Fällt das VW Gesetz?
| eröffnet am: | 13.10.07 20:16 von: | TommiUlm |
| neuester Beitrag: | 23.10.07 12:48 von: | alzheimer1 |
| Anzahl Beiträge: | 7 | |
| Leser gesamt: | 5509 | |
| davon Heute: | 3 | |
bewertet mit 1 Stern |
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13.10.07 20:25
#3
TommiUlm
Ich tippe auf Nein.
Hallo,
ist denke ich interessant mal darüber abzustimmen.
Ich glaube nicht dass die 20% Hürde ausser Kraft gesetzt wird der politische Einfluss
ist sehr gross auf den Europäischen Gerichtshof.
Juristisch gesehen ist das VW Gesetz nicht aus den Angeln zu heben.
Bitte auch Eure Meinung zu:
Vor- und Nachteile für Porsche wenn das Gesetz erhalten bleibt?
Auswirkung auf die VW-Aktie?
Gruss
Tommi
ist denke ich interessant mal darüber abzustimmen.
Ich glaube nicht dass die 20% Hürde ausser Kraft gesetzt wird der politische Einfluss
ist sehr gross auf den Europäischen Gerichtshof.
Juristisch gesehen ist das VW Gesetz nicht aus den Angeln zu heben.
Bitte auch Eure Meinung zu:
Vor- und Nachteile für Porsche wenn das Gesetz erhalten bleibt?
Auswirkung auf die VW-Aktie?
Gruss
Tommi
13.10.07 20:26
#4
alzheimer1
klar fällt das
Die EU-Kommission hat Deutschland Ende März 2004 ultimativ zur Änderung des VW-Gesetzes bis Ende Mai 2004 aufgefordert. Der zuständige Kommissar Frits Bolkestein sah in dem VW-Gesetz, das eine feindliche Übernahme des Wolfsburger Autokonzerns verhindern soll, einen Verstoß gegen den freien Kapitalverkehr (Art. 56 Abs. 1 EGV) in der Europäischen Union. Möglicherweise ist aber auch die Niederlassungsfreiheit nach Art. 43 Abs. 2 EGV verletzt.
Die EU-Kommission hat am 13. Oktober 2004 beschlossen, gemäß Art. 226 Abs. 2 EGV den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzurufen. Die Klage vor dem EuGH ging am 18. März 2005 ein (Az.: C-112/05).
Mit Urteil vom 2. Juni 2005 hat der EuGH eine italienische Regelung für mit Art. 56 Abs. 1 EGV unvereinbar erklärt, in der Stimmrechte von Anteilseignern mit Anteilen von über zwei Prozent an Elektrizitäts- und Gasunternehmen automatisch ausgesetzt werden (C-174/04).
wikipedia
Die EU-Kommission hat am 13. Oktober 2004 beschlossen, gemäß Art. 226 Abs. 2 EGV den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzurufen. Die Klage vor dem EuGH ging am 18. März 2005 ein (Az.: C-112/05).
Mit Urteil vom 2. Juni 2005 hat der EuGH eine italienische Regelung für mit Art. 56 Abs. 1 EGV unvereinbar erklärt, in der Stimmrechte von Anteilseignern mit Anteilen von über zwei Prozent an Elektrizitäts- und Gasunternehmen automatisch ausgesetzt werden (C-174/04).
wikipedia
15.10.07 00:15
#6
TommiUlm
Sieht ziemlich nach Patt aus
Hallo,
bis jetzt sieht es nach Patt aus.
Also doch nicht so sicher mit dem Fall des VW-Gesetzes.
War auch nur ein kleiner Beamter bei der EU der den Antrag
angenommen hat.
Ein gutes Zeichen mal wenigstens hier für die VW-Belegschaft und das Land Niedersachsen.
Gruss
Tommi
bis jetzt sieht es nach Patt aus.
Also doch nicht so sicher mit dem Fall des VW-Gesetzes.
War auch nur ein kleiner Beamter bei der EU der den Antrag
angenommen hat.
Ein gutes Zeichen mal wenigstens hier für die VW-Belegschaft und das Land Niedersachsen.
Gruss
Tommi
23.10.07 12:48
#7
alzheimer1
vw gesetz gekippt
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,512976,00.html sag ich ja ;-)
Der Europäische Gerichtshof hat das VW-Gesetz für ungültig erklärt. Das seit 1960 geltende Gesetz, das die Stimmrechte von VW-Aktionären unabhängig von der Höhe der Beteiligung auf 20 Prozent begrenzt, verstoße gegen EU-Regelungen zum freien Kapitalverkehr.
Der Europäische Gerichtshof hat das VW-Gesetz für ungültig erklärt. Das seit 1960 geltende Gesetz, das die Stimmrechte von VW-Aktionären unabhängig von der Höhe der Beteiligung auf 20 Prozent begrenzt, verstoße gegen EU-Regelungen zum freien Kapitalverkehr.
