"...Raus, raus, Hauptsache raus..."
31.10.10 15:06
#1
turbo7
"...Raus, raus, Hauptsache raus..."
Am 28.11. findet in der Schweiz eine Volksabstimmung darüber ab, ob straffällig gewordene Ausländer automatisch abgeschoben werden sollen.
Ich glaub, ne automatische Abschiebung hätte nen Abschreckungseffekt.
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,725656,00.html
Ich glaub, ne automatische Abschiebung hätte nen Abschreckungseffekt.
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,725656,00.html
31.10.10 15:11
#2
turbo7
Wie würd so ne Volksabstimmung wohl in D ausgehen?
Ists wirklich erwünscht, die Dämme brechen zu lassen?
Sollten sich die Freunde der gepflegten Politik mal Gedanken machen
Sollten sich die Freunde der gepflegten Politik mal Gedanken machen
31.10.10 15:22
#3
joerg42nrw
Abstimmung über Deutschlandrauswurf von Turbo
Sollte man Turbo aus Deutschland rausschmeissen
31.10.10 15:24
#4
turbo7
joerg, kriegste auch nen zusammenhängenden Satz
zur politischen Problematik auf die Reihe?
Wär doch schön, ansonsten archiviere ich dich unter "Freunde des anspruchslosen 2-Zeilers"
Danke für die Aufmerksamkeit
Wär doch schön, ansonsten archiviere ich dich unter "Freunde des anspruchslosen 2-Zeilers"
Danke für die Aufmerksamkeit
31.10.10 15:24
#5
quantas
Ein deutliches Ja zur Ausschaffungsinitiative
Die Ausschaffungsinitiative kommt bei den Schweizern gut an. Gemäss einer Umfrage von GfS Bern würden derzeit 58 Prozent der Stimmberechtigten ein Ja in die Urne legen. Auch die Steuer-Initiative der SP erreicht derzeit eine deutliche Ja-Mehrheit.
(sda) Die SVP-Ausschaffungsinitiative wäre laut einer Umfrage sechs Wochen vor der Abstimmung (28. November) angenommen worden. 58 Prozent wollten ein Ja einlegen, 36 Prozent ein Nein. 6 Prozent äusserten sich nicht. Für den Gegenvorschlag waren 41 Prozent.
Wäre vergangene Woche abgestimmt worden, hätten 49 Prozent den Gegenentwurf zur SVP-Initiative abgelehnt. 10 Prozent hatten zum Gegenvorschlag noch keine Meinung. Die SRG SSR idée suisse veröffentlichte die Umfrage des Forschungsinstituts GfS Bern am Freitag.
Initiative bevorzugt
Die befragten Stimmberechtigten würden die Initiative der SVP dem Gegenvorschlag vorziehen: 50 Prozent gaben der Initiative den Vorzug, 41 Prozent dem Gegenvorschlag. 9 Prozent gaben keine Präferenz an. Laut GfS Bern ist aber noch nichts entschied.
http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/...ative_umfrage_1.8105992.html
"...Raus, raus, Hauptsache raus..."
Einmal mehr ein reisserischer Titel des für seine linke- und multikulturelle-Gesinnung meinungsmachenden Spiegel.
In den Kommentaren wird er zerissen.
(sda) Die SVP-Ausschaffungsinitiative wäre laut einer Umfrage sechs Wochen vor der Abstimmung (28. November) angenommen worden. 58 Prozent wollten ein Ja einlegen, 36 Prozent ein Nein. 6 Prozent äusserten sich nicht. Für den Gegenvorschlag waren 41 Prozent.
Wäre vergangene Woche abgestimmt worden, hätten 49 Prozent den Gegenentwurf zur SVP-Initiative abgelehnt. 10 Prozent hatten zum Gegenvorschlag noch keine Meinung. Die SRG SSR idée suisse veröffentlichte die Umfrage des Forschungsinstituts GfS Bern am Freitag.
Initiative bevorzugt
Die befragten Stimmberechtigten würden die Initiative der SVP dem Gegenvorschlag vorziehen: 50 Prozent gaben der Initiative den Vorzug, 41 Prozent dem Gegenvorschlag. 9 Prozent gaben keine Präferenz an. Laut GfS Bern ist aber noch nichts entschied.
http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/...ative_umfrage_1.8105992.html
"...Raus, raus, Hauptsache raus..."
Einmal mehr ein reisserischer Titel des für seine linke- und multikulturelle-Gesinnung meinungsmachenden Spiegel.
In den Kommentaren wird er zerissen.
31.10.10 15:26
#6
Happy End
Rechtspopulistische Schweizer
Abstimmungen, die gegen Völkerrecht oder die Verfassung verstoßen, muss man ja nicht zulassen...
"(...) dass die Initiative der SVP nicht mit dem Völkerrecht vereinbar sei, da sie gegen das Non-Refoulement-Prinzip verstoße. Flüchtlinge dürfen nicht in Gebiete abgeschoben werden, in denen sie wegen ihrer Rasse, Religion oder aus anderen Gründen verfolgt werden. Außerdem würden die Grundprinzipien des Schweizer Rechtsstaats verletzt, insbesondere das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Dieses besagt, dass jede staatliche Maßnahme im Einzelfall geprüft werden muss, bevor sie angewendet wird, egal ob es sich um einen Schweizer oder einen Ausländer handelt."
"(...) dass die Initiative der SVP nicht mit dem Völkerrecht vereinbar sei, da sie gegen das Non-Refoulement-Prinzip verstoße. Flüchtlinge dürfen nicht in Gebiete abgeschoben werden, in denen sie wegen ihrer Rasse, Religion oder aus anderen Gründen verfolgt werden. Außerdem würden die Grundprinzipien des Schweizer Rechtsstaats verletzt, insbesondere das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Dieses besagt, dass jede staatliche Maßnahme im Einzelfall geprüft werden muss, bevor sie angewendet wird, egal ob es sich um einen Schweizer oder einen Ausländer handelt."
31.10.10 15:28
#10
Happy End
War klar, dass der "liberale" quantas
bei so einer Abstimmung leuchtende Augen bekommt...
31.10.10 15:30
#14
turbo7
Ach Happy, verteidige doch keinen Pöbel-Texter,
deine Witze waren schon besser
31.10.10 15:31
#15
potzblitzzz
Vernunft ist ein Thema, bei dem Du sicher nicht
mitreden solltest...
31.10.10 15:33
#16
quantas
Gegenvorschlag des Bundesrates
* Konsequenter Widerruf von ausländerrechtlichen Bewilligungen bei schwerwiegenden Straftaten (Freiheitsstrafen von mindestens 2 Jahren)
Mit dem indirekten Gegenvorschlag sollen die Widerrufsgründe präzisiert und der Integrationsgrad bei den Entscheiden vermehrt berücksichtigt werden. Liegt eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren vor, soll das Ermessen der Behörden beim Entscheid über den Widerruf der Bewilligung eingeschränkt werden; vorbehalten bleiben das verfassungsmässige Gebot der Verhältnismässigkeit behördlicher Massnahmen und das Völkerrecht. Der vorgeschlagene indirekte Gegenvorschlag führt damit auch zu einer einheitlicheren und konsequenteren Praxis der Kantone.
* Erteilung der Niederlassungsbewilligung nur bei erfolgreicher Integration
Die Niederlassungsbewilligung soll generell nur noch erteilt werden, wenn eine erfolgreiche Integration vorliegt. Dies betrifft auch die ausländischen Ehegatten, die im Rahmen des Familiennachzugs zugelassen wurden. Eine erfolgreiche Integration setzt die Respektierung der Rechtsordnung, das Bekenntnis zu den Grundwerten der Bundesverfassung sowie den Willen zur Teilhabe an Arbeit und Bildung voraus. Von grosser Bedeutung sind daneben auch die Sprachkenntnisse.
http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/...ion/mi/2009/2009-01-142.html
Mit dem indirekten Gegenvorschlag sollen die Widerrufsgründe präzisiert und der Integrationsgrad bei den Entscheiden vermehrt berücksichtigt werden. Liegt eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren vor, soll das Ermessen der Behörden beim Entscheid über den Widerruf der Bewilligung eingeschränkt werden; vorbehalten bleiben das verfassungsmässige Gebot der Verhältnismässigkeit behördlicher Massnahmen und das Völkerrecht. Der vorgeschlagene indirekte Gegenvorschlag führt damit auch zu einer einheitlicheren und konsequenteren Praxis der Kantone.
* Erteilung der Niederlassungsbewilligung nur bei erfolgreicher Integration
Die Niederlassungsbewilligung soll generell nur noch erteilt werden, wenn eine erfolgreiche Integration vorliegt. Dies betrifft auch die ausländischen Ehegatten, die im Rahmen des Familiennachzugs zugelassen wurden. Eine erfolgreiche Integration setzt die Respektierung der Rechtsordnung, das Bekenntnis zu den Grundwerten der Bundesverfassung sowie den Willen zur Teilhabe an Arbeit und Bildung voraus. Von grosser Bedeutung sind daneben auch die Sprachkenntnisse.
http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/...ion/mi/2009/2009-01-142.html
31.10.10 15:37
#17
turbo7
Mhhhm, wenns nur ab 2 Jahren Knast wirken soll,
ändert sich nicht unbedingt viel.
Dauerkleinkriminelle können lustig weitermachen, so lang sie unter nem bestimmten Level bleiben - nichtsdestotrotz großen Schaden anrichten.
Dauerkleinkriminelle können lustig weitermachen, so lang sie unter nem bestimmten Level bleiben - nichtsdestotrotz großen Schaden anrichten.
31.10.10 15:39
#18
Happy End
Kriminelle Ausländer raus?
Gilt das auch für Finanz-, Wirtschafts- und Steuerkriminelle? Wahrscheinlich nicht, sonst hätte die Schweiz ein Problem...
PS: Siehe http://www.ariva.de/forum/SCHWEIZ-Kriminelle-Auslaender-raus-419625
PS: Siehe http://www.ariva.de/forum/SCHWEIZ-Kriminelle-Auslaender-raus-419625
31.10.10 15:44
#20
sonnenscheinchen
das versteh ich nicht happy
wie kann man denn einerseits Volksbefragungen für Bahnhöfe fordern und Gegner von Volksbefragungen mit dem Vorwurf konfrontieren, sie würden den eigenen Bürgern nicht trauen. Andererseits aber will man das Volk nicht zu Themen befragen, wo anscheinend für einen selbst unliebsame Ergebnisse rauskommen.
Es darf also nur befragt werden, wo man sich selber die Durchsetzung der eigenen Meinung erhofft? Wenn aber das Volk bei einer Abstimmung ein missliebiges Urteil fällen könnte, darf es erst gar nicht abstimmen.
Das nenn ich brave Demokraten, ihr wisst, was das beste für das Volk ist.
Bin echt mal gespannt, was los ist wenn man das Volk zu S21 befragt und die Leute das Ding bauen wollen. Meine Stimme haben sie.
Aber was machen dann die Gegner? Weiter Fundamentalopposition? Wie wäre es mit einem Bombenanschlag a la RAF? Wäre doch auch ein witziges Mittel, um anderen die eigene Meinung aufzuzwingen. Und man bräuchte sich gar nicht mehr auf unsichere Abstimmungen verlassen. Einfach das gute alte Fausrecht.
Es darf also nur befragt werden, wo man sich selber die Durchsetzung der eigenen Meinung erhofft? Wenn aber das Volk bei einer Abstimmung ein missliebiges Urteil fällen könnte, darf es erst gar nicht abstimmen.
Das nenn ich brave Demokraten, ihr wisst, was das beste für das Volk ist.
Bin echt mal gespannt, was los ist wenn man das Volk zu S21 befragt und die Leute das Ding bauen wollen. Meine Stimme haben sie.
Aber was machen dann die Gegner? Weiter Fundamentalopposition? Wie wäre es mit einem Bombenanschlag a la RAF? Wäre doch auch ein witziges Mittel, um anderen die eigene Meinung aufzuzwingen. Und man bräuchte sich gar nicht mehr auf unsichere Abstimmungen verlassen. Einfach das gute alte Fausrecht.
31.10.10 15:45
#21
Talisker
"...tot, tot, Hauptsache tot..."
Bei Mord und Kindesmissbrauch Todesstrafe, steht ja schon in der Bibel, Auge um Auge, Zahn um Zahn. Das wird voll abschrecken. Und die Knäste leeren. Und den Geldbeutel des Staates schonen.
Pro Todesstrafe!
Aber zuvor noch die Volksabstimmung "...ab, ab, Hauptsache Hand ab...". Dieben gehört die Hand abgeschlagen, da überlegt sich der Schuft aber dreimal, ob er klauen soll. Und die Gesellschaft erkennt gleich, um was für einen Kameraden es sich da handelt.
Pro Handabschlagen bei Diebstahl!
Demnächst in ihrem Abstimmungslokal.
Gruß
Talisker
Pro Todesstrafe!
Aber zuvor noch die Volksabstimmung "...ab, ab, Hauptsache Hand ab...". Dieben gehört die Hand abgeschlagen, da überlegt sich der Schuft aber dreimal, ob er klauen soll. Und die Gesellschaft erkennt gleich, um was für einen Kameraden es sich da handelt.
Pro Handabschlagen bei Diebstahl!
Demnächst in ihrem Abstimmungslokal.
Gruß
Talisker
31.10.10 15:46
#22
turbo7
Ach, Sonne, es wird eben so lange abgestimmt, bis
es dem letzten Querulanten passt. Oder das Geld ausgeht.
31.10.10 15:49
#24
Happy End
kirmet24, dass Du mit Begriffen
Völkerrecht, Verfassungsgrundsätze u.ä. nicht viel anfangen kannst, wundert mich nicht wirklich.
So, und ich verlasse jetzt diesen rechten Stammtisch. Ciao!
So, und ich verlasse jetzt diesen rechten Stammtisch. Ciao!
31.10.10 15:51
#25
turbo7
kirmet? Happy, verlaufen oder wie meinen?
Du verlässt den Thread? Schade, hättest dich doch mal argumentativ einlassen können.
Na ja, jeder, wie er kann ;o)
Na ja, jeder, wie er kann ;o)
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