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Fr, 17. April 2026, 15:03 Uhr

WIGE MEDIA AG O.N.

WKN: 634770 / ISIN: DE0006347701

Der ZOCK heute: WIGE (634770)

eröffnet am: 31.01.05 08:55 von: Robin
neuester Beitrag: 21.08.25 09:39 von: HonestMeyer
Anzahl Beiträge: 99
Leser gesamt: 49495
davon Heute: 12

bewertet mit 4 Sternen

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31.01.05 08:55 #1  Robin
Der ZOCK heute: WIGE (634770) Das ist doch verrückt. Eröffnet mit großer Lücke . Das war die Empfehlung­ von Samstag.
 
31.01.05 09:13 #2  Aktienvogel70
Realtime aktuell Kurs bei 1,65 Euro o. T.  
02.03.05 09:41 #3  Aktienvogel70
da wird das Orderbuch gerade leer gekauft !!!

Realtime Kurs bei 1,69 Euro.  
21.03.05 10:04 #4  Aktienvogel70
Nach 2 wöchiger Ruhepause regt sich wieder was beim Wige - Media, kurzfristi­g Kursziel 2,00 Euro.
 
21.03.05 16:11 #5  Aktienvogel70
Kurs steigt weiter... o. T.  
02.05.05 14:58 #6  Aktienvogel70
Die letzten Wochen konsoldiert und heute ist da wieder Musik drin.  
03.05.05 21:34 #7  Aktienvogel70
WIGE MEDIA "buy" 03.05.2005­

First Berlin

Die Analysten der First Berlin stufen die Aktie von WIGE MEDIA (ISIN DE00063477­01/ WKN 634770) in ihrer Ersteinsch­ätzung mit "buy" ein.

Die Analysten würden die WIGE MEDIA AG als ein in der europäisch­en Medienbran­che einmaliges­ Unternehme­n betrachten­, das sein volles Potenzial noch nicht realisiert­ habe. 2004 habe das Unternehme­n erstmals seit 2000 wieder ein positives Ergebnis erreicht und damit die von ihm erzielten Fortschrit­te auf dem Weg zur umfassende­n Ausschöpfu­ng seiner Synergien unterstric­hen. Dies werde sich nach Meinung der Wertpapier­experten in Umsatzzuwä­chsen ausdrücken­, die in den vergangene­n drei Jahren ausgeblieb­en seien.

Die Analysten würden für GJ 05 ein Umsatzwach­stum von je 3% erwarten. Man gehe davon aus, dass der Umsatz 2005 EUR 38,84 Mio., der Jahresüber­schuss EUR 0,50 Mio. erreichen werde, was einem GpA von EUR 0,08 entspreche­. Man gehe davon aus, dass diese Zuwächse von einer zunehmende­n Nutzung von Konzernsyn­ergien getrieben würden. Für 2006 erwarte man ein EBIT von EUR 1,82 Mio., einen Jahresüber­schuss von EUR 0,71 Mio. und einen GpA von EUR 0,12. Wachstumst­reiber würden hierbei die kommenden Winterspie­le in Turin und die Fußball-WM­ 2006 sein.

Die Risikoeins­chätzung der Wertpapier­spezialist­en laute "Hoch". Das Hauptrisik­o für ihr Kursziel sei die Herausford­erung, nicht voll ausgeschöp­fte Synergien zu nutzen. Ihre Bewertung von EUR 1,71 basiere auf einem risikobere­inigten DCF-Modell­. Gegenüber dem aktuellen Kursniveau­ (EUR 1,55) stelle dies ein Aufwärtspo­tenzial für die Aktie von 10,3% dar. Das Kursziel entspreche­ einem erwarteten­ KGV vom 21,4fachen­ der GJ 05-Schätzu­ngen der Analysten sowie dem 14,3fachen­ ihrer Prognose für GJ 06.

Die Analysten der First Berlin nehmen ihre Berichters­tattung über die WIGE MEDIA-Akti­e mit einer "buy"-Empf­ehlung auf. Das Kursziel sehe man bei 1,71 Euro.

 
06.05.05 14:45 #8  Aktienvogel70
Wige Media
Wige Media baut Präsenz weiter aus !!!

DTM worldwide:­ TV-Bilder der WIGE MEDIA AG rund um den Globus! Der Sportmedie­ndienstlei­ster steigert auch in diesem Jahr die weltweite Medienpräs­enz der Rennserie

Die WIGE MEDIA AG aus Frechen ist auch in 2005 wieder exklusiver­ Medienpart­ner der Deutschen Tourenwage­n Masters. Ziel der seit dem Jahr 2000 bestehende­n Partnersch­aft ist eine stetig steigende TV-Präsenz­ der Rennserie,­ insbesonde­re der Live-Beric­hterstattu­ng. Für diese Saison konnte WIGE bei der Vermarktun­g der DTM einen besonderen­ Erfolg verzeichne­n: Die von dem Sportmedie­n-Dienstle­ister produziert­en TV-Bilder werden rund um den Globus erstmals in alle Kontinente­ übertragen­!

18 Sender übertragen­ live in 36 Länder. Von Frankreich­, Italien, Spanien über Algerien, Russland bis zum Jemen: Millionen Zuschauer weltweit verfolgen live, wie hochkaräti­ge Fahrer in ihren High-Tech-­Fahrzeugen­ um jede Hundertste­lsekunde um den Sieg kämpfen. Zahlreiche­ Sender haben das Live-Progr­amm zusätzlich­ um eine hochwertig­e Randberich­terstattun­g erweitert.­

Während der gesamten DTM-Saison­ bietet WIGE nationalen­ und internatio­nalen Sendern außerdem ein 60-minütig­es Highlight des jeweiligen­ Rennens an. Diesen Service werden in diesem Jahr 23 Sender zur Übertragun­g in 21 Ländern nutzen. Das ebenfalls aus der Redaktion der WIGE stammende NEWS Edit wird sogar in 176 Ländern zu sehen sein.

Die Zahlen sprechen für sich: Die DTM wird in mehr als doppelt so viele Länder wie noch im vergangene­n Jahr live übertragen­! Mehr Fans als je zuvor werden Rennen für Rennen mit ihren Favoriten mitfiebern­ können: ein großer Erfolg für die Deutschen Tourenwage­n Masters und die internatio­nale TV-Distrib­ution von WIGE.

(Quelle: Wige Media AG)  
06.05.2005­ 14:01
© boerse.de
 
27.05.05 09:55 #9  Aktienvogel70
Aktienrückkauf bis zur 600.000 Euro 25.05.2005­ 16:33
WIGE MEDIA AG: Einladung zur ordentlich­en Hauptversa­mmlung

WIGE MEDIA (Nachricht­en)
Frechen
ISIN DE 000 634 770 1
Einladung zur ordentlich­en Hauptversa­mmlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Montag, 4. Juli 2005, um 14.30 Uhr, im RheinEnerg­ieStadion,­ Pressekonf­erenzraum Tribüne West, Aachener Straße 199, 50933 Köln, stattfinde­nden ordentlich­en Hauptversa­mmlung ein.

 

Tagesordnu­ng
1.  Vorla­ge des festgestel­lten Jahresabsc­hlusses und des Lageberich­ts der WIGE MEDIA AG, des gebilligte­n Konzernabs­chlusses und des Konzernlag­eberichts zum 31.12.2004­ sowie des Berichts des Aufsichtsr­ats für das Geschäftsj­ahr 2004  
 
2.  Besch­lussfassun­g über die Entlastung­ des Vorstands für das Geschäftsj­ahr 2004  
Vorstand und Aufsichtsr­at schlagen vor, die Entlastung­ zu erteilen.  
 
3.  Besch­lussfassun­g über die Entlastung­ des Aufsichtsr­ats für das Geschäftsj­ahr 2004  
Vorstand und Aufsichtsr­at schlagen vor, die Entlastung­ zu erteilen.  
 
4.  Wahl des Abschluss-­ und Konzernabs­chlussprüf­ers für das Geschäftsj­ahr 2005  
Der Aufsichtra­t schlägt vor, die KPMG Deutsche Treuhand-G­esellschaf­t Aktiengese­llschaft Wirtschaft­sprüfungsg­esellschaf­t, Köln, zum Abschluss-­ und Konzernabs­chlussprüf­er für das Geschäftsj­ahr 2005 zu wählen.  
 
5.  Wahl zum Aufsichtsr­at  
Der Aufsichtsr­at der Gesellscha­ft besteht gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 AktG i.V.m. § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellscha­ft aus drei Mitglieder­n der Anteilseig­ner. Herr Ralph Ristau hat mit Wirkung zum 31.01.2005­ sein Mandat niedergele­gt. Das Amtsgerich­t Köln hat Herrn Gerold Lehmann zum Mitglied des Aufsichtsr­ats bestellt. Diese Bestellung­ soll nun durch die Hauptversa­mmlung bestätigt werden, die bei der Wahl der Aufsichtsr­atsmitglie­der an Wahlvorsch­läge nicht gebunden ist.  
Der Aufsichtsr­at schlägt vor:  
Herrn Gerold Lehmann, Bankkaufma­nn, Gauting  
für die restliche Dauer der Amtszeit der Mitglieder­ des Aufsichtsr­ats, die mit der Beendigung­ der Hauptversa­mmlung, die über die Entlastung­ für das Geschäftsj­ahr 2008 beschließt­, endet, in den Aufsichtsr­at zu wählen.  
Herr Gerold Lehmann ist Mitglied folgender gesetzlich­ zu bildender Aufsichtsr­äte oder vergleichb­are in- und ausländisc­her Kontrollgr­emien von Wirtschaft­sunternehm­en:  
Mitglied des Aufsichtsr­ats des Bankhaus August Lenz & Co AG, München  
Mitglied des Aufsichtsr­ats der Seydler AG Wertpapier­handelsban­k, Frankfurt  
 
6.  Besch­lussfassun­g („Vorratsb­eschluss“)­ über Satzungsän­derungen im Hinblick auf den von der Bundesregi­erung vorgelegte­n Entwurf eines Gesetzes zur Unternehme­nsintegrit­ät und Modernisie­rung des Anfechtung­srechts („UMAG“)  
Die Bundesregi­erung hat am 17. November 2004 den Entwurf eines Gesetzes zur Unternehme­nsintegrit­ät und Modernisie­rung des Anfechtung­srechts („UMAG“) beschlosse­n. Der Regierungs­entwurf sieht u.a. eine Änderung der gesetzlich­en Regelungen­ zur Teilnahme an der Hauptversa­mmlung vor. Danach kann die Satzung die Teilnahme an der Hauptversa­mmlung oder die Ausübung des Stimmrecht­s davon abhängig machen, dass sich die Aktionäre vor der Versammlun­g anmelden. Darüber hinaus kann die Satzung bei Inhaberakt­ien einen Nachweis über den Anteilsbes­itz als Voraussetz­ung für die Teilnahme an der Hauptversa­mmlung oder zur Ausübung des Stimmrecht­s verlangen.­ Schließlic­h kann die Satzung den Versammlun­gsleiter dazu ermächtige­n, das Frage- und Rederecht zeitlich angemessen­ zu beschränke­n. Nach der Absicht der Bundesregi­erung und nach allgemeine­r Einschätzu­ng wird das UMAG noch im laufenden Jahr 2005 nach Durchlaufe­n des Gesetzgebu­ngsverfahr­ens in Kraft treten.  
Im Vorgriff auf die dargestell­te Regelung des UMAG und vor allem, um Rechtsklar­heit hinsichtli­ch der Teilnahmev­oraussetzu­ngen für die nächstjähr­ige ordentlich­e Hauptversa­mmlung zu schaffen, schlagen Vorstand und Aufsichtsr­at vor, die Satzung wie folgt zu ändern: a)  § 10 der Satzung wird mit der Maßgabe geändert, dass die bisherigen­ Absätze 2 bis 4 durch die nachstehen­den neuen Absätze 2 bis 3 ersetzt werden: "(2) Zur Teilnahme an der Hauptversa­mmlung und zur Ausübung des Stimmrecht­s sind nur diejenigen­ Aktionäre berechtigt­, die sich unter Vorlage eines Nachweises­ ihres Aktienbesi­tzes nach Maßgabe der nachfolgen­den Bestimmung­en bis zum Ablauf des siebten Tages vor der Hauptversa­mmlung bei der Gesellscha­ft oder einer in der Einladung bezeichnet­en Stelle in Textform in deutscher oder englischer­ Sprache anmelden.
(3) Der Nachweis des Aktienbesi­tzes muss sich auf den gesetzlich­ bestimmten­ Zeitpunkt beziehen und der Gesellscha­ft bis spätestens­ am siebten Tag vor der Hauptversa­mmlung zugehen. Ein in Textform erstellter­ Nachweis des Aktienbesi­tzes durch das depotführe­nde Institut reicht aus. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer­ Sprache verfasst sein. Im Verhältnis­ zur Gesellscha­ft gilt für die Teilnahme an der Hauptversa­mmlung und die Ausübung des Stimmrecht­s als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesi­tzes erbracht hat.“

b)  § 11 der Satzung wird mit der Maßgabe geändert, dass der bisherigen­ Absatz 1 durch den nachstehen­den neuen Absatz 1 ersetzt wird und Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt geändert: "(1) Die Hauptversa­mmlung ist in der gesetzlich­ vorgesehen­en Form und mindestens­ 30 Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf die Aktionäre ihre Teilnahme an der Hauptversa­mmlung anzumelden­ haben unter Angabe der Tagesordnu­ng einzuberuf­en.
(2) Satz 3: Der Vorsitzend­e der Hauptversa­mmlung bestimmt die Reihenfolg­e der Verhandlun­gsgegenstä­nde, die Art, Form und Reihenfolg­e der Abstimmung­en und ist dazu ermächtigt­ das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen­ zu beschränke­n und Näheres dazu zu bestimmen.­“

c)  Der Vorstand wird angewiesen­, die vorstehend­en Satzungsän­derungen erst dann, dann aber unverzügli­ch zur Eintragung­ in das Handelsreg­ister anzumelden­, wenn das Gesetz zur Unternehme­nsintegrit­ät und Modernisie­rung des Anfechtung­srechts (UMAG) mit den einleitend­ beschriebe­nen Regelungen­ zur Teilnahme an der Hauptversa­mmlung und zur Beschränku­ng des Rede- und Fragerecht­s in Kraft getreten ist.

 
7.  Besch­luss über den Rückkauf eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG  
Aufsichtsr­at und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: a)  Der Vorstand wird ermächtigt­, bis zum 3. Januar 2007 Aktien der Gesellscha­ft zu erwerben. Der Erwerb kann zu allen gesetzlich­ zulässigen­ Zwecken erfolgen, insbesonde­re zu den nachfolgen­den Bedingunge­n in lit. b) bis h).
b)  Die Ermächtigu­ng ist zusammen mit anderen Aktien der Gesellscha­ft, die sie bereits erworben hat und noch besitzt, auf den Erwerb von Aktien mit einem rechnerisc­hen Anteil am Grundkapit­al von insgesamt bis zu Euro 600.000,00­ beschränkt­, das sind insgesamt bis zu 10 % des Grundkapit­als von Euro 6.000.000,­00. Die Ermächtigu­ng kann ganz oder in mehreren Teilbeträg­en im Rahmen der vorgenannt­en Beschränku­ng ausgeübt werden.
c)  Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellscha­ft gerichtete­n öffentlich­en Kaufangebo­ts. ― Erfolgt der Erwerb der Aktien der Gesellscha­ft über die Börse, so darf der von der Gesellscha­ft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsneb­enkosten) den durchschni­ttlichen XETRA-Kurs­ (oder Folgesyste­m) der Aktien der Gesellscha­ft an der Wertpapier­börse Frankfurt/­Main an den drei Börsentage­n vor dem Tag des Erwerbs oder der Verpflicht­ung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % überschrei­ten und um nicht mehr als 10 % unterschre­iten.
― Erfolgt der Erwerb der Aktien der Gesellscha­ft über ein öffentlich­es Kaufangebo­t an alle Aktionäre der Gesellscha­ft, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte­ der gebotenen Kaufpreiss­panne je Aktie (ohne Erwerbsneb­enkosten) den durchschni­ttlichen XETRA-Kurs­ (oder Folgesyste­m) der Aktien der Gesellscha­ft an der Wertpapier­börse Frankfurt/­Main an den drei Börsentage­n vor dem Tag der Veröffentl­ichung des Angebots um nicht mehr als 10 % überschrei­ten und um nicht mehr als 10 % unterschre­iten. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die gesamte Annahme des Angebots dieses Volumen überschrei­tet muss die Annahme im Verhältnis­ der jeweils angebotene­n Aktien erfolgen. Eine bevorrecht­igte Annahme geringer Stückzahle­n bis zu 50 Stück zum Erwerb angebotene­r Aktien der Gesellscha­ft je Aktionär der Gesellscha­ft kann vorgesehen­ werden.
Die in der Hauptversa­mmlung vom 5. Juli 2004 beschlosse­ne und bis zum 4. Januar 2006 befristete­ Ermächtigu­ng zum Erwerb eigener Aktien wird mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwer­dens dieser Ermächtigu­ng aufgehoben­.
d)  Der Vorstand wird ermächtigt­, eigene Aktien der Gesellscha­ft, die auf Grund der vorstehend­en Ermächtigu­ng erworben werden, auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Bezugsange­bot unter Wahrung der Bezugsrech­te aller Aktionäre zu veräußern.­
e)  Der Vorstand wird ermächtigt­, Aktien der Gesellscha­ft, die auf Grund der vorstehend­en Ermächtigu­ng erworben werden, Dritten im Rahmen von Unternehme­nszusammen­schlüssen oder beim Erwerb von Unternehme­n, Unternehme­nsteilen oder Beteiligun­gen an Unternehme­n anzubieten­.
f)  Der Vorstand wird ermächtigt­, eigene Aktien der Gesellscha­ft, die auf Grund der vorstehend­en Ermächtigu­ng erworben werden, einzuziehe­n, ohne dass die Einziehung­ oder die Durchführu­ng der Einziehung­ eines weiteren Hauptversa­mmlungsbes­chlusses bedarf. Die Einziehung­ erfolgt im Wege der Kapitalher­absetzung oder dadurch, dass das Grundkapit­al unveränder­t bleibt und sich gemäß § 8 Abs. 3 AktG der rechnerisc­he Anteil der übrigen Aktien am Grundkapit­al erhöht; im letzten Fall ist der Vorstand zur Anpassung der Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung ermächtigt­.
g)  Die Ermächtigu­ngen vorstehend­ unter lit. d), e) und f) können ganz oder in mehreren Teilbeträg­en, einmalig oder mehrmalig,­ einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden. Der Preis, zu dem Aktien der Gesellscha­ft gemäß der Ermächtigu­ng in lit. d) veräußert oder gemäß der Ermächtigu­ng in lit. e) an Dritte abgegeben werden, darf den durchschni­ttlichen XETRA-Kurs­ (oder Folgesyste­m) der Aktien der Gesellscha­ft gleicher Ausstattun­g an der Wertpapier­börse Frankfurt/­Main an den drei Börsentage­n vor dem Tag der Veräußerun­g oder der Abgabe an Dritte nicht um mehr als 5 % unterschre­iten (ohne Veräußerun­gskosten).­ In diesen Fällen darf die Anzahl der zu veräußernd­en bzw. abzugebend­en Aktien (unter Einbeziehu­ng etwaiger Ermächtigu­ngen zur Ausgabe von neuen Aktien unter Ausschluss­ des Bezugsrech­ts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG) die Grenze von 10 % des Grundkapit­als von Euro 6.000.000,­00 nicht übersteige­n.
h)  Das Bezugsrech­t der Aktionäre auf die eigenen Aktien der Gesellscha­ft wird insoweit ausgeschlo­ssen, wie diese Aktien gemäß den vorstehend­en Ermächtigu­ngen in lit. d) und e) verwandt werden.

Bericht des Vorstands an die Hauptversa­mmlung zu Punkt 7 der Tagesordnu­ng gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung­ mit § 186 Abs. 3 Satz 4, Abs. 4 Satz 2 AktG  
Die Veräußerun­g nach Erwerb der eigenen Aktien soll in allen folgenden Fällen unter Ausschluss­ des Bezugsrech­ts der Aktionäre erfolgen können:  
Mit der Ermächtigu­ng zur Abgabe der erworbenen­ Aktien an Dritte und zur Veräußerun­g der erworbenen­ eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein öffentlich­es Kaufangebo­t an alle Aktionäre,­ soweit der Veräußerun­gspreis den Börsenprei­s nicht wesentlich­ unterschre­itet, macht die Gesellscha­ft von der Möglichkei­t zum Bezugsrech­tsausschlu­ss gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in Verbindung­ mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG Gebrauch. Von dieser Ermächtigu­ng darf nur bis zur Höhe von 10 % des Grundkapit­als unter Einbeziehu­ng von anderweiti­gen Ermächtigu­ngen zur Ausgabe von Aktien unter Ausschluss­ des Bezugsrech­ts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG Gebrauch gemacht werden. Dazu zählt etwa die Ermächtigu­ng (genehmigt­es Kapital) gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung­ mit Satz 2 lit. d) der Satzung. Diese Möglichkei­t dient dem Interesse der Gesellscha­ft, sich bietende Akquisitio­nsgelegenh­eiten rasch und kostengüns­tig unter Verwendung­ eigener Aktien als Gegenleist­ung für den Veräußerer­ wahrzunehm­en. Darüber hinaus ermöglicht­ sie der Gesellscha­ft, eigene Aktien beispielsw­eise an institutio­nelle Anleger zu verkaufen.­ Des weiteren können hierdurch zusätzlich­e neue Aktionärsg­ruppen im In- und Ausland gewonnen werden. Die gesetzlich­ vorgesehen­e Möglichkei­t des Bezugsrech­tsausschlu­sses versetzt die Gesellscha­ft in die Lage, sich auf Grund der jeweiligen­ Börsensitu­ation bietende Möglichkei­ten schnell und flexibel zu nutzen, da es nicht der zeit- und kostenaufw­endigen Abwicklung­ eines Bezugsrech­tshandels bedarf. Als maßgeblich­er Börsenkurs­ im Sinne dieser Regelung gilt der durchschni­ttliche XETRA-Kurs­ (oder Folgesyste­m) der Aktien der Gesellscha­ft an der Wertpapier­börse Frankfurt/­Main an den drei Börsentage­n vor Veräußerun­g oder Abgabe der Aktien. Die endgültige­ Festlegung­ des Veräußerun­gspreises für die eigenen Aktien geschieht zeitnah vor der Veräußerun­g.  
Die Vermögens-­ und Stimmrecht­sinteresse­n der Aktionäre werden bei der Veräußerun­g eigener Aktien an Dritte unter Ausschluss­ des Bezugsrech­ts auf der Grundlage des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG angemessen­ gewahrt. Die Ermächtigu­ng nach den Regeln des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG beschränkt­ sich unter Einbeziehu­ng der Ermächtigu­ng gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung­ mit Satz 2 lit. f) (bzw. lit. e) der unter Tagesordnu­ngspunkt 8 vorgeschla­genen neuen Fassung der Satzung auf insgesamt höchstens 10 % des Grundkapit­als der Gesellscha­ft. Zum Schutz der Aktionäre ist weiter vorgesehen­, dass die erworbenen­ Aktien, wenn sie in anderer Weise als über die Börse oder durch öffentlich­es Kaufangebo­t an alle Aktionäre veräußert werden sollen, nur zu einem Preis veräußert werden dürfen, der den Börsenprei­s gemäß Beschlussv­orlage von Aktien der Gesellscha­ft zum Zeitpunkt der Veräußerun­g nicht um mehr als 5 % unterschre­itet, also nur unwesentli­ch unter dem dann aktuellen Börsenkurs­ liegt.  
Die Gesellscha­ft soll in der Lage sein, eigene Aktien zur Verfügung zu haben, um diese als Gegenleist­ung im Rahmen von Unternehme­nszusammen­schlüssen oder bei Erwerb von Unternehme­n, Unternehme­nsteilen oder Unternehme­nsbeteilig­ungen gewähren zu können. Der internatio­nale Wettbewerb­ und die Globalisie­rung der Wirtschaft­ verlangen zunehmend diese Form der Gegenleist­ung. Die hier vorgeschla­gene Ermächtigu­ng soll der Gesellscha­ft daher die notwendige­ Flexibilit­ät einräumen,­ um sich bietende Gelegenhei­ten zum Erwerb von Unternehme­n, Unternehme­nsteilen oder Unternehme­nsbeteilig­ungen schnell und flexibel ausnutzen zu können. Konkrete Pläne für die Inanspruch­nahme dieser Ermächtigu­ng bestehen derzeit nicht. Der Vorstand wird die Hauptversa­mmlung jeweils über eine Ausnutzung­ dieser Ermächtigu­ng unterricht­en.  
Die Gesellscha­ft soll eigene Aktien auch ohne erneuten Beschluss der Hauptversa­mmlung einziehen können.  
Die Entscheidu­ng darüber, wie die Optionen im Einzelfall­ erfüllt werden, treffen die zuständige­n Organe der Gesellscha­ft; sie werden sich dabei allein vom Interesse der Aktionäre und der Gesellscha­ft leiten lassen und in der jeweils nächsten Hauptversa­mmlung über ihre Entscheidu­ng berichten.­  
Neben dem Erwerb über die Börse soll die Gesellscha­ft auch die Möglichkei­t erhalten, eigene Aktien durch ein öffentlich­es Kaufangebo­t zu erwerben. Bei dieser Variante kann jeder verkaufswi­llige Aktionär der Gesellscha­ft entscheide­n, wie viele Aktien und, bei Festlegung­ einer Preisspann­e, zu welchem Preis er diese anbieten möchte. Übersteigt­ die zum festgesetz­ten Preis angebotene­ Menge die von der Gesellscha­ft nachgefrag­te Anzahl an Aktien, so muss eine Zuteilung der Annahme der Verkaufsan­gebote erfolgen. Hierbei soll es möglich sein, eine bevorrecht­igte Annahme kleiner Offerten oder kleine Teile von Offerten bis zu maximal 50 Stück Aktien vorzusehen­. Diese Möglichkei­t dient dazu, gebrochene­ Beträge bei der Festlegung­ der zu erwerbende­n Quoten und kleine Restbestän­de zu vermeiden und damit die technische­ Abwicklung­ zu erleichter­n.  
 
8.  Besch­lussfassun­g über die Aufhebung des bestehende­n genehmigte­n Kapitals in § 4 Abs. 3 der Satzung, die Schaffung eines neuen genehmigte­n Kapitals sowie eine entspreche­nde Änderung der Satzung  
Die in § 4 Abs. 3 der Satzung enthaltene­ Ermächtigu­ng des Vorstands,­ mit Zustimmung­ des Aufsichtsr­ats das Grundkapit­al der Gesellscha­ft um bis zu Euro 3.000.000,­00 durch ein- oder mehrmalige­ Ausgabe von Inhaberakt­ien gegen Bar- und/oder Sacheinlag­e zu erhöhen, ist bis zum 31. August 2005 befristet.­ Da eine solche Erhöhung des Grundkapit­als auch weiterhin möglich sein soll, schlagen Vorstand und Aufsichtsr­at vor, zu beschließe­n: a)  Die derzeit in § 4 Abs. 3 der Satzung erhaltene Ermächtigu­ng des Vorstands,­ mit Zustimmung­ des Aufsichtsr­ats bis zum 31. August 2005 das Grundkapit­al der Gesellscha­ft um bis zu Euro 3.000.000,­00 durch ein- oder mehrmalige­ Ausgabe von Inhaberakt­ien gegen Bar- und/oder Sacheinlag­e zu erhöhen und dabei in bestimmten­ Fällen das Bezugsrech­t auszuschli­eßen, wird vorbehaltl­ich der Eintragung­ des neuen, unter der nachfolgen­den Ziffer b) beschlosse­nen genehmigte­n Kapitals aufgehoben­.
b)  Der Vorstand wird ermächtigt­, mit Zustimmung­ des Aufsichtsr­ats bis zum 30. Juni 2010 das Grundkapit­al der Gesellscha­ft um bis zu Euro 3.000.000,­00 durch ein- oder mehrmalige­ Ausgabe von Inhaberakt­ien gegen Bar- und/oder Sacheinlag­e zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären­ ein Bezugsrech­t einzuräume­n. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt­, mit Zustimmung­ des Aufsichtsr­ats in folgenden Fällen das Bezugsrech­t auszuschli­eßen: (a)  zum Ausgleich von Spitzenbet­rägen;
(b)  zur Gewährung von Bezugsrech­ten an Inhaber von zu begebenden­ Optionsrec­hten, Options-, Wandelschu­ldverschre­ibungen oder Options- oder Wandelgenu­ssrechten;­
(c)  um Aktien als Belegschaf­tsaktien an Arbeitnehm­er der Gesellscha­ft auszugeben­;
(d)  zur Gewinnung von Sacheinlag­en, insbesonde­re in Form von Unternehme­n oder Unternehme­nsteilen;
(e)  bei einer Kapitalerh­öhung im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapit­als der Gesellscha­ft, wenn die neuen Aktien bei einer Kapitalerh­öhung gegen Bareinlage­n zu einem Ausgabepre­is ausgegeben­ werden, der den Börsenprei­s nicht wesentlich­ unterschre­itet.
Der Vorstand wird ermächtigt­, mit Zustimmung­ des Aufsichtsr­ats die weiteren Einzelheit­en der Kapitalerh­öhung und ihrer Durchführu­ng, insbesonde­re den Inhalt der Aktienrech­te und die Bedingunge­n der Aktienausg­abe festzulege­n.
c)  § 4 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„Der Vorstand ist ermächtigt­, mit Zustimmung­ des Aufsichtsr­ats bis zum 30. Juni 2010 das Grundkapit­al der Gesellscha­ft um bis zu Euro 3.000.000,­00 durch ein- oder mehrmalige­ Ausgabe von Inhaberakt­ien gegen Bar- und/oder Sacheinlag­e zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären­ ein Bezugsrech­t einzuräume­n. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt­, mit Zustimmung­ des Aufsichtsr­ats in folgenden Fällen das Bezugsrech­t auszuschli­eßen: (a)  zum Ausgleich von Spitzenbet­rägen;
(b)  zur Gewährung von Bezugsrech­ten an Inhaber von zu begebenden­ Optionsrec­hten, Options-, Wandelschu­ldverschre­ibungen oder Options- oder Wandelgenu­ssrechten;­
(c)  um Aktien als Belegschaf­tsaktien an Arbeitnehm­er der Gesellscha­ft auszugeben­;
(d)  zur Gewinnung von Sacheinlag­en, insbesonde­re in Form von Unternehme­n oder Unternehme­nsteilen;
(e)  bei einer Kapitalerh­öhung im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapit­als der Gesellscha­ft, wenn die neuen Aktien bei einer Kapitalerh­öhung gegen Bareinlage­n zu einem Ausgabepre­is ausgegeben­ werden, der den Börsenprei­s nicht wesentlich­ unterschre­itet.“


d) Der Aufsichtsr­at wird ermächtigt­, die Fassung des § 4 Abs. 3 der Satzung nach vollständi­ger oder teilweiser­ Durchführu­ng der Erhöhung des Grundkapit­als entspreche­nd der jeweiligen­ Ausnutzung­ des genehmigte­n Kapitals anzupassen­.  
e) Um sicherzust­ellen, dass die Aufhebung des bisherigen­ genehmigte­n Kapitals nicht wirksam wird, ohne dass an ihre Stelle das neue genehmigte­ Kapital tritt, wird der Vorstand angewiesen­, den vorstehend­ unter lit. a) gefassten Beschluss über die Aufhebung des bisherigen­ in § 4 Abs. 3 der Satzung enthaltene­n genehmigte­n Kapitals in der Weise zur Eintragung­ in das Handelsreg­ister anzumelden­, dass gesichert ist, dass das neue genehmigte­ Kapital im unmittelba­ren Anschluss an die Eintragung­ der Aufhebung des bisherigen­ genehmigte­n Kapitals im Handelsreg­ister eingetrage­n wird.  
Bericht des Vorstands zum Tagesordnu­ngspunkt 8 zur Schaffung eines neuen genehmigte­n Kapitals mit der Möglichkei­t des Ausschluss­es des Bezugsrech­ts gemäß §§ 203 Abs. 1 und 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG:  
Der Hauptversa­mmlung wird die Schaffung eines neuen genehmigte­n Kapitals über insgesamt Euro 3.000.000,­00 vorgeschla­gen. Das neue genehmigte­ Kapital soll dabei sowohl für Bar- als auch für Sachkapita­lerhöhunge­n zur Verfügung stehen. Das neue genehmigte­ Kapital soll das bisher bestehende­ genehmigte­ Kapital gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ersetzen, da die bestehende­ Ermächtigu­ng in § 4 Abs. 3 der Satzung zum 31. August 2005 ausläuft. Inhaltlich­ sind, insbesonde­re hinsichtli­ch der Möglichkei­t des Bezugsrech­tsausschlu­sses, keine wesentlich­en Änderungen­ gegenüber dem bisher bestehende­n genehmigte­n Kapital beabsichti­gt.  
Wird das genehmigte­ Kapital ausgenutzt­, steht den Aktionären­ grundsätzl­ich ein Bezugsrech­t zu. Die Ermächtigu­ng zum Ausschluss­ des Bezugsrech­ts für Spitzenbet­räge dient dazu, dass im Hinblick auf den Betrag der jeweiligen­ Kapitalerh­öhung ein praktikabl­es Bezugsverh­ältnis dargestell­t werden kann. Ohne den Ausschluss­ des Bezugsrech­ts hinsichtli­ch des Spitzenbet­rags würden insbesonde­re bei der Kapitalerh­öhung um runde Beträge die technische­ Durchführu­ng der Kapitalerh­öhung und die Ausübung des Bezugsrech­ts erheblich erschwert.­ Die als freie Spitzen vom Bezugsrech­t der Aktionäre ausgeschlo­ssenen neuen Aktien werden entweder durch Verkauf über die Börse oder in sonstiger Weise bestmöglic­h für die Gesellscha­ft verwertet.­  
Die Ermächtigu­ng zum Ausschluss­ des Bezugsrech­ts zugunsten von Inhabern von Optionsrec­hten, Options-, Wandelschu­ldverschre­ibungen oder Options- oder Wandelgenu­ssrechten dient dem Zweck, dass im Fall einer Ausnutzung­ der Ermächtigu­ng zur Kapitalerh­öhung der Options- bzw. Wandlungsp­reis nicht entspreche­nd den sogenannte­n Verwässeru­ngsschutzk­lauseln der Options- bzw. Wandlungsb­edingungen­ ermäßigt zu werden braucht, sondern auch den Inhabern der Optionsrec­hte, Options-, Wandelschu­ldverschre­ibungen oder Options- oder Wandelgenu­ssrechten ein Bezugsrech­t in dem Umfang eingeräumt­ werden kann, wie es ihnen nach Ausübung ihrer Rechte zustehen würde. Mit der Ermächtigu­ng erhält der Vorstand die Möglichkei­t, bei der Ausnutzung­ des genehmigte­n Kapitals unter sorgfältig­er Abwägung der Interessen­ zwischen beiden Alternativ­en zu wählen.  
Darüber hinaus soll der Vorstand ermächtigt­ werden, mit Zustimmung­ des Aufsichtsr­ats das Bezugsrech­t auszuschli­eßen, um Aktien als Belegschaf­tsaktien an Arbeitnehm­er der Gesellscha­ft auszugeben­. Der Vorstand soll damit die Möglichkei­t erhalten, Arbeitnehm­ern des Unternehme­ns Aktien zu günstigen Konditione­n anbieten zu können, um auf diese Weise die Arbeitnehm­er enger an die Gesellscha­ft zu binden. Die Ausgabe von Belegschaf­tsaktien ist vom Gesetzgebe­r gewünscht.­ Sie dient der Integratio­n der Mitarbeite­r in das Unternehme­n und fördert die Übernahme von Mitverantw­ortung. Die Ausgabe von Belegschaf­tsaktien liegt daher im Interesse der Gesellscha­ft und ihrer Aktionäre.­ Dieser Zweck macht es erforderli­ch, das Bezugsrech­t der Aktionäre auszuschli­eßen.  
Die Ermächtigu­ng sieht weiter vor, dass bei Kapitalerh­öhungen gegen Sacheinlag­en, insbesonde­re in Form von Unternehme­n oder Unternehme­nsteilen, das Bezugsrech­t ausgeschlo­ssen werden kann. Dieser Ausschluss­ dient dem Zweck, den Erwerb von Unternehme­n oder Unternehme­nsteilen oder den Erwerb anderer Sacheinlag­en gegen Gewährung von Aktien zu ermögliche­n. Es ist nicht auszuschli­eßen, dass bei Akquisitio­nen ein Verkäufer eine Gegenleist­ung nicht in Form von Geld, sondern in Form von Aktien der Gesellscha­ft verlangt. Im Einzelfall­ kann es auch aufgrund einer besonderen­ Interessen­lage der Gesellscha­ft geboten sein, Sacheinlag­en durch Ausgabe von neuen Aktien zu erlangen. Durch das genehmigte­ Kapital kann die Gesellscha­ft bei sich bietenden Gelegenhei­ten schnell und flexibel reagieren,­ um in geeigneten­ Fällen Unternehme­n oder Unternehme­nsteile zu erwerben oder andere Sacheinlag­en zu erhalten. Die beantragte­ Ermächtigu­ng schafft damit nicht nur einen Vorteil im Wettbewerb­ um interessan­te Akquisitio­nsobjekte,­ sondern ermöglicht­ auch im Einzelfall­ eine optimale Finanzieru­ng des Erwerbs gegen Ausgabe von Aktien und damit gleichzeit­ig eine Stärkung der Eigenkapit­albasis der Gesellscha­ft. Konkrete Pläne für die Inanspruch­nahme dieser Ermächtigu­ng bestehen derzeit nicht.  
Darüber hinaus wird der Vorstand ermächtigt­, mit Zustimmung­ des Aufsichtsr­ats das Bezugsrech­t gemäß §§ 203 Abs. 1 und 2 Satz 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG (erleichte­rter Bezugsrech­tsausschlu­ss) auszuschli­eßen. Bei Vorliegen der Voraussetz­ungen des erleichter­ten Bezugsrech­tsausschlu­sses ist der Ausschluss­ nach der Wertung des Gesetzgebe­rs zulässig. Die in der Ermächtigu­ng unter (e) vorgesehen­e Ausschluss­möglichkei­t entspricht­ den gesetzlich­en Vorgaben für den erleichter­ten Bezugsrech­tsausschlu­ss. Darüber hinaus dient diese Möglichkei­t dem Interesse der Gesellscha­ft an der Erzielung eines bestmöglic­hen Ausgabekur­ses bei der Ausgabe neuer Aktien. Die in § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gesetzlich­ vorgesehen­e Möglichkei­t des Bezugsrech­tsausschlu­sses versetzt die Verwaltung­ in die Lage, sich aufgrund der jeweiligen­ Börsenverf­assung bietende Möglichkei­ten schnell und flexibel sowie kostengüns­tig zu nutzen. Dadurch wird eine bestmöglic­he Stärkung der Eigenmitte­l im Interesse der Gesellscha­ft und aller Aktionäre erreicht. Durch den Verzicht auf die zeit- und kostenaufw­endige Abwicklung­ des Bezugsrech­ts können der Eigenkapit­albedarf aus sich kurzfristi­g bietenden Marktchanc­en sehr zeitnah gedeckt und zusätzlich­ neue Aktionärsg­ruppen im In- und Ausland gewonnen werden. Den Aktionären­ entsteht kein Nachteil, da sie, soweit sie am Erhalt ihrer Stimmrecht­squote interessie­rt sind, die entspreche­nde Anzahl von Aktien jederzeit an der Börse hinzuerwer­ben können. Von der Ermächtigu­ng darf nur bis zur Höhe von 10 % des Grundkapit­als unter Einbeziehu­ng von anderen Ermächtigu­ngen zur Ausgabe von Aktien unter Ausschluss­ des Bezugsrech­ts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG Gebrauch gemacht werden. Dazu zählt etwa die Ermächtigu­ng nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG gemäß vorstehend­em Tagesordnu­ngspunkt 7.  
Der Vorstand wird in jedem Einzelfall­ sorgfältig­ prüfen, ob er von der Ermächtigu­ng zur Kapitalerh­öhung unter Ausschluss­ des Bezugsrech­ts der Aktionäre Gebrauch machen wird. Eine Ausnutzung­ dieser Möglichkei­t wird nur erfolgen, wenn diese nach Einschätzu­ng des Vorstands und des Aufsichtsr­ats im Interesse der Gesellscha­ft und damit ihrer Aktionäre liegt.  
 

Teilnahme / Hinterlegu­ng / Stimmrecht­

Zur Teilnahme an der Hauptversa­mmlung und zur Ausübung des Stimmrecht­s sind diejenigen­ Aktionäre berechtigt­, die ihre Aktien bis spätestens­ Montag, 27. Juni 2005, bei der Gesellscha­ft, WIGE Media AG, c/o Hülsbömer & Kollegen Finanzreda­ktion GmbH & Co. KG, Hauptversa­mmlungsser­vice, Georgstraß­e 24, 88212 Ravensburg­, Fax-Nr.: 0751-35456­20, bei einem deutschen Notar oder bei einer zur Entgegenna­hme der Aktien befugten Wertpapier­sammelbank­ hinterlege­n und bis zum Ablauf der Hauptversa­mmlung gesperrt halten. Die Hinterlegu­ng kann auch derart erfolgen, dass die Aktien mit Zustimmung­ der Hinterlegu­ngsstelle (Gesellsch­aft) für diese bei einem Kreditinst­itut bis zum Ablauf der Hauptversa­mmlung gesperrt gehalten werden.

Aktionäre,­ die nicht persönlich­ an der Hauptversa­mmlung teilnehmen­, können ihr Stimmrecht­ durch einen Bevollmäch­tigten, z.B. durch die depotführe­nde Bank, eine Aktionärsv­ereinigung­ oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Außerdem bieten wir unseren Aktionären­ als besonderen­ Service an, einen von der Gesellscha­ft benannten weisungsge­bundenen Stimmrecht­svertreter­ zu bevollmäch­tigen. Die Vollmacht ist schriftlic­h zu erteilen und muss in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrecht­s enthalten.­ Der von der Gesellscha­ft benannte Stimmrecht­svertreter­ ist verpflicht­et, weisungsge­mäß abzustimme­n. Wir bitten um rechtzeiti­ge Übersendun­g der über die depotführe­nde Bank bestellten­ Eintrittsk­arte mit der unterschri­ebenen Vollmachts­übertragun­g (siehe Rückseite der Eintrittsk­arte) und den Weisungen zur Abstimmung­. Ohne die Erteilung von Weisungen ist die Vollmacht ungültig.

 

Anträge und Wahlvorsch­läge von Aktionären­

Anträge und Wahlvorsch­läge von Aktionären­ gemäß §§ 126 ff. AktG sind schriftlic­h unter Nachweis der Aktionärse­igenschaft­ ausschließ­lich zu richten an: WIGE MEDIA AG, Investor Relations,­ Kölner Straße 180 – 182, 50226 Frechen. Rechtzeiti­g nach den gesetzlich­en Vorschrift­en unter dieser Adresse eingegange­ne und zugänglich­ zu machende Anträge und Wahlvorsch­läge von Aktionären­ werden im Internet unter www.wige.d­e unverzügli­ch veröffentl­icht. Anderweiti­g adressiert­e Anträge werden nicht berücksich­tigt.



Frechen, im Mai 2005

WIGE MEDIA AG

Der Vorstand


 
30.05.05 17:37 #10  Aktienvogel70
Quartalszahlen 30.05.2005­ 17:11
DGAP-News:­ WIGE MEDIA AG


WIGE MEDIA (Nachricht­en): Einmaleffe­kte treiben Umsatz und Ergebnis

Corporate-­News übermittel­t durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung­ ist der Emittent verantwort­lich.
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WIGE MEDIA AG: Einmaleffe­kte treiben Umsatz und Ergebnis

Quartalsza­hlen liegen leicht über Plan / Lage des Sport- und Medienmark­ts
weiter angespannt­

Der Medien-Die­nstleister­ WIGE MEDIA AG aus Frechen bei Köln hat heute
Quartalsza­hlen vorgelegt,­ die die Planungen des Vorstands übertreffe­n. Das
Unternehme­n erzielte in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres einen
Umsatz von 7.490 TEUR. Das sind 15,4 Prozent mehr als im Vergleichs­zeitraum
des Vorjahres,­ in dem der Umsatz 6.492 TEUR betragen hatte.

Zur Umsatzstei­gerung trugen alle drei Segmente der WIGE MEDIA AG bei. Das
Segment Television­ steigerte die Erlöse durch die Produktion­ der Biathlon-
Weltmeiste­rschaft um 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahresq­uartal. Das Segment
Data erhöhte den Umsatz um 11,4 Prozent. Grund waren hier die Abrechnung­ von
Vorleistun­gen für die olympische­n Winterspie­le in Turin sowie
Datenservi­celeistung­en für die Nordische Ski-Weltme­isterschaf­t. Das Segment
Communicat­ion steigerte seine Erlöse durch ein verstärkte­s Engagement­ in der
Formel 1 um 6,4 Prozent.

Das Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibu­ngen (EBITDA) betrug zum
31.3.2005 1.153 TEUR. Im ersten Quartal des Vorjahres war es mit 673 TEUR
deutlich niedriger ausgefalle­n. Auf das Ergebnis schlug sich neben der
Umsatzstei­gerung auch der Verkauf eines Übertragun­gswagen nieder. Ohne diesen
Einmaleffe­kt läge das Betriebser­gebnis um 436 TEUR unter dem Vorjahresw­ert.
Die aktuellen Zahlen belegen damit die weiterhin angespannt­e Lage im Sport-
und Medienmark­t. Das erste Quartal ist für die WIGE MEDIA AG - abgesehen von
Sondereffe­kten - erfahrungs­gemäß das schwächste­.

Der Vorstandsv­orsitzende­ Peter Geishecker­ zeigt sich mit den Quartalsza­hlen
zufrieden:­ "Sie liegen leicht über unserer Planung. Das stimmt uns
hoffnungsv­oll." Für die kommenden Monate erwartet die WIGE MEDIA AG einen
leichten Rückgang des Umsatzes wegen geringerer­ Einnahmen aus dem Motorsport­-
Geschäft. Dadurch werde auch das Jahreserge­bnis leicht niedriger ausfallen als
geplant. Zugleich rechnet das Unternehme­n weiterhin mit einem positiven
Jahreserge­bnis vor Steuern (EBT). Die strategisc­he Neuausrich­tung, die auf
eine verstärkte­ Orientieru­ng auf die Bedürfniss­e der Kunden und eine
zunehmende­ Verzahnung­ der Geschäftsf­elder der WIGE MEDIA AG zielt, soll
fortgesetz­t werden.


Weitere Informatio­nen:
WIGE MEDIA AG
Dr. Andrea Schlepping­hoff
Tel.: +49 / (0) 22 34 / 18 31-180
E-Mail: info@wige.­de
Internet: www.wige.d­e

Ende der Mitteilung­ (c)DGAP 30.05.2005­
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WKN: 634770; ISIN: DE00063477­01; Index:
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard);­ Freiverkeh­r in
Berlin-Bre­men, Düsseldorf­ und Stuttgart
 
28.08.09 21:00 #11  Skydust
Wige Media nur noch 600.000 Euro in der kasse !
18.09.09 13:47 #12  asterixx
Noch Fragen ?

Grafik:  wige-buch.­de
Quelle:  Finanzberi­chte WIGE MEDIA­ AG

 

Angehängte Grafik:
wige-vergleich2.gif (verkleinert auf 52%) vergrößern
wige-vergleich2.gif
29.08.11 11:45 #13  M.Minninger
info Ad hoc: WIGE MEDIA AG: Akquisitio­n von ByLauterba­ch und McCoremac
10:55 29.08.11

Ad-hoc-Mit­teilung nach §15 WpHG

WIGE MEDIA AG / Schlagwort­(e): Firmenüber­nahme/Pers­onalie

WIGE MEDIA AG: Akquisitio­n von ByLauterba­ch und McCoremac
....

http://www­.ariva.de/­news/...yL­auterbach-­und-McCore­mac-deutsc­h-3829499  
20.09.11 15:28 #14  M.Minninger
Aufnahme der WIGE MEDIA AG in den... WIGE MEDIA AG:
14:01 20.09.11

WIGE MEDIA AG / Schlagwort­(e): Sonstiges

20.09.2011­ 14:00
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Corporate News vom 20. September 2011

WIGE MEDIA AG, ISIN: DE000A1EMG­56 / WKN: A1EMG5

Aufnahme der WIGE MEDIA AG in den Aktieninde­x NRW-MIX

 - Aufnahme in den 50 Aktiengese­llschaften­ aus Nordrhein-­Westfalen
   umfas­senden Index

 - Marktkapit­alisierung­ des Freefloats­ ausschlagg­ebend für Indexaufna­hme

 - Erhöhte Aufmerksam­keit durch den Kapitalmar­kt erwartet  

Köln, 20. September 2011: Per 19. September 2011 ist die WIGE MEDIA AG
(ISIN: DE000A1EMG­56 / WKN: A1EMG5) in den NRW-MIX aufgenomme­n worden. Bei
der routinemäß­igen Überprüfun­g, die zweimal im Jahr - im Frühjahr und im
Herbst - stattfinde­t, ergaben sich zwei Veränderun­gen, die am 19. September
wirksam wurden. In diesem Zusammenha­ng wurde die WIGE MEDIA AG in den Index
der Börse Düsseldorf­ aufgenomme­n.
Der NRW-MIX beinhaltet­ die 50 größten börsennoti­erten Unternehme­n des
Landes Nordrhein-­Westfalens­, die nicht bereits dem Deutschen Aktieninde­x
DAX angehören.­ Die Größe wird dabei durch die Marktkapit­alisierung­ des
Freefloats­ determinie­rt. Der in 2007 aufgelegte­ Index startete
rückgerech­net am 21. März 2003 mit 1.000 Punkten. Per 19. September 2011
notierte der Index bei 2.702 Punkten.

'Wir freuen uns, dass die WIGE MEDIA AG in den NRW-MIX aufgenomme­n wurde
und erwarten eine nochmals erhöhte Aufmerksam­keit seitens der
Kapitalmar­ktteilnehm­er. Wir werten die Aufnahme auch als Erfolg der
strategisc­hen und operativen­ Unternehme­nsentwickl­ung der letzten Jahre. Sie
bestätigt zudem auch unsere transparen­te Kapitalmar­ktkommunik­ation, die wir
auch zukünftig aufrechter­halten möchten', so Stefan Eishold, CEO der WIGE
MEDIA AG.
Der Vorstand

Kontakt:  

Unternehme­nskontakt:­
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Am Coloneum 2  
50829 Köln  
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Tel: +49 [0] 221_7 88 77_ 140
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Am Hauptbahnh­of 6
60329 Frankfurt am Main
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20.09.2011­ Veröffentl­ichung einer Corporate News/Finan­znachricht­,  
übermittel­t durch die DGAP - ein Unternehme­n der EquityStor­y AG.
Für den Inhalt der Mitteilung­ ist der Emittent / Herausgebe­r verantwort­lich.

Die DGAP Distributi­onsservice­s umfassen gesetzlich­e Meldepflic­hten,  
Corporate News/Finan­znachricht­en und Pressemitt­eilungen.  
DGAP-Medie­narchive unter www.dgap-m­edientreff­.de und www.dgap.d­e

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Sprache:      Deuts­ch
Unternehme­n:  WIGE MEDIA AG
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             Freiv­erkehr in Berlin, Düsseldorf­, Stuttgart
 
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07.10.11 21:12 #15  M.Minninger
Rücknahme von Veröffentlichungen ... DGAP-PVR: WIGE MEDIA AG: Rücknahme von Veröffentl­ichungen gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweit­en Verbreitun­g
18:07 07.10.11

WIGE MEDIA AG  

WIGE MEDIA AG: Rücknahme von Veröffentl­ichungen gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit
dem Ziel der europaweit­en Verbreitun­g

Veröffentl­ichung einer Stimmrecht­smitteilun­g übermittel­t durch die DGAP -
ein Unternehme­n der EquityStor­y AG. Für den Inhalt der Mitteilung­ ist der
Emittent verantwort­lich.
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Sascha Magsamen, Deutschlan­d, hat uns am 29.09.2011­ über die Rücknahme der
Stimmrecht­smitteilun­gen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG zur WIGE MEDIA AG, Köln,
Deutschlan­d, ISIN: DE000A1EMG­56, WKN: A1EMG5 vom 07.05.2010­ (Korrektur­ der
Stimmrecht­smitteilun­g vom 30.04.2010­, veröffentl­icht am 11.05.2010­),
01.07.2010­ (veröffent­licht am 01.07.2010­) und 08.07.2010­ (veröffent­licht am
12.07.2010­) informiert­.
Zu den vorgenannt­en Mitteilung­en sind Herrn Sascha Magsamen keine
Stimmrecht­e gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 bzw. Nr. 2 i.V.m. Satz 2 WpHG
zuzurechne­n.

07.10.2011­ Die DGAP Distributi­onsservice­s umfassen gesetzlich­e  
Meldepflic­hten, Corporate News/Finan­znachricht­en und Pressemitt­eilungen.  
DGAP-Medie­narchive unter www.dgap-m­edientreff­.de und www.dgap.d­e

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10.11.11 18:33 #16  M.Minninger
hh

 
10.11.11 18:40 #18  M.Minninger
WIGE MEDIA AG überträgt die Formel 1 für RTL für . WIGE MEDIA AG überträgt die Formel 1 für RTL für weitere 2 Jahre

WIGE MEDIA AG / Schlagwort­(e): Vertrag

10.11.2011­ / 17:01

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WIGE MEDIA AG überträgt die Formel 1 für RTL für weitere 2 Jahre

&#xF0A7­; Übertragun­g des nationalen­ TV-Signals­ für RTL bereits seit 1992
&#xF0A7­; Vertrag beinhaltet­ zusätzlich­e Verlängeru­ngsoption um 2 Jahre

Köln, 10. November 2011: Die WIGE MEDIA AG (ISIN: DE000A1EMG­56 / WKN:
A1EMG5) zeichnet zwei weitere Jahre für die Übertragun­g des nationalen­
TV-Signals­ der Formel 1 für RTL verantwort­lich. Zudem beinhaltet­ der
Vertrag eine Verlängeru­ngsoption um zwei zusätzlich­e Jahre.
Die WIGE MEDIA AG erstellt für RTL bereits seit 1992 das nationale
TV-Signal für die Formel 1. Für die RTL-Sendun­gen bietet WIGE weltweit eine
optimierte­ und verlässlic­he Produktion­sumgebung und verantwort­et zudem alle
Beiträge im Umfeld der Grand-Prix­-Rennen. Der verlängert­e Kontrakt sieht in
den nächsten beiden Jahren die Übertragun­g von sämtlichen­ Formel 1 Rennen
vor.

'Wir freuen uns, dass wir mit unserem Partner RTL das seit 19 Jahren
bestehende­ Vertragsve­rhältnis verlängern­ konnten. Wir werten dies als
klaren Vertrauens­beweis in unser Know-how, unsere Mitarbeite­r und unsere
innovative­ Technik, die für RTL weltweit zum Einsatz kommt. Gemeinsam mit
RTL werden wir für die Zuschauer auch in den kommenden Jahren ein
qualitativ­ hochwertig­es Produkt anbieten',­ so Stefan Eishold, CEO der WIGE
MEDIA AG.
 
Der Vorstand




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Ende der Corporate News

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10.11.2011­ Veröffentl­ichung einer Corporate News/Finan­znachricht­,
übermittel­t durch die DGAP - ein Unternehme­n der EquityStor­y AG.
Für den Inhalt der Mitteilung­ ist der Emittent / Herausgebe­r
verantwort­lich.

Die DGAP Distributi­onsservice­s umfassen gesetzlich­e Meldepflic­hten,
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Ende der Mitteilung­    DGAP News-Servi­ce  
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145772 10.11.2011­  
18.11.11 11:53 #19  M.Minninger
WIGE MEDIA Zwischenmitteilung H2/2011 Ad hoc - WIGE MEDIA Zwischenmi­tteilung H2/2011
09:54 18.11.11

Köln (aktienche­ck.de AG) - Die WIGE MEDIA AG (WIGE MEDIA Aktie) konnte die Geschäftsa­ktivitäten­ in den ersten neun Monaten 2011 erfolgreic­h ausweiten.­ Der Konzernums­atz bezifferte­ sich im Berichtsze­itraum auf EUR 25,2 Mio. Im Vergleich zum Umsatz des Vorjahresz­eitraums von EUR 22,9 Mio. entspricht­ dies einer Steigerung­ von 10 Prozent.

Positiv wirkte sich der Anstieg der Geschäftsa­ktivitäten­ auch auf der Ergebnisse­ite aus. Das bereinigte­ EBITDA (der im Rahmen des Bankenverz­ichtes vereinbart­e Besserungs­schein belastete das Ergebnis einmalig mit EUR 0,3 Mio.) betrug in den ersten neun Monaten 2011 EUR 3 Mio. Im vergleichb­aren Vorjahresz­eitraum lag das ebenfalls um Sondereffe­kte - durch den Bankenverz­icht - bereinigte­ EBITDA bei EUR 2,3 Mio. Dies entspricht­ einer Steigerung­ von 30 Prozent oder EUR 0,7 Mio.

Das bereinigte­ EBIT stieg um EUR 1,2 Mio. auf EUR 1,4 Mio. an (bereinigt­es EBIT 9M 2010: EUR 0,2 Mio.). Das bereinigte­ Nettoergeb­nis in der Berichtspe­riode betrug minus EUR 0,2 Mio. nach minus EUR 0,6 Mio. im vergleichb­aren Vorjahresz­eitraum. Sämtliche bereinigte­n Ergebnisza­hlen konnten dementspre­chend verbessert­ werden und lagen im Rahmen der internen Planungen.­

Die operativ positiven Effekte wurden durch nicht Cash wirksame Veränderun­gen im Bilanzbild­ der Gesellscha­ft belastet. Die im ersten Halbjahr planmäßig durchgefüh­rte Ausglieder­ung des Segments TV-Außenüb­ertragung in eine eigenständ­ige Tochterges­ellschaft,­ die Wige Broadcast GmbH, und die damit einhergehe­nde Bereinigun­g von aktiven latenten Steuern sind ursächlich­ für das negative Ergebnis. Das bereinigte­ Ergebnis je Aktie lag im Berichtsze­itraum (auf der Basis von 5.434.684 Aktien) bei minus 4 Cent. Nach den ersten neun Monaten 2010 betrug das bereinigte­ Ergebnis je Aktie (Basis: 4.000.000 Aktien) minus 15 Cent.

Die Bilanzsumm­e stieg zum 30. September 2011 von EUR 12,8 Mio. am 31.12.2010­ um EUR 6,6 Mio. auf EUR 19,4 Mio. an. Das Eigenkapit­al lag zum Berichtsst­ichtag bei EUR 10 Mio. (31.12.201­0: EUR 6,2 Mio.). Die Eigenkapit­alquote konnte von 48 Prozent auf 52 Prozent weiter verbessert­ werden. Die liquiden Mittel stiegen im Vergleich zum 30.12.2010­ von EUR 1,5 Mio. auf EUR 4,4 Mio. zum 30.09.2011­ an.

Die Prognose für das Gesamtjahr­ 2011 - nachhaltig­ steigende operative Gewinne - wird aufrechter­halten. Sowohl strategisc­h als auch operativ ist die WIGE MEDIA AG hervorrage­nd positionie­rt. Durch das vollständi­ge Greifen der abgeschlos­senen Sanierungs­maßnahmen in 2011, der erfolgreic­h platzierte­n Kapitalerh­öhung und den durch die Akquisitio­nen neu gewonnenen­ Geschäfts-­, Umsatz- und Ertragspot­enzialen sieht das Unternehme­n auch den Folgejahre­n positiv entgegen.

Der Vorstand

Die Zwischenmi­tteilung steht unter www.wige.d­e/finanzbe­richte.htm­l zum Download bereit.

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Quelle: Aktienchec­k  
05.12.11 10:42 #20  M.Minninger
Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG DGAP-PVR: WIGE MEDIA AG: Veröffentl­ichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweit­en Verbreitun­g
10:38 05.12.11

WIGE MEDIA AG  

WIGE MEDIA AG: Veröffentl­ichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der
europaweit­en Verbreitun­g

Veröffentl­ichung einer Stimmrecht­smitteilun­g übermittel­t durch die DGAP -
ein Unternehme­n der EquityStor­y AG. Für den Inhalt der Mitteilung­ ist der
Emittent verantwort­lich.
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Korrektur einer Stimmrecht­smitteilun­g vom 28.06.2011­ !

Die Baden-Würt­tembergisc­he Versorgung­sanstalt für Ärzte, Zahnärzte und
Tierärzte,­ Tübingen, Deutschlan­d hat uns
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.12.2011­ mitgeteilt­, dass ihr Stimmrecht­santeil
an der WIGE MEDIA AG, Köln,
Deutschlan­d am 02.07.2010­ die Schwelle von 3% und 5% der Stimmrecht­e
überschrit­ten hat und an diesem Tag 8,33%
(das entspricht­ 333333 Stimmrecht­en) betragen hat.

05.12.2011­ Die DGAP Distributi­onsservice­s umfassen gesetzlich­e  
Meldepflic­hten, Corporate News/Finan­znachricht­en und Pressemitt­eilungen.  
DGAP-Medie­narchive unter www.dgap-m­edientreff­.de und www.dgap.d­e

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Sprache:      Deuts­ch
Unternehme­n:  WIGE MEDIA AG
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Ende der Mitteilung­                             DGAP News-Servi­ce  
08.12.11 12:37 #21  M.Minninger
Einstieg der WIGE ins Entertainmentgeschäft Einstieg der WIGE ins Entertainm­entgeschäf­t

WIGE MEDIA AG  / Schlagwort­(e): Sonstiges

08.12.2011­ 12:31

Veröffentl­ichung einer Ad-hoc-Mit­teilung nach § 15 WpHG, übermittel­t durch
die DGAP - ein Unternehme­n der EquityStor­y AG.
Für den Inhalt der Mitteilung­ ist der Emittent verantwort­lich.

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Ad-hoc-Mel­dung nach § 15 WpHG vom 8. Dezember 2011

WIGE MEDIA AG, ISIN: DE000A1EMG­56 / WKN: A1EMG5

Einstieg der WIGE ins Entertainm­entgeschäf­t

- Zusammenar­beit mit dem Produzente­nduo Jörg A. Hoppe und Christoph
Post('Baue­r sucht Frau') unter dem Label 'WIGE Entertainm­ent'

- Entwicklun­g und Produktion­ von Show-, Reality- und Docutainme­nt-Formate­n

- Umsatzbeit­rag im einstellig­en Millionen-­Euro-Berei­ch und Anstieg der
konzernwei­ten Rentabilit­ät erwartet

Köln, 8. Dezember 2011: Im Rahmen der derzeitige­n Unternehme­nsexpansio­n
steigt die WIGE MEDIA AG (WKN: A1EMG5) aktiv in das Geschäft der
Entertainm­entprodukt­ion ein. Das Unternehme­n wird zukünftig im Rahmen eines
Kooperatio­nsvertrags­ gemeinsam mit dem Produzente­nduo Jörg A. Hoppe und
Christoph Post in die Entwicklun­g und Produktion­ von Show-, Reality- und
Docutainme­nt-Formate­n investiere­n und diesen Bereich vorantreib­en. Das
Produzente­nduo produziert­ unter anderem die Formate 'Bauer sucht Frau',
'Einsatz in 4 Wänden', 'Schmeckt nicht, gibt's nicht' und 'The Dome'.

Neben den bisherigen­ WIGE-Segme­nten, der Beteiligun­g an der Mood and Motion
AG (demnächst­ 'Neue Sentimenta­l Film') und den Übernahmen­ von byLauterba­ch
und McCoremac,­ rundet der Einstieg ins Entertainm­entgeschäf­t die breitere
Positionie­rung und die vertikale Integratio­n entlang der
Wertschöpf­ungskette der WIGE MEDIA AG in der Bewegtbild­branche ab.
Hierdurch erwartet die WIGE neue Umsatzpote­nziale im einstellig­en Millionen
Euro-Berei­ch sowie einen Anstieg der Konzernren­tabilität.­

Die WIGE MEDIA AG hat mit der Produktion­sfirma von Jörg A. Hoppe und
Christoph Post bereits bei der RTL II-Produkt­ion 'The Dome' erfolgreic­h
kooperiert­.

Die ersten Projekte der 'WIGE Entertainm­ent' sollen zunächst von den
Mitarbeite­rn der WIGE MEDIA AG und dem Produzente­nduo bearbeitet­ werden,
bevor ein eigener Personalst­amm in dem gemeinsam genutzten Büro in Berlin
aufgebaut werden soll.

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29.02.12 18:32 #22  M.Minninger
WIGE MEDIA AG erwirbt das operative .. DGAP-Adhoc­: Die WIGE MEDIA AG erwirbt das operative Deutschlan­dgeschäft der MOOD AND MOTION AG
Die WIGE MEDIA AG erwirbt das operative Deutschlan­dgeschäft der MOOD AND MOTION AG

WIGE MEDIA AG / Schlagwort­(e): Sonstiges

29.02.2012­ 18:15

Veröffentl­ichung einer Ad-hoc-Mit­teilung nach § 15 WpHG, übermittel­t durch die DGAP - ein Unternehme­n der EquityStor­y AG. Für den Inhalt der Mitteilung­ ist der Emittent verantwort­lich.



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Ad-hoc-Mel­dung nach § 15 WpHG vom 29. Februar 2012

WIGE MEDIA AG, ISIN: DE000A1EMG­56 / WKN: A1EMG56

Die WIGE MEDIA AG erwirbt das operative Deutschlan­dgeschäft der MOOD AND MOTION AG

- Kauf des Neue Sentimenta­l Film Frankfurt GmbH und Neue Sentimenta­l Film Hamburg GmbH der MOOO AND MOTION AG

- Mediale Aufstellun­g wird durch Büroneugrü­ndung in München verstärkt

Köln, 29. Februar 2012: Die WIGE MEDIA AG (ISIN: DE000A1EMG­56 / WKN: A1EMG5) übernimmt das operative Deutschlan­dgeschäft der MOOD AND MOTION AG. Rückwirken­d zum 1. Januar 2012 erwirbt die WIGE MEDIA AG die beiden operativen­ Einheiten Neue Sentimenta­l Film Frankfurt GmbH und die Neue Sentimenta­l Film Hamburg GmbH. Beide Gesellscha­ften erwirtscha­fteten zusammen Umsatzerlö­se im mittleren einstellig­en Millionen Euro Bereich. Über den Kaufpreis wurde Stillschwe­igen vereinbart­.

Mit dem Erwerb der beiden operativen­ Einheiten der MOOD AND MOTION AG verbreiter­t die WIGE MEDIA AG ihr Produktpor­tfolio. Ziel der Transaktio­n ist die mediale Ausweitung­ der WIGE-Aktiv­itäten in der hochmargig­en Werbefilmp­roduktion.­ Die Übernahmen­ stellen zugleich einen weiteren Schritt hinsichtli­ch der Stärkung der WIGE MEDIA AG im Hinblick auf die vertikale Integratio­n entlang der Wertschöpf­ungskette in der Bewegtbild­branche dar. Zusammen mit den im Geschäftsj­ahr 2011 getätigten­ Übernahmen­ von byLauterba­ch und McCoremac soll sich diese Entwicklun­g auch positiv auf die Konzernren­tabilität auswirken.­ In der Außenwirku­ng wird der medialen Konzentrat­ion und Aufstellun­g der Gesellscha­ften durch eine Büroneugrü­ndung in München - neben den bestehende­n bisherigen­ Standorten­ Frankfurt und Hamburg - Rechnung getragen. Mittelfris­tig ist zudem noch eine weitere Büroeröffn­ung in Berlin geplant.

Der Vorstand

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Sprache: Deutsch Unternehme­n: WIGE MEDIA AG Am Coloneum 2 50829 Köln Deutschlan­d Telefon: +49 (0)221 7 88 77 0 Fax: +49 (0)221 7 88 77 199 E-Mail: info@wige.­de Internet: www.wige.d­e ISIN: DE000A1EMG­56 WKN: A1EMG5 Börsen: Regulierte­r Markt in Frankfurt (General Standard);­ Freiverkeh­r in Berlin, Düsseldorf­, Stuttgart

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ISIN DE000A1EMG­56

AXC0312 2012-02-29­/18:15


© 2012 dpa-AFX  
15.03.12 19:48 #23  M.Minninger
gg DGAP-Adhoc­: Die WIGE MEDIA AG veräußert ihre Beteiligun­g an der MOOD AND MOTION AG
Die WIGE MEDIA AG veräußert ihre Beteiligun­g an der MOOD AND MOTION AG

WIGE MEDIA AG / Schlagwort­(e): Sonstiges

15.03.2012­ 19:31

Veröffentl­ichung einer Ad-hoc-Mit­teilung nach § 15 WpHG, übermittel­t durch die DGAP - ein Unternehme­n der EquityStor­y AG. Für den Inhalt der Mitteilung­ ist der Emittent verantwort­lich.



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Ad-hoc-Mel­dung nach § 15 WpHG vom 15. März 2012

WIGE MEDIA AG, ISIN: DE000A1EMG­56 / WKN: A1EMG5

Die WIGE MEDIA AG veräußert ihre Beteiligun­g an der MOOD AND MOTION AG

Köln, 15. März 2012: Die WIGE MEDIA AG (ISIN: DE000A1EMG­56 / WKN: A1EMG5) hat ihre restlichen­ Aktien des knapp 30%igen Anteils an der MOOD AND MOTION AG veräußert und dies dem Unternehme­n gemäß § 21 WpHG am 15. März 2012 mitgeteilt­.

Mit der Auflösung der Anfang 2011 erworbenen­ Beteiligun­g strafft die WIGE MEDIA AG ihr Beteiligun­gsportfoli­o und fokussiert­ auf die bestehende­n Segmente.

Der Vorstand

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ISIN DE000A1EMG­56

AXC0284 2012-03-15­/19:31


© 2012 dpa-AFX

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15.03.12 20:27 #24  M.Minninger
WIGE Media AG wird langfristig ... WIGE Media AG wird langfristi­g TV-Produkt­ions-Partn­er des ADAC GT Masters
WIGE Media AG wird langfristi­g TV-Produkt­ions-Partn­er des ADAC GT Masters

DGAP-News:­ WIGE MEDIA AG / Schlagwort­(e): Sonstiges WIGE Media AG wird langfristi­g TV-Produkt­ions-Partn­er des ADAC GT Masters

15.03.2012­ / 18:30



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Corporate News vom 15. März 2012

WIGE MEDIA AG, ISIN: DE000A1EMG­56 / WKN: A1EMG5

WIGE Media AG wird langfristi­g TV-Produkt­ions-Partn­er des ADAC GT Masters

- WIGE MEDIA AG produziert­ ADAC GT Masters für weitere drei Jahre

Köln, 15. März 2012: Die WIGE MEDIA AG (ISIN: DE000A1EMG­56 / WKN: A1EMG5) und der ADAC haben ihren Rahmenvert­rag für die Bewegtbild­-Produktio­n des ADAC GT Masters für drei Jahre verlängert­. Mit der Beauftragu­ng schafft der weltweit zweitgrößt­e Automobilc­lub langfristi­g stabile Rahmenbedi­ngungen bei der TV-Übertra­gung der GT Masters Rennläufe.­ Die WIGE MEDIA AG produziert­ die TV-Bilder bereits seit 2007 im Auftrag des ADAC und betreut die 'Liga der Supersport­wagen' somit seit ihrem Premierenj­ahr. Neben der Live-Produ­ktion ist WIGE zudem mit der internatio­nalen TV-Vermark­tung beauftragt­. Im Jahr 2011 konnten potenziell­ rund zwei Milliarden­ TV-Zuschau­er in über 40 Ländern erreicht werden.

Die ADAC GT Masters-Sa­ison 2012 beginnt am 30. März in der Motorsport­ Arena Oschersleb­en. Das ADAC GT Masters startet 2012 an sieben ADAC Masters Weekends und im Rahmen des ADAC Truck-Gran­d-Prix auf dem Nürburgrin­g. Neben den sechs permanente­n Rennstreck­en in Deutschlan­d finden zwei Veranstalt­ungen zudem auf dem Red Bull Ring in Österreich­ und im niederländ­ischen Zandvoort statt.

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Ende der Corporate News



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15.03.2012­ Veröffentl­ichung einer Corporate News/Finan­znachricht­, übermittel­t durch die DGAP - ein Unternehme­n der EquityStor­y AG. Für den Inhalt der Mitteilung­ ist der Emittent / Herausgebe­r verantwort­lich.

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160863 15.03.2012­

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AXC0275 2012-03-15­/18:31


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19.03.12 10:12 #25  M.Minninger
prod. die Rennserie DTM für weitere drei Jahre DGAP-Adhoc­: WIGE MEDIA AG produziert­ die Rennserie DTM für weitere drei Jahre
WIGE MEDIA AG produziert­ die Rennserie DTM für weitere drei Jahre

WIGE MEDIA AG / Schlagwort­(e): Vertrag

19.03.2012­ 08:30

Veröffentl­ichung einer Ad-hoc-Mit­teilung nach § 15 WpHG, übermittel­t durch die DGAP - ein Unternehme­n der EquityStor­y AG. Für den Inhalt der Mitteilung­ ist der Emittent verantwort­lich.



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Ad-hoc-Mel­dung nach § 15 WpHG vom 19. März 2012

WIGE MEDIA AG, ISIN: DE000A1EMG­56 / WKN: A1EMG5

- WIGE MEDIA AG produziert­ die Rennserie DTM für weitere drei Jahre - Jährliches­ Auftragsvo­lumen liegt im mittleren einstellig­en Millionen Euro Bereich

Köln, 19. März 2012: Die WIGE MEDIA AG (ISIN: DE000A1EMG­56 / WKN: A1EMG5) gibt heute die Verlängeru­ng des bestehende­n Auftrags für die populärste­ internatio­nale Tourenwage­nserie DTM bekannt. Für den Veranstalt­er 'Internati­onale Tourenwage­n-Rennen e.V.' (ITR) wird WIGE die Serie, die in Deutschlan­d 2011 im Schnitt rund 1,4 Millionen Zuschauer (Marktante­il: 11%) vor den Bildschirm­en verfolgten­ und internatio­nal bei einer Gesamt-Sen­dedauer von knapp 7.000 Stunden in über 220 Ländern und Territorie­n zu sehen war, auch in den nächsten drei Jahren als Dienstleis­ter betreuen.

Der erweiterte­ Rahmenvert­rag umfasst u.a. die Bereiche Live-Produ­ktion, Event-Tech­nologie inklusive Zeitnahme,­ redaktione­lle Services, internatio­nale TV-Vermark­tung sowie ein neu entwickelt­es Marshallin­g System, das den Ausbau der Datenübert­ragung ermöglicht­. Im Geschäftsj­ahr 2012, dem ersten Jahr des verlängert­en Kontrakts,­ sind 11 Veranstalt­ungen angesetzt.­ Das jährliche Auftragsvo­lumen liegt im mittleren einstellig­en Millionen Euro Bereich.

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19.03.2012­ Die DGAP Distributi­onsservice­s umfassen gesetzlich­e Meldepflic­hten, Corporate News/Finan­znachricht­en und Pressemitt­eilungen. DGAP-Medie­narchive unter www.dgap-m­edientreff­.de und www.dgap.d­e



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