Verluste steuerlich geltend machen?
| eröffnet am: | 15.11.07 13:18 von: | H-Men |
| neuester Beitrag: | 15.11.07 13:35 von: | Scontovaluta |
| Anzahl Beiträge: | 5 | |
| Leser gesamt: | 4904 | |
| davon Heute: | 5 | |
bewertet mit 0 Sternen |
||
|
|
||
15.11.07 13:18
#1
H-Men
Verluste steuerlich geltend machen?
Hall Leute.
Wie wohl alle wissen, muß man seine Gewinne von der Börse ja versteuern. Wie sieht es da denn mit Verlusten aus? Kann ich diese auch steuerlich gelten lassen, und wenn ja, wie?
Wäre super, wenn ihr ein paar Tips für mich hättet...
Wie wohl alle wissen, muß man seine Gewinne von der Börse ja versteuern. Wie sieht es da denn mit Verlusten aus? Kann ich diese auch steuerlich gelten lassen, und wenn ja, wie?
Wäre super, wenn ihr ein paar Tips für mich hättet...
15.11.07 13:22
#2
SAKU
So wie immer:
Gewinne aus einer Einkommensklasse werden Verlusten aus der selben gegengerechnet.
Auf deutsch:
Spekulationsgewinne (weniger als 1 Jahr haltefrist)
- Spekulationsverluste (weniger als 1 Jahr haltefrist)
= Einkommen aus dieser Einkommensklasse
Fuck!! Hab meine Signatur verloren...
Auf deutsch:
Spekulationsgewinne (weniger als 1 Jahr haltefrist)
- Spekulationsverluste (weniger als 1 Jahr haltefrist)
= Einkommen aus dieser Einkommensklasse
Fuck!! Hab meine Signatur verloren...
15.11.07 13:29
#3
Thomastradamus
Per Verlustvortrag kannst Du zusätzlich diese
Verluste mit künftigen Gewinnen verrechnen, sofern diese in einem Jahr nicht zum Ausgleich reichen.
Gruß,
T.
__________________________________________________
JIMPS-Hinweise sind Kindergarten und nerven!!!
Gruß,
T.
__________________________________________________
JIMPS-Hinweise sind Kindergarten und nerven!!!
15.11.07 13:32
#4
SAKU
Stimmt, T...
dat hannnisch noch verjessen.
Fuck!! Hab meine Signatur verloren...
Fuck!! Hab meine Signatur verloren...
15.11.07 13:35
#5
Scontovaluta
Verluste realisieren ist immer dann interessant,
wenn sich
entweder das Steuerjahr (auch zum Gewinne abgleichen)
oder das Jahr der Haltefrist dem Ende zuneigt.
Werden im Steuerjahr insgesamt Verluste erwirtschaftet gibt man diese bei der Steuerklärung an. Daraufhin werden diese dann verrechnet oder vorgetragen, das heisst sie können mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden.
Derzeit ist der Vortrag meines Wissens unbefristet und soll auch für die kommende Abgeltungssteuer zumindest bis 2013 verrechenbar sein.
--------------------------------------------------

entweder das Steuerjahr (auch zum Gewinne abgleichen)
oder das Jahr der Haltefrist dem Ende zuneigt.
Werden im Steuerjahr insgesamt Verluste erwirtschaftet gibt man diese bei der Steuerklärung an. Daraufhin werden diese dann verrechnet oder vorgetragen, das heisst sie können mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden.
Derzeit ist der Vortrag meines Wissens unbefristet und soll auch für die kommende Abgeltungssteuer zumindest bis 2013 verrechenbar sein.
--------------------------------------------------
