Lebenslang für Schwestermord
15.02.09 12:28
#51
jocyx
mit diesem Vokabular ist das wirklich nur
Sonderschulniveau. Ich denke, manches ist sogar strafbar und sollte bei ariva unterbunden werden.
15.02.09 12:33
#52
SAKU
Wäre
"Stoffwechselproduktausscheidungsorangeburt" in diesem Fall ne Verbalinjurie?!
Manmanman... wobei... ich glaube, ich wurde erleuchtet! Klebstoff schnüffeln macht die BIrne eindeutig matsche. Ich hör sofort auf damit!
Manmanman... wobei... ich glaube, ich wurde erleuchtet! Klebstoff schnüffeln macht die BIrne eindeutig matsche. Ich hör sofort auf damit!
16.02.09 11:40
#55
thoti62
Löschung
Moderation
Zeitpunkt: 16.02.09 22:58
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: beleidigend
Zeitpunkt: 16.02.09 22:58
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Kommentar: beleidigend
16.02.09 11:46
#56
jocyx
ich habe mit #53 schon recht
"bloß weg" ist für dich die richtige Alternative !
16.02.09 15:12
#63
Koch27
Warum werden solche nicht ausgewiesen??
Ich habe nichts gegen Ausländer, aber was zu viel ist, ist zu viel!!!!
Staatsanwalt erhält nach Urteil Todesdrohung
Erschienen am 16. Februar 2009
http://nachrichten.t-online.de/c/17/68/48/14/17689930.html
Nach dem Urteil im sogenannten "Ehrenmord"-Prozess - lebenslang für den Täter - hat der Hamburger Staatsanwalt eine anonyme Todesdrohung erhalten. Ein elektronisches Schreiben sei am Freitag - dem Tag der Urteilsverkündung - bei der "Hamburger Morgenpost" eingegangen, bestätigte die Polizei entsprechende Berichte.
"Wir haben es geprüft, bewertet und unsere Rückschlüsse daraus gezogen. Zu Schutzmaßnahmen als solches werde ich aber keine Angaben machen", sagte ein Sprecher. Auch die Staatsanwaltschaft wollte keine Einzelheiten nennen. "Wir stehen in Kontakt mit dem Landeskriminalamt, werden aber zu Bedrohungs- und Schutzdetails nichts sagen", betonte Behördensprecher Wilhelm Möllers.
Anklage prüft Anzeige
Für den 24-Jährigen könnte dieser Abgang ein juristisches Nachspiel haben: Die Staatsanwaltschaft will bis Ende der Woche prüfen, ob sie Strafanzeige wegen Beleidigung stellt. "Grundsätzlich darf ein Angeklagter Emotionen zeigen - gerade wenn er ein lebenslanges Urteil bekommen hat. Aber Angriffe in dieser Massivität haben wir nicht erwartet und so auch noch nicht erlebt", sagte Möllers. "Das trifft uns schon - vor allem, weil wir den Eindruck haben, dass es mehr um allgemeine Angriffe gegen Justiz und Staatsanwaltschaft ging."
Staatsanwalt erhält nach Urteil Todesdrohung
Erschienen am 16. Februar 2009
http://nachrichten.t-online.de/c/17/68/48/14/17689930.html
Nach dem Urteil im sogenannten "Ehrenmord"-Prozess - lebenslang für den Täter - hat der Hamburger Staatsanwalt eine anonyme Todesdrohung erhalten. Ein elektronisches Schreiben sei am Freitag - dem Tag der Urteilsverkündung - bei der "Hamburger Morgenpost" eingegangen, bestätigte die Polizei entsprechende Berichte.
"Wir haben es geprüft, bewertet und unsere Rückschlüsse daraus gezogen. Zu Schutzmaßnahmen als solches werde ich aber keine Angaben machen", sagte ein Sprecher. Auch die Staatsanwaltschaft wollte keine Einzelheiten nennen. "Wir stehen in Kontakt mit dem Landeskriminalamt, werden aber zu Bedrohungs- und Schutzdetails nichts sagen", betonte Behördensprecher Wilhelm Möllers.
Anklage prüft Anzeige
Für den 24-Jährigen könnte dieser Abgang ein juristisches Nachspiel haben: Die Staatsanwaltschaft will bis Ende der Woche prüfen, ob sie Strafanzeige wegen Beleidigung stellt. "Grundsätzlich darf ein Angeklagter Emotionen zeigen - gerade wenn er ein lebenslanges Urteil bekommen hat. Aber Angriffe in dieser Massivität haben wir nicht erwartet und so auch noch nicht erlebt", sagte Möllers. "Das trifft uns schon - vor allem, weil wir den Eindruck haben, dass es mehr um allgemeine Angriffe gegen Justiz und Staatsanwaltschaft ging."
16.02.09 17:36
#64
Eichi
Mit einer Morddrohung muss
ein Staatsanwalt wegen seinem riskanten Beruf immer rechnen. Deshalb ist er zur höchsten Objektivität verpflichtet. Verhält er sich ordnungsgemäß, erhält er keine Mordandrohung.
Die Strafprozessordnung stellt unter Ph. 160 Abs. 2 fest: "Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, * * * sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln * * * . . ."
Die Strafprozessordnung stellt unter Ph. 160 Abs. 2 fest: "Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, * * * sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln * * * . . ."

16.02.09 17:40
#65
Sozialaktionär
zu 63 Ich habe nichts gegen Ausländer,
das war sehr wichtig,dass du das gesagt hast. Jetzt musst du nur noch auf die Knie.
11.03.09 22:09
#67
Eulenspiegel
Löschung
Moderation
Zeitpunkt: 11.03.09 22:28
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß
Zeitpunkt: 11.03.09 22:28
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß
11.03.09 22:14
#68
Juto
der stammtisch
ist schon längst geschlossen.
bitte bier austrinken und tschüss...
bitte bier austrinken und tschüss...
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