Neuer Thread mit rein sachlichen Beiträgen
| eröffnet am: | 28.01.11 11:50 von: | michael 2010 |
| neuester Beitrag: | 04.04.13 11:01 von: | Weltenbummler |
| Anzahl Beiträge: | 14750 | |
| Leser gesamt: | 815874 | |
| davon Heute: | 394 | |
bewertet mit 16 Sternen |
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18.06.12 16:42
#14451
Weltenbummler.
Morgen vielleicht in Frankfurt.
Aktuell will ich auf Tradegate. Dort Zahle ich weniger gebühren.
18.06.12 17:25
#14454
Weltenbummler.
Evtl. wäre es für Big Jim Dumm, wenn er diese
möglichkeit des Listings nicht aufrechterhalten würde. Was meinst du was dann für ein Anstieg der Aktien folgen würde und viele wären auf den falschen Fuß erwischt, weil dadurch keiner mehr Verkaufen würde und die Hoffnung wieder lebt.
Könnte zu Kurzfristigen Kursbewegungen von mehreren Tausend Prozent führen und der Handelsverlängerungseinsatz wäre im nun schon verdient.
Vielleicht ist Big Jim schlau und wirft das Handtuch noch nicht.
Könnte zu Kurzfristigen Kursbewegungen von mehreren Tausend Prozent führen und der Handelsverlängerungseinsatz wäre im nun schon verdient.
Vielleicht ist Big Jim schlau und wirft das Handtuch noch nicht.
19.06.12 12:45
#14458
Diditobi
Weltenbummler
Dickes Lob. Nur so bekommen wir die Kerle an den Kanthaken.
19.06.12 13:04
#14460
bo15
muss man sich...
...als Privatkläger im Strafpunkt am Strafverfahren beteiligen, oder genügt auch die Anzeige ohne die Privatklägerschaft?
19.06.12 17:28
#14463
Diditobi
bo 15
Ich glaube, wenn du dich als Privatkläger beteiligst, kannst du dann besser im späteren Zivilverfahren leichter deine Ansprüche durchsetzen. Ich habe mich auf jeden Fall mal beteiligt.
19.06.12 17:39
#14464
bo15
wennich die Erläuterungen...
.... siehe untern richtig verstehe, werden aber auch die möglichen Verfahrenskosten einem auferlegt, oder? da es sich um eine gemischte Form der Strafanzeige und Zivilrechtlichen Geltendmachung von Ansprüchen beruht
Beteiligung der Geschädigten am Strafverfahren
(Art. 118 StPO) Formblatt für Strafanzeige im Kanton Zug mit Erläuterungen
Erläuterungen
Die Privatklägerschaft hat Parteistellung und es stehen ihr - soweit zur Wahrung ihrer Interessen nötig - folgende Rechte zu
(Art. 107 StPO): Akteneinsichtsrecht, Teilnahme an Verfahrenshandlungen, Beizug eines Rechtsbeistands, Stellung von
Beweisanträgen und Äusserung zum Verfahren, Einlegen von Rechtsmitteln.
Wer durch eine Straftat in seinen Rechten unmittelbar verletzt worden ist, gilt als geschädigte Person und kann sich am
Strafverfahren als Privatklägerschaft beteiligen. Dazu ist eine ausdrückliche Erklärung nötig, welche gegenüber einer Strafverfolgungsbehörde
spätestens bis zum Abschluss des Vorverfahrens schriftlich oder mündlich zu Protokoll abzugeben ist.
Voraussetzung ist, dass die Privatklägerschaft prozessfähig ist oder durch ihre gesetzliche Vertretung handelt. Der Verzicht
auf eine Privatklage sowie der spätere kostenpflichtige Rückzug einer erhobenen Privatklage sind endgültig; vorbehalten
bleibt die Möglichkeit der erneuten Geltendmachung einer Forderung auf dem Zivilweg, sofern die Zivilklage vor Abschluss
der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zurückgezogen wurde. Die Privatklägerschaft kann Strafklage und Zivilklage erheben.
Mit der Strafklage wird die Verfolgung und Bestrafung der für die Straftat verantwortlichen Person verlangt. Mit der Zivilklage
können finanzielle Ansprüche geltend gemacht werden, welche durch die Straftat entstanden sind (Schadenersatz,
Genugtuung).
Der Privatklägerschaft können gemäss Art. 427 Abs. 1 StPO die Verfahrenskosten, die durch ihre Anträge zum Zivilpunkt
verursacht worden sind, auferlegt werden, wenn: (a) das Verfahren eingestellt oder die beschuldigte Person freigesprochen
wird; (b) die Privatklägerschaft die Zivilklage vor Abschluss der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zurückzieht; oder
(c) die Zivilklage abgewiesen oder auf den Zivilweg verwiesen wird.
In aufwändigen und umfangreichen Verfahren kann die Konstituierung einer Vielzahl von Personen als Privatkläger durch
vermehrte Akteneinsichtsgesuche, Beweisanträge und Terminabsprachen betreffend Einvernahmen zu Verfahrensverzögerungen
führen.
Beteiligung der Geschädigten am Strafverfahren
(Art. 118 StPO) Formblatt für Strafanzeige im Kanton Zug mit Erläuterungen
Erläuterungen
Die Privatklägerschaft hat Parteistellung und es stehen ihr - soweit zur Wahrung ihrer Interessen nötig - folgende Rechte zu
(Art. 107 StPO): Akteneinsichtsrecht, Teilnahme an Verfahrenshandlungen, Beizug eines Rechtsbeistands, Stellung von
Beweisanträgen und Äusserung zum Verfahren, Einlegen von Rechtsmitteln.
Wer durch eine Straftat in seinen Rechten unmittelbar verletzt worden ist, gilt als geschädigte Person und kann sich am
Strafverfahren als Privatklägerschaft beteiligen. Dazu ist eine ausdrückliche Erklärung nötig, welche gegenüber einer Strafverfolgungsbehörde
spätestens bis zum Abschluss des Vorverfahrens schriftlich oder mündlich zu Protokoll abzugeben ist.
Voraussetzung ist, dass die Privatklägerschaft prozessfähig ist oder durch ihre gesetzliche Vertretung handelt. Der Verzicht
auf eine Privatklage sowie der spätere kostenpflichtige Rückzug einer erhobenen Privatklage sind endgültig; vorbehalten
bleibt die Möglichkeit der erneuten Geltendmachung einer Forderung auf dem Zivilweg, sofern die Zivilklage vor Abschluss
der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zurückgezogen wurde. Die Privatklägerschaft kann Strafklage und Zivilklage erheben.
Mit der Strafklage wird die Verfolgung und Bestrafung der für die Straftat verantwortlichen Person verlangt. Mit der Zivilklage
können finanzielle Ansprüche geltend gemacht werden, welche durch die Straftat entstanden sind (Schadenersatz,
Genugtuung).
Der Privatklägerschaft können gemäss Art. 427 Abs. 1 StPO die Verfahrenskosten, die durch ihre Anträge zum Zivilpunkt
verursacht worden sind, auferlegt werden, wenn: (a) das Verfahren eingestellt oder die beschuldigte Person freigesprochen
wird; (b) die Privatklägerschaft die Zivilklage vor Abschluss der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zurückzieht; oder
(c) die Zivilklage abgewiesen oder auf den Zivilweg verwiesen wird.
In aufwändigen und umfangreichen Verfahren kann die Konstituierung einer Vielzahl von Personen als Privatkläger durch
vermehrte Akteneinsichtsgesuche, Beweisanträge und Terminabsprachen betreffend Einvernahmen zu Verfahrensverzögerungen
führen.
19.06.12 18:50
#14465
Diditobi
Bo 15
Bei meiner Strafanzeige wurden mir die Verfahrenskosten erlassen ,da eine Weiterverfolgung in einem Teilbereich gegeben war. Bei meiner Beschwerde, über die nach 7 Wochen immer noch nicht entschieden ist, musste ich 600 Franken Kostenvorschuss bezahlen. Ich gehe davon aus, dass ich die wieder zurück bekomme, sollte das Strafverfahren aufgenommen werden. Ich kenne mich im Schweizer Recht nicht aus, aber es dürfte wohl so sein: Kommt es zu einer Verurteilung im Strafverfahren, hat man als Privatkläger die Möglichkeit ohne großen Aufwand zivilrechtliche Ansprüche zu stellen. Ich überlege mir aber, u.U. doch einen Schweizer Anwalt beizuziehen.
20.06.12 10:20
#14466
PaMo23
Handel
Laut meines Depots könnte ich jetzt über die Commerzbank handeln zu einem höheren Kurs als der letzte festgestellte? Wisst ihr da etwas genaueres?
20.06.12 11:01
#14467
bo15
wo soll den der handel stattfinden?...
... besteht ein angebot oder hast du die aktien zum verkauf an den makler freigegeben?
20.06.12 11:09
#14468
PaMo23
???
Das frag ich mich eben auch, wie der Handel stattfinden soll!?
Ich kann nur sagen, was in meinem Depot steht.
Ich kann nur sagen, was in meinem Depot steht.
20.06.12 11:30
#14469
bo15
alternativ wäre nur ein...
... handeln im Ausland möglich wo über Festpreise der Broker versucht die Papiere zu veräußern, ich wüsste aber nicht wie und wo das sein sollte
Verkaufe bzw. kaufe doch mal - bzw. frag bei deiner bank nach
Verkaufe bzw. kaufe doch mal - bzw. frag bei deiner bank nach
21.06.12 10:56
#14474
tiger_001
commerzbank
also in meinem depote steht das teil auch mit einem kurs von 0,01euro ueber commerzbank....
hat keine eine ahnung
danke und take care
hat keine eine ahnung
danke und take care

