Sono Group: Sehr erfolgreiches Börsendebut in NY
eröffnet am: | 18.11.21 15:59 von: | oli25 |
neuester Beitrag: | 30.09.23 09:51 von: | Klaus_Cleber |
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Rücktritt von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Sono Group N.V.
Am 21. April 2023 legten vier Mitglieder des Aufsichtsrats der Sono Group N.V. (die "Gesellschaft") ihre Ämter als Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft bzw. als Mitglieder der Aufsichtsratsausschüsse der Gesellschaft mit sofortiger Wirkung nieder. Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft waren:
- Martina Buchhauser, Vorsitzende des Aufsichtsrates, unabhängiges Mitglied des Prüfungsausschusses und Vorsitzende des Nominierungs- und Corporate Governance-Ausschusses;
- Sebastian Böttger, unabhängiges Mitglied des Prüfungsausschusses und Vorsitzender des Vergütungsausschusses;
- Robert A. Jeffe, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, Vorsitzender, unabhängiges Mitglied und Finanzexperte des Prüfungsausschusses und Mitglied des Vergütungsausschusses; und
- Arnd Schwierholz, Mitglied des Aufsichtsrates, Mitglied des Prüfungsausschusses und Mitglied des Nominierungs- und Corporate Governance-Ausschusses.
Johannes Tischler, der von Laurin Hahn nominiert wurde, wird weiterhin dem Aufsichtsrat der Gesellschaft angehören, so dass der Aufsichtsrat seine Aufgaben weiterhin wahrnehmen kann.
Die Gesellschaft hat so schnell wie möglich mit der Suche nach geeigneten Kandidaten für die Besetzung der vakanten Aufsichtsratsposten begonnen und dabei die Nominierungsvereinbarung der Gesellschaft berücksichtigt, nach der die Co-Chief Executive Officers und Co-Founder der Gesellschaft, Laurin Hahn und Jona Christians, einzeln handelnd, jeweils einen verbindlichen Vorschlag für ein Aufsichtsratsmitglied machen können. Sobald geeignete Kandidaten identifiziert sind, beruft die Gesellschaft eine Hauptversammlung ein, um sie zu bestellen.
Nichteinhaltung der Nasdaq-Anforderungen für Prüfungsausschüsse
Infolge des Rücktritts aller Aufsichtsratsmitglieder des Unternehmens mit Ausnahme von Johannes Trischler (siehe oben) wird das Unternehmen keine Aufsichtsratsausschüsse haben, bis neue Kandidaten für den Aufsichtsrat des Unternehmens gefunden und ernannt worden sind. Infolgedessen erfüllt das Unternehmen nicht mehr die Nasdaq Listing Rule 5605(c)(2)(A), nach der ein börsennotiertes Unternehmen einen Prüfungsausschuss haben muss, der sich aus mindestens drei Mitgliedern zusammensetzt, die alle die Kriterien für die Unabhängigkeit gemäß Rule 10A-4(b)(1) des Securities Exchange Act von 1934 erfüllen.
Am 21. April 2023 teilte das Unternehmen The Nasdaq Stock Market, Inc. mit, dass es die Nasdaq Listing Rule 5605(c)(2)(A) aufgrund des Rücktritts von vier Aufsichtsratsmitgliedern, einschließlich der Mitglieder des Prüfungsausschusses, nicht einhält.
Gemäß Nasdaq-Regel 5810(c)(2)(ii) geht das Unternehmen davon aus, dass ihm aufgrund der Tatsache, dass im Prüfungsausschuss mehr als eine Stelle unbesetzt ist, eine Frist von 45 Tagen ab dem Datum der Mitteilung über die Nichteinhaltung eingeräumt wird, die es voraussichtlich von der Nasdaq erhalten wird, um der Nasdaq einen Plan zur Einhaltung der Vorschriften vorzulegen. Nach Prüfung des Plans des Unternehmens kann die Nasdaq diesen akzeptieren und dem Unternehmen eine Fristverlängerung von bis zu 180 Kalendertagen ab dem Datum der Mitteilung der Nichteinhaltung durch die Nasdaq gewähren, um die Einhaltung der Vorschriften wiederherzustellen. Akzeptiert die Nasdaq den Plan nicht, kann das Unternehmen gegen die Entscheidung der Nasdaq vor einem Nasdaq-Anhörungsgremium Berufung einlegen.
Das Unternehmen beabsichtigt, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Einhaltung der Nasdaq-Börsenordnung wiederherzustellen, indem es die freien Stellen im Prüfungsausschuss rechtzeitig mit neuen Aufsichtsratsmitgliedern besetzt, die die Anforderungen der Nasdaq-Börsenordnung an Mitglieder des Prüfungsausschusses erfüllen.
https://www.sec.gov/Archives/edgar/data/1840416/...454/f6k_042123.htm
Gestriges SEC-Filing Form NT 20-F:
https://www.sec.gov/Archives/edgar/data/1840416/...0/nt20f_050123.htm
Der Jahresbericht 2022 konnte nicht bis zum vorgeschriebenen Termin (1.5.2023) bei der SEC eingereicht werden.
vorläufiges, ungeprüftes Ergebnis 2022: Verlust EUR 134,4 Mio.
Die Geier kreisen nicht nur, sie stehen vor der Landung.
Den momentanen Aktienkurs halte ich persönlich für viel zu hoch. Meine Meinung.
Was machen denn die "Jungunternehmer"?
https://www.sec.gov/Archives/edgar/data/1840416/...299/f6k_051523.htm
Anträge auf Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens für die Sono Group N.V. und die Sono Motors GmbH nach der deutschen Insolvenzordnung
Am 15. Mai 2023 beantragte die Sono Group N.V. beim Insolvenzgericht München die Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens für die Sono Group N.V. gemäß § 270 b) Insolvenzordnung. Am gleichen Tag beantragte die Sono Motors GmbH, die einzige hundertprozentige Tochtergesellschaft der Sono Group N.V., bei demselben Gericht die Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens in Form eines Schutzschirmverfahrens über die Sono Motors GmbH gemäß § 270 d) InsO. Die Sono Group N.V. führt ihre Geschäfte über ihre Tochtergesellschaft Sono Motors GmbH, und die hier verwendeten Begriffe "wir" und "unser" beziehen sich auf die Sono Group N.V. zusammen mit ihrer Tochtergesellschaft Sono Motors GmbH.
Ende Februar 2023 gaben wir unsere Entscheidung bekannt, unser Geschäftsmodell umzustrukturieren und uns künftig ausschließlich auf die Nachrüstung und Integration von Solartechnologie in Fahrzeuge Dritter zu konzentrieren. Gleichzeitig haben wir unser Sion-Pkw-Programm mit sofortiger Wirkung eingestellt und rund 250 Mitarbeiter entlassen. Für die Abwicklung der Kundenansprüche aus den Sion-Reservierungen wurde ein Rückzahlungsplan entwickelt. Wir standen weiterhin vor der Herausforderung, externe Finanzierungen zu erhalten, und konnten unser Sion-Pkw-Projekt und die damit verbundenen Vermögenswerte bisher nicht erfolgreich verkaufen. Nachdem andere Finanzierungsmöglichkeiten ausblieben, kam die Geschäftsleitung schließlich zu dem Schluss, dass die Sono Motors GmbH überschuldet ist und eine drohende Zahlungsunfähigkeit droht, während die Sono Group N.V. ihrerseits überschuldet ist und ebenfalls eine drohende Zahlungsunfähigkeit droht. Die Geschäftsleitung hat sich daher entschlossen, für die Sono Group N.V. und die Sono Motors GmbH die Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens zu beantragen mit dem Ziel, das Unternehmen nachhaltig zu sanieren.
Das Eigenverwaltungsverfahren ist ein Insolvenzverfahren nach deutschem Recht, das Unternehmen in finanzieller Notlage zur Verfügung steht und in der Regel darauf abzielt, das Unternehmen und die Einheit, die Gegenstand des Verfahrens ist, zu erhalten. In diesen Verfahren behält das Management die Kontrolle und den Betrieb des Unternehmens unter der Aufsicht eines Sachwalters, der zunächst auf vorläufiger Basis bestellt wird. Wir wissen, dass auf dem deutschen Markt ein Eigenverwaltungsverfahren in Form eines Schutzschirmverfahrens, wie es die Sono Motors GmbH beantragt hat, von Lieferanten, Kunden und potenziellen Investoren als ein Verfahren mit besseren Chancen für eine erfolgreiche gerichtliche Unternehmenssanierung wahrgenommen wird. Wir glauben, dass diese Wahrnehmung unsere Chancen auf eine nachhaltige Restrukturierung, Rekapitalisierung und Neuausrichtung des Geschäfts der Sono Motor GmbH im Interesse ihrer Gläubiger, Lieferanten, Kunden und Mitarbeiter verbessern kann. Um ein Eigenverwaltungsverfahren in Form eines Schutzschirmverfahrens beantragen zu können, musste die Sono Motors GmbH eine Bescheinigung eines Dritten vorlegen, dass die Gesellschaft nicht illiquide ist und dass die beabsichtigte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist.
Nach der Antragstellung ist es der Sono Group N.V. und der Sono Motors GmbH grundsätzlich untersagt, Schulden aus der Zeit vor der Antragstellung zu tilgen. Darüber hinaus ist es den Gläubigern untersagt, etwaige Forderungen gegen die Unternehmen zu vollstrecken, wenn das Gericht das Eigenverwaltungsverfahren vorläufig zulässt. Darüber hinaus wird die Sono Group N.V., vorbehaltlich bestimmter begrenzter Ausnahmen, die Kontrolle über ihre einzige Tochtergesellschaft Sono Motors GmbH verlieren. Wir sind dabei, die potenziellen Auswirkungen der Anträge auf Eigenverwaltung auf die Rechnungslegung und die Finanzberichterstattung zu analysieren, auch im Hinblick auf die Fähigkeit der Sono Group N.V., die Sono Motors GmbH weiterhin zu konsolidieren, solange das Verfahren läuft.
Die Sono Group N.V. und die Sono Motors GmbH sind dabei, mit Hilfe externer Berater jeweils einen Entwurf eines Restrukturierungsplans zu erstellen, der dem Gericht zur Genehmigung durch die Gläubiger des jeweiligen Unternehmens und zur Bestätigung durch das Gericht im Rahmen des jeweiligen Verfahrens vorgelegt werden soll. In den Entwürfen der Restrukturierungspläne wird jeweils dargelegt, wie das jeweilige Unternehmen seine Schulden umstrukturieren und den Zufluss neuer Gelder beschaffen will.
Selbst wenn die Eröffnungen der jeweiligen Verfahren vom Gericht genehmigt werden, bleibt der erfolgreiche Abschluss der jeweiligen Verfahren und der Ausstieg der Sono Group N.V. und der Sono Motors GmbH aus den jeweiligen Verfahren von einer Reihe von Unwägbarkeiten und Risiken abhängig, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, (i) ob die Unternehmen in der Lage sind, ausreichende Liquiditätsquellen zu identifizieren und erfolgreich auf diese zuzugreifen, um eine Restrukturierung zu ermöglichen, (ii) ob die jeweiligen Gläubiger dem jeweiligen Restrukturierungsplan mit den erforderlichen Mehrheiten zustimmen und (iii) ob das Gericht den jeweiligen Restrukturierungsplan bestätigt. Sollte das von der Sono Group N.V. bzw. der Sono Motors GmbH beantragte Eigenverwaltungsverfahren nicht genehmigt werden oder sollte der jeweilige Entwurf des Restrukturierungsplans von den Gläubigern der jeweiligen Gesellschaft nicht genehmigt bzw. vom Gericht nicht bestätigt werden, würde die jeweilige Gesellschaft in ein reguläres Insolvenzverfahren übergehen, das ihre Liquidation zur Folge haben könnte.
Die "Jungunternehmer" sind die, die hier wohl zu den wenigen gehören, die einen guten Schnitt gemacht haben:
https://www.ariva.de/forum/...endebut-in-ny-577454?page=21#jumppos541
Die können sich jetzt sicher einen Taycan oder Plaid leisten. Und kaufen.
Ob die Anzahler für den Sion aber ihre Kohle wiedersehen werden? Ich habe meine Zweifel hier wiederholt geäußert. Die dürfen vielleicht nun Lastenfahrrad fahren. Gesund und gut für den Klimaschutz.
Die Zeiten werden härter.
https://www.heise.de/news/...eantragt-Insolvenzverfahren-9056639.html
"Ausstehende Rückzahlungen
Offenbar hat genau dieser Rückzahlungsplan das Unternehmen nun in finanzielle Not gebracht. Die für die Rückzahlung "erforderlichen zusätzlichen Finanzmittel wurden zunächst von einem Finanzierer in Aussicht gestellt", teilte das Unternehmen mit.
"Im Zusammenhang mit der Insolvenz der Silicon Valley Bank und dem Notverkauf der Credit Suisse an die UBS sowie der mit diesen Ereignissen einhergehenden wachsenden Unsicherheit im Kapitalmarkt realisierte sich jedoch diese Finanzierung nicht", hieß es weiter. Gespräche mit anderen möglichen Geldgebern seien erfolglos geblieben."
Schuld sind mal wieder die anderen. Kohle futsch. Ich hoffe, es reicht noch für ein Lastenfahrrad.
Tröstet euch, ich warte nun auch 14 Monate auf meinen GT. Ohne Anzahlung, ohne Rückzahlung. Mit Fixpreis. Kohle gegen Brief ... zzzzzzzzzzzzzzzzp
aber das können sich GT Besteller halt nicht vorstellen.
Der größte Fehler war, beim IPO nicht die Gesamtfinanzierung zu sichern,
das wäre locker möglich gewesen und da wurde
" a once in al life time chance" versemmelt.
Jetzt verkaufen halt die Chinesen und Amis ihre E-Büchsen bei uns,
da Schadenfreude auszugießen ... naja ... jeder wie er mag.
Das meiste Geld ist wohl weg, äh in anderen Händen und bleibt da auch. Beim nächsten Mal einfach aufpassen, wenn man in Vorkasse geht.
Ich möchte da mal was klarstellen:
Sono Motors hat Geld eingesammelt für die Entwicklung des SIONs. Wer das als 'Anzahlung' sieht hat das Prinzip von Crowdfunding bzw. Community Funding immer noch nicht verstanden. Das war keine 'Bestellung' eines SIONS - natürlich hatte man die Option einen SION nach der Entwicklung zu kaufen und das 'gespendete' Geld hätte man als "Rabatt" verrechnet... Es kam auch kein Kaufvertrag wie bei einer verbindlichen Bestellung zu stande....
Steht auch so in den AGB's von damals:
4. Abschluss des Kaufvertrages - Zu einem geeigneten Zeitpunkt wird Ihnen Sono Motors das Fahrzeug zum Kauf anbieten
8 Rücktritt
8.1 (b) Sono Motors Ihnen bis zum 31. Dezember 2019 nicht den Abschluss eines Kaufvertrag nach Ziffer 4 oben angeboten hat
Die einzigen die hier "Geld" verdient haben waren die Basher und die Leerverkäufer... - die können sich jetzt große Luxusschlitten leisten
Schade dass die Klimakleber - sorry Klimaaktivisten - den SION nicht mehr unterstützt haben.
Auch die Politik hätte für die Verkehrs- und Klimawende da mehr unterstützen müssen...
Mir tuen nur die vielen Mitarbeiter leid die sich jetzt was neues suchen müssen... Habe auch bereits eine Insolvenz hinter mir und ich weis wie man sich da fühlt...
SORRY - bin immer noch in tiefer Trauer um den SION - hätte wirklich Potential zum neuen "E-Volkswagen" gehabt.
Werde mir jetzt KEIN E-Fahrzeug mehr kaufen - muss Geld sparen und erst das komplette Haus umbauen wg. Wärmepumpenverordung. Außerdem ist dann kein Strom für die E-Autos nicht mehr da....
Nichts für ungut - Alles nur meine persönliche Meinung
Ich kann doch nicht ein Business aufmachen und dann die Schuld allen anderen in die Schuld schieben, wenns nicht geklappt hat, weil ich zu blöd bin, den Markt richtig einschätzen zu können.
Vielleicht sollten sich die Geschädigten mal zusammentun und das ganze auf Betrug untersuchen lassen. Sono riecht, vorsichtig ausgedruckt.
Form 6-K vom 22.5.2023:
https://www.sec.gov/Archives/edgar/data/1840416/...483/f6k_052223.htm
Am 17. Mai 2023 hat das Insolvenzgericht München die Eröffnung eines vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens über die Sono Group N.V. (die "Gesellschaft") gemäß § 270 (b) der deutschen Insolvenzordnung zugelassen. Am 19. Mai 2023 genehmigte dasselbe Gericht die Eröffnung eines vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens in Form eines Schutzschirmverfahrens in Bezug auf die Sono Motors GmbH, die einzige hundertprozentige Tochtergesellschaft der Sono Group N.V., gemäß § 270 (b) in Verbindung mit § 270 (d) der deutschen Insolvenzordnung. Weitere Informationen und Hintergründe zu den Anträgen der Unternehmen für diese Verfahren finden Sie im Formular 6-K der Sono Group N.V., das am 15. Mai 2023 bei der Securities and Exchange Commission eingereicht wurde.
Genanntes SEC-Filing Form 6-K vom 15.5.2023: Siehe (Link im) Beitrag vom 15.5.2023 16.10 Uhr
heutiges SEC-Filing Form 6-K:
Form 6-K for Sono Group NV filed 06/12/2023 (quotemedia.com)
Sono Group N.V. und Sono Motors GmbH beauftragen Saxenhammer Advisory GmbH als M&A-Berater im Zusammenhang mit dem vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren nach der deutschen Insolvenzordnung
Sono Group N.V. ("Sono N.V.") und Sono Motors GmbH, die einzige hundertprozentige Tochtergesellschaft des Unternehmens ("Sono GmbH" und zusammen mit Sono N.V. die "Unternehmen"), unterzeichneten am 12. Juni 2023 einen Vertrag mit Saxenhammer Advisory GmbH ("Saxenhammer"), wonach Saxenhammer als exklusiver M&A-Berater der Sono Group N.V. im Zusammenhang mit dem vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren gemäß 270 (b) der deutschen Insolvenzordnung und als exklusiver M&A-Berater der Sono Motors GmbH im Zusammenhang mit deren vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens in Form eines Schutzschirmverfahrens nach § 270 b i.V.m. in Verbindung mit § 270 d) der Insolvenzordnung (InsO) agieren wird. Weitere Informationen und Hintergründe zu den Anträgen der Unternehmen zu diesen Verfahren finden Sie finden sich in den Formularen 6-Ks von Sono N.V., die am 15. Mai 2023 und 22. Mai 2023 bei der Securities and Exchange Commission eingereicht wurden.
Die Unternehmen haben Saxenhammer beauftragt, sie bei der Suche nach Investoren für eine oder mehrere potenzielle M&A-Transaktionen zu unterstützen. Ziel der Unternehmen im M&A-Prozess ist, eine umfassende Restrukturierungslösung zu entwickeln, aber auch modulare Transaktionen sind möglich, so dass der Verkauf von bis zu 100 % der Anteile an einem oder beiden Unternehmen oder der Verkauf von oder beider Unternehmen oder die Veräußerung aller oder eines Teils der materiellen und/oder immateriellen Vermögenswerte der Sono GmbH an einen oder mehrere Investoren denkbar sind. Es wird erwartet, dass der M&A-Prozess im Rahmen der Restrukturierungspläne, die derzeit von den Unternehmen erstellt werden, durchgeführt wird. Nach deutschem Insolvenzrecht kann die Struktur Kapitalmaßnahmen oder andere Maßnahmen beinhalten, die zu einer Enteignung der derzeitigen Gesellschafter führen. Zum Beispiel kann ein Restrukturierungsplan einen Kapitalschnitt vorsehen, einschließlich einer Kapitalherabsetzung auf Null, und eine anschließende Kapitalerhöhung durch einen Investor gegen Bar- oder Sacheinlage in Bezug auf das betroffene Unternehmen vorsehen. Nach deutschem Insolvenzrecht können Kapitalmaßnahmen oder andere Maßnahmen, die die bisherigen Gesellschafter enteignen, auch gegen den Willen der betroffenen Gesellschafter durchgeführt werden, wenn die Gläubiger mit der erforderlichen Mehrheit für den Plan stimmen.
M&A = mergers and aquisitions = Fusionen und Übernahmen
Was bedeutet M&A - Mergers & Acquisition erklärt (startupwissen.biz)
keine empfehlung, aber nennenswert: plugpower war mal ein pennystock, aber dessen revers-split war 2011, 5:1 aktien... selbst fuel-cell energy (mein favorit für politischen h2-furzgasboom) kam mit 12:1 & 10:1 'davon', bisher...
und so gut wie nie hatte ein pennystock langfristig (sofern überlebt) aussicht auf aufnahme in wertstabilisierende indices. die splits (!) eingerechnet hatte apple in den 80ern tiefstkurs um die 11 usd oder so?
Ich rate euch: Macht die Augen auf beim nächsten (woken) Investment.