Met@box : Einstweilige Verfügung wg. Delisting
08.03.02 20:28
#1
Areerat
Met@box : Einstweilige Verfügung wg. Delisting
Met@box AG erwirkt einstweilige Verfügung gegen Deutsche Börse AG
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Hildesheim, 8. März 2002. Die Hildesheimer Met@box AG (Neuer Markt:MBX, WKN
692120) hat beim Landgericht Frankfurt am Main am 8. März 2002 eine einstweilige
Verfügung gegen die Deutsche Börse AG erwirkt.
Danach wird der Deutschen Börse AG untersagt, bei Vermeidung einer
Ordnungsstrafe in Höhe von bis zu 250.000 Euro, die am 1. Oktober 2001 in Kraft
getretenen Änderungen des Regelwerks des Neuen Marktes im Bereich Delisting
gegenüber dem Hildesheimer Technologieunternehmen vor Ablauf eines halben Jahres
anzuwenden. Die Gesellschaft ist damit in die Lage versetzt, ihren
Konsolidierungskurs weiter fortzusetzen.
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Hildesheim, 8. März 2002. Die Hildesheimer Met@box AG (Neuer Markt:MBX, WKN
692120) hat beim Landgericht Frankfurt am Main am 8. März 2002 eine einstweilige
Verfügung gegen die Deutsche Börse AG erwirkt.
Danach wird der Deutschen Börse AG untersagt, bei Vermeidung einer
Ordnungsstrafe in Höhe von bis zu 250.000 Euro, die am 1. Oktober 2001 in Kraft
getretenen Änderungen des Regelwerks des Neuen Marktes im Bereich Delisting
gegenüber dem Hildesheimer Technologieunternehmen vor Ablauf eines halben Jahres
anzuwenden. Die Gesellschaft ist damit in die Lage versetzt, ihren
Konsolidierungskurs weiter fortzusetzen.
