Post soll mehr Steuern bezahlen
eröffnet am: | 24.01.02 09:45 von: | Brummer |
neuester Beitrag: | 26.01.02 09:57 von: | Aktienchecks |
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24.01.02 09:45
#1
Brummer
Post soll mehr Steuern bezahlen
Der Aktie der Deutschen Post AG stehen neue Turbulenzen bevor. Nach Willen des Bundesrechnungshofs soll das Unternehmen künftig 450 Millionen Euro mehr Umsatzsteuer im Jahr bezahlen.
Der Rechnungshof wirft Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) vor, mit einer umstrittenen Weisung zur „Herstellung der Börsenfähigkeit“ der Post eine ungerechtfertigte Umsatzsteuerbefreiung zugeschanzt zu haben. Dies müsse gesetzlich geändert werden.
Gegen die einhellige Rechtsauffassung der Steuerreferate der Finanzministerien des Bundes und Nordrhein-Westfalens habe Eichels Staatssekretär Manfred Overhaus über den Monopolbereich der Post hinaus auch Leistungen, die im Wettbewerb stehen, von der Umsatzsteuer befreit, heißt es in einem dem "Handelsblatt" vorliegenden Gutachten.
Nach Einschätzung der Rechnungsprüfer hätte es dafür einer „ausdrücklichen gesetzlichen Regelung bedurft“. Außerdem verstoße die Weisung gegen EG-Recht. Die Prüfer monieren auch, „dass die Weisung mit Sinn und Zweck des Postgesetzes sowie mit dem Grundsatz der Wettbewerbsneutralität des Umsatzsteuerrechts nicht zu vereinbaren ist“. Das Interesse an einem erfolgreichen Börsengang der Post habe steuerrechtliche Überlegungen überlagert.
Quelle: wiwo
Der Rechnungshof wirft Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) vor, mit einer umstrittenen Weisung zur „Herstellung der Börsenfähigkeit“ der Post eine ungerechtfertigte Umsatzsteuerbefreiung zugeschanzt zu haben. Dies müsse gesetzlich geändert werden.
Gegen die einhellige Rechtsauffassung der Steuerreferate der Finanzministerien des Bundes und Nordrhein-Westfalens habe Eichels Staatssekretär Manfred Overhaus über den Monopolbereich der Post hinaus auch Leistungen, die im Wettbewerb stehen, von der Umsatzsteuer befreit, heißt es in einem dem "Handelsblatt" vorliegenden Gutachten.
Nach Einschätzung der Rechnungsprüfer hätte es dafür einer „ausdrücklichen gesetzlichen Regelung bedurft“. Außerdem verstoße die Weisung gegen EG-Recht. Die Prüfer monieren auch, „dass die Weisung mit Sinn und Zweck des Postgesetzes sowie mit dem Grundsatz der Wettbewerbsneutralität des Umsatzsteuerrechts nicht zu vereinbaren ist“. Das Interesse an einem erfolgreichen Börsengang der Post habe steuerrechtliche Überlegungen überlagert.
Quelle: wiwo
26.01.02 09:53
#2
Brummer
m-m-.de, Reingewaschen von der Steuersünde
Freibrief vom Finanzministerium - die drohende Steuernachzahlung in Milliardenhöhe ist passé.
Berlin - Das Bundesfinanzministerium hat die teilweise Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG als rechtmäßig bezeichnet und sieht nach Worten von Staatssekretär Heribert Zitzelsberger keinen Grund für eine Änderung des Umsatzsteuerrechts. Der Bundesrechnungshof hat zuvor gerügt, dass die Post AG seit 1998 zu wenig Steuern gezahlt hätte. Insgesamt, so die Prüfer, hätte die Post damit 1,8 Milliarden Euro an Steuern - 450 Millionen pro Jahr - gespart.
Änderung des Steuerrechts "nicht erforderlich"
Eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes sei nicht erforderlich, sagte Staatssekretär Zitzelsberger in Berlin als Reaktion auf den Bericht des Bundesrechnungshofs. In dem Bericht wird die Umsatzsteuerbefreiung bei so genannten Universaldienstleistungen kritisiert.
Am Freitagmorgen hatte sich der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages mit dem Bericht befasst. Zitzelsberger sagte, das Monopol der Post laufe bis 2007, so dass die Umsatzsteuerbefreiung für diesen Bereich bis 2007 bestehen bleibe.
© manager-magazin.de 2002
Berlin - Das Bundesfinanzministerium hat die teilweise Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG als rechtmäßig bezeichnet und sieht nach Worten von Staatssekretär Heribert Zitzelsberger keinen Grund für eine Änderung des Umsatzsteuerrechts. Der Bundesrechnungshof hat zuvor gerügt, dass die Post AG seit 1998 zu wenig Steuern gezahlt hätte. Insgesamt, so die Prüfer, hätte die Post damit 1,8 Milliarden Euro an Steuern - 450 Millionen pro Jahr - gespart.
Änderung des Steuerrechts "nicht erforderlich"
Eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes sei nicht erforderlich, sagte Staatssekretär Zitzelsberger in Berlin als Reaktion auf den Bericht des Bundesrechnungshofs. In dem Bericht wird die Umsatzsteuerbefreiung bei so genannten Universaldienstleistungen kritisiert.
Am Freitagmorgen hatte sich der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages mit dem Bericht befasst. Zitzelsberger sagte, das Monopol der Post laufe bis 2007, so dass die Umsatzsteuerbefreiung für diesen Bereich bis 2007 bestehen bleibe.
© manager-magazin.de 2002
26.01.02 09:57
#3
Aktienchecks
brumm-zomb-zocker
ausgangspunkt: scheiss was auf den inhalt der postings
punkt2: moeglichst viele id`s moderatorenfähig machen
punkt3: chaos an board ist perfekt
schade
punkt2: moeglichst viele id`s moderatorenfähig machen
punkt3: chaos an board ist perfekt
schade