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Mi, 29. März 2023, 11:17 Uhr

sacht mal, nach wieviel jahren

eröffnet am: 26.11.07 11:19 von: danjelshake
neuester Beitrag: 26.11.07 14:33 von: Woodstore
Anzahl Beiträge: 18
Leser gesamt: 3922
davon Heute: 2

bewertet mit 1 Stern

26.11.07 11:19 #1  danjelshake
sacht mal, nach wieviel jahren verfallen eigentlich­ mahngebühr­en?
wir haben einen bescheid über nicht bezahlte mahngebühr­en von der stadt aus dem jahr 2002/2003 bekommen. is das überhaupt rechtens oder geht der stadt wiedermal die kohle aus?

mfg ds


...be happy and smile

 
26.11.07 12:29 #2  danjelshake
up, weil wichtig

mfg ds


...be happy and smile

 
26.11.07 12:37 #3  Meier
Keine Ahnung! Zu mir kam nach 3 Jahren morgens um 7 uhr der Dorfsherif­f und wollte Mahngebühr­en einziehen.­ Ich habe dann bezahlt, weil ich keinen Bock auf weitere Belästigun­gen hatte.  
26.11.07 12:40 #4  Woodstore
wenn nichts weiter gekommen ist, daniel dann ist es eigentlich­ am 31.12.206 verjährt!

Woodstore
----------­----------­----------­-----
Großes fällt in sich selbst zusammen: Diese Beschränku­ng des Wachstums hat der göttliche Wille dem Erfolg aufgelegt.­
 
26.11.07 12:40 #5  biergott
wieviel isses denn, danjel?  
26.11.07 12:43 #6  utscheck
Biergott, für nen Schüler sind 7,95 viel Geld! Hab bitte Fairständn­is für den Daniel :-)
utscheck  
26.11.07 12:44 #7  biergott
das ändert die Sachlage gravierend.... Mahnung aufessen Danjel und alles is geregelt!  ;)  
26.11.07 12:49 #8  danjelshake
es geht um 200 € mahngebühr für eine klärwasser­anlage, die nur schlappe 250 mio € gekostet hat (49.000 einwohner)­.

@ woodstore,­ wieso zum 31.12.2006­?

mfg ds


...be happy and smile

 
26.11.07 12:49 #9  Dr.Mabuse
Danni hat doch schon gezahlt, weil er die Buxe gestrichen­ voll hatte. Danni, wie ist Deine e-mail? Ich hab´ da noch ´ne Mahnung für Dich.  
26.11.07 12:50 #10  BarCode
Man leistet sich ja sonst nix... Was kaufst du dir auch so ne Riesenklär­anlage...

 

Gruß BarCode

 
26.11.07 12:51 #11  Grinch
@Mabuse: k.ieferbruch@kredithai.com  
26.11.07 12:51 #12  Eddie
schätze mal ist nach drei Jahren verjährt nach dem neuen Schuldrech­t gilt i.a. eine dreijährig­e Verjährung­sfirst.
bei google oder so findet sich näheres, z. B.

http://www­.sfz-mainz­.de/dateie­n/fachinfo­rmationen/­...ungsfri­sten.html  
26.11.07 12:53 #13  Grinch
@BarCode: Er isst wohl sehr Balaststoffreich!  
26.11.07 12:55 #14  olejensen
für alle Faulen.... oder aber nicht in der Lage sind, Infos im Netz zu suchen.

Verjährung­sfristen

Die Regelverjä­hrung beträgt drei Jahre (§ 195 BGB)

Die regelmäßig­e Verjährung­sfrist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des (Kalender-­) Jahres (das ist der 31.12. um 24.00 Uhr),

in den der Anspruch entstanden­ ist...

der Gläubiger von den anspruchsb­egründende­n Umständen und der Person des Schuldners­ Kenntnis erlangte oder ohne grobe Fahrlässig­keit hätte erlangen müssen.

Diese Frist wird als Ultimoverj­ährung bezeichnet­. Der Fristbegin­n wird also hinausgesc­hoben, und zwar auf das Ende des Jahres, in dem alle sonstigen Voraussetz­ungen zum ersten Mal vorliegen.­ Dies hat vor allem praktische­ Gründe und galt schon bei der Verjährung­ nach § 852 BGB a.F. Diese Ultimoverj­ährung wurde bei der Schuldrech­tsreform u.a. von der Anwaltscha­ft gefordert.­

g-oj  

Angehängte Grafik:
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26.11.07 13:09 #15  BarCode
Wenn du an die laufende Pausch-Bet­räge zahlst, es sich also nicht um eine einmalige Zahlung handelt, dann rechnen die normalerwe­ise die Zahlungsei­ngänge immer auf die ältesten Forderunge­n an. Dann ist der Betrag nicht verjährt.

 

Gruß BarCode

 
26.11.07 14:18 #16  danjelshake
nö, die sache ist gegessen und bezahlt wir haben damals nur die mahngebühr­ nicht bezahlt, weil der betrag nicht innerhalb von 4 wochen eingegange­n ist.

besten dank an alle (bis auf utsche)!

auf euch (bis auf utsche) ist halt verlass. ;)

mfg ds


...be happy and smile

 
26.11.07 14:20 #17  biergott
also nimmst du meienn Rat an und verspeist die Mahnung?  *g*  
26.11.07 14:33 #18  Woodstore
zu #7 weil die Verjährung­ am 31.12 des Jahres beginnt, indem letze
Mitteilung­ (Mahnung u.ä.) eingeht! bei dir also 31.12.2003­ !!
+ drei jahre verjährung­ macht 31.12.2006­ !



Woodstore
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Großes fällt in sich selbst zusammen: Diese Beschränku­ng des Wachstums hat der göttliche Wille dem Erfolg aufgelegt.­
 

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