bzw. auch wieder schnell runter
Für mich solls ein zock sein,...... wenn mehr dahinter steht wäre es natürlich geil,weil anders Kurse möglich wären,,,
Für mich solls ein zock sein,...... wenn mehr dahinter steht wäre es natürlich geil,weil anders Kurse möglich wären,,,
11.01.17 12:31
#16111
M.Minninger
Frage mich immer wieder, warum das Thema
Stimmrechtsmitteilungen immer eine so große Rolle spielt ? :-) :-) :-)
11.01.17 12:46
#16112
tbhomy
#16109 Stimmt Minninger
Hättest du dich vorher gut eingelesen, hättest du hier sicherlich einige Mühe gespart.
11.01.17 12:58
#16113
tbhomy
Minninger. Ich hatte einfach nur gepostet...
...dass man hier bei Emqtec seine Stimmrechte ab 120.000 Aktien melden muss. Ist ja auch Aufwand. Aber im Sinne der Transparenz. Und das ist gut so.
Das wäre ja grad mal bei 1.800 Euro, wenn man einen Kurs von 0,015 Euro heranzieht. ;-)
Dann hat sich die Diskussion etwas ausgedehnt. Aber dafür haben alle Leser jetzt wichtige zusätzliche Informationen. Und du auch, Minninger. Für die Zukunft kannst du hier immer wieder nachlesen.
Ist doch klasse. Nichts geht verloren.
Das wäre ja grad mal bei 1.800 Euro, wenn man einen Kurs von 0,015 Euro heranzieht. ;-)
Dann hat sich die Diskussion etwas ausgedehnt. Aber dafür haben alle Leser jetzt wichtige zusätzliche Informationen. Und du auch, Minninger. Für die Zukunft kannst du hier immer wieder nachlesen.
Ist doch klasse. Nichts geht verloren.
11.01.17 14:09
#16116
M.Minninger
Habe den Eindruck, der
Insolvenzverwalter veröffentlicht meine Stimmrechtsmitteilung , wie in Posting #16086 dargestellt, nicht.
Wie verhalte ich mich denn jetzt ?
Wie verhalte ich mich denn jetzt ?
11.01.17 14:19
#16117
tbhomy
trader250
Die Aussage des Users Minninger in Posting #16092 "Insolvenzverfahren ist noch nicht abgeschlossen." ist nicht ganz korrekt. Das Insolvenzverfahren wurde im schriftlichen Verfahren beendet.
Quelle:
http://www.ariva.de/forum/...na-oder-was-424428?page=637#jumppos15937
5 IN 392/09
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 21955
- Schuldnerin -
- Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten eines Schlusstermins im schriftlichen
Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.
Die Nachtragsverteilung wird angeordnet hinsichtlich evt. eingehender Zahlungen der
Value-Holding GmbH.
Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet
(§ 203 InsO).
Mit der Nachtragsverteilung wird der Insolvenzverwalter beauftragt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht – 18.02.2015
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de; Registereintrag vom 20.02.2015
Es läuft lediglich noch die Nachtragsverteilung.
"Die Aufhebung des Verfahrens steht der Anordnung einer Nachtragsverteilung nicht entgegen."
https://dejure.org/gesetze/InsO/203.html
Ich schätze, dass es nach der Nachtragsverteilung Richtung Löschung der AG geht. Meine Meinung.
Quelle:
http://www.ariva.de/forum/...na-oder-was-424428?page=637#jumppos15937
5 IN 392/09
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 21955
- Schuldnerin -
- Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten eines Schlusstermins im schriftlichen
Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.
Die Nachtragsverteilung wird angeordnet hinsichtlich evt. eingehender Zahlungen der
Value-Holding GmbH.
Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet
(§ 203 InsO).
Mit der Nachtragsverteilung wird der Insolvenzverwalter beauftragt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht – 18.02.2015
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de; Registereintrag vom 20.02.2015
Es läuft lediglich noch die Nachtragsverteilung.
"Die Aufhebung des Verfahrens steht der Anordnung einer Nachtragsverteilung nicht entgegen."
https://dejure.org/gesetze/InsO/203.html
Ich schätze, dass es nach der Nachtragsverteilung Richtung Löschung der AG geht. Meine Meinung.
11.01.17 14:20
#16118
tbhomy
Was folgt...
...hatte der User Rudini damals bereits deutlich hier im Thread aufgezeigt:
http://www.ariva.de/forum/...na-oder-was-424428?page=636#jumppos15901
http://www.ariva.de/forum/...na-oder-was-424428?page=636#jumppos15908
"Klappe zu, Affe tot"
http://www.ariva.de/forum/...na-oder-was-424428?page=636#jumppos15901
http://www.ariva.de/forum/...na-oder-was-424428?page=636#jumppos15908
"Klappe zu, Affe tot"
11.01.17 14:47
#16121
trader250
Freefloat ist hier sehr klein wenn
Die Stimmrechte noch passen!!!
Also lasst das Ding fliegen
Also lasst das Ding fliegen

