Die Chancen der 3W Power S.A. NEW
| eröffnet am: | 01.07.14 12:45 von: | Bozkaschi |
| neuester Beitrag: | 25.04.21 13:03 von: | Katjaswnwa |
| Anzahl Beiträge: | 2903 | |
| Leser gesamt: | 842778 | |
| davon Heute: | 125 | |
bewertet mit 11 Sternen |
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11.12.17 14:32
#2501
Der Banker
oder
weiter zocken? Am Ende hat man Anteile an einer nicht börsennotierten Gesellschaft und hängt an den Entscheidungen des Hauptationärs und wenn der den Laden gewinnbringend verkauft sind alle happy, außer die Publikumsaktinäre, die man vorher verkrault hat. Außerdem müsste man bei der anschliessenden Kapitalerhöhung auch noch Geld nachschiessen.......
11.12.17 14:34
#2502
Sharedealing
Kapitalherabsetzung
Die Mitteilung unterstellt, dass die Aktionäre der Kapitalherabsetzung und damit ihrer Enteignung mit mehr als 75% in der Hauptversammlung zustimmen.
Aktuell soll es eine Zusage von 30% geben. Da fehlen also noch 45%, die man jetzt noch überzeugen oder aber aufkaufen müsste.
Und wenn das nicht gelingt, wird es die Kapitalherabsetzung und das Delisting schlicht nicht geben.
Die Mitteilung unterstellt, dass die Aktionäre der Kapitalherabsetzung und damit ihrer Enteignung mit mehr als 75% in der Hauptversammlung zustimmen.
Aktuell soll es eine Zusage von 30% geben. Da fehlen also noch 45%, die man jetzt noch überzeugen oder aber aufkaufen müsste.
Und wenn das nicht gelingt, wird es die Kapitalherabsetzung und das Delisting schlicht nicht geben.
11.12.17 15:02
#2503
Der Banker
Bis jetzt
haben die noch jede Entscheidung durchbekommen. Besitzen doch selber die meisten Aktien......
11.12.17 15:36
#2504
Sharedealing
Zustimmung ???
Aktuell sieht es mit 30,3 % aber nicht danach aus, dass das so ohne Weiteres klappt. Bei der Anleihe sind auch nur 36% sicher:
"Die Gesellschaft hat die genannten Mitglieder ihrer Kapitalgruppen verpflichtet, ihren Restrukturierungsplan positiv zu unterstützen. Damit sind jeweils 100% (vorrangiger Kredit), 75% (Wandelanleihe), 36% (besicherte Anleihe) und 30,3% (Aktien) der Stimmrechte gesichert"
Und die übrigen 64% der Anleihegläubiger sollen ernsthaft freiwillig zustimmen, künftig nicht handelbare Aktien für ihre Anleihen zu bekommen?
Aktuell sieht es mit 30,3 % aber nicht danach aus, dass das so ohne Weiteres klappt. Bei der Anleihe sind auch nur 36% sicher:
"Die Gesellschaft hat die genannten Mitglieder ihrer Kapitalgruppen verpflichtet, ihren Restrukturierungsplan positiv zu unterstützen. Damit sind jeweils 100% (vorrangiger Kredit), 75% (Wandelanleihe), 36% (besicherte Anleihe) und 30,3% (Aktien) der Stimmrechte gesichert"
Und die übrigen 64% der Anleihegläubiger sollen ernsthaft freiwillig zustimmen, künftig nicht handelbare Aktien für ihre Anleihen zu bekommen?
11.12.17 15:48
#2505
tbhomy
HV
Werden kaum alle Aktionäre zur HV gehen, schätze ich. Von daher dürfte die Aufrechnung eine andere sein. Gruppenbildung und wesentliche Stimmrechte beachten.
11.12.17 16:12
#2506
Der Banker
HV
ist doch immer erst im Mai!? Ich glaube solange wird sich das Elend nicht mehr ziehen.....
11.12.17 16:29
#2507
earlgrey
#2504
Mit den 36% der Anleihegläubiger könnte wieder der gemeinsame Vetreter der der Anleihegläubiger gewählt werden. Vermutlich wieder die Team Treuhand Gmbh. Eine 100% Tochter von Noerr. Noerr war der Gastgeber der unter #1932 erwähnten Veranstaltung. Meiner Meinung nach wird Team Treuhand wieder für die 36% stimmen und die restlichen 64% werden die Kröte schlucken müssen. Team Treuhand hat bisher die Reduzierung der Sicherheiten der 100 Mio. Anleihe auf ca. 6 Mio. begleitet. Mehr braucht man dazu eigentlich nicht wissen.
11.12.17 16:35
#2508
earlgrey
#2501
Viel Spaß beim Zeichnen ;)
"- voraussichtlich mit einem Mindestpflichtbetrag von EUR 100.000 pro Investor - den Aktionären (bis zu 400.000 neue Aktien; entspricht 5,02% (gerundet)) gewährt."
"- voraussichtlich mit einem Mindestpflichtbetrag von EUR 100.000 pro Investor - den Aktionären (bis zu 400.000 neue Aktien; entspricht 5,02% (gerundet)) gewährt."
11.12.17 17:20
#2510
Newcomer67
Delisting ist NICHT durch die HV abzusegnen
.... siehe umfangreiche Infos und Links in Post # 2496 bis 2499 und vorallem im § 39 BörsG .....
Die GESCHÄFTSFÜHRUNG ist für das Delisting unter Auflagen handlungsbefugt.
Zwei Punkte sind in diesem Zusammenhang wichtig:
1. Was steht in der Satzung?
2. Gibt es ein Abdinfundungsangebot an die Aktionäre (... Abfindung wegen fehlender Veräußerungsmgöglichkeit ...)
Die GESCHÄFTSFÜHRUNG ist für das Delisting unter Auflagen handlungsbefugt.
Zwei Punkte sind in diesem Zusammenhang wichtig:
1. Was steht in der Satzung?
2. Gibt es ein Abdinfundungsangebot an die Aktionäre (... Abfindung wegen fehlender Veräußerungsmgöglichkeit ...)
11.12.17 17:23
#2511
Newcomer67
Ist in dem Zusammenhang
auch nicht uninteressant, das Verbrauchertelefon der BaFin
11.12.17 17:52
#2512
Sharedealing
Zustimmung
Einen Antrag auf Delisting will man hier doch gar nicht stellen, sondern das Delisting soll sich als Folge der Kapitalherabsetzung automatisch ergeben (sog. kaltes Delisting). Und dies ist nur mit 3/4 Mehrheit der Aktionäre möglich.
Aber nun müssen ja sowieso erst einmal die Anleihegläubiger entscheiden, ob sie künftig Aktionäre einer nicht gelisteten AG sein wollen.
Aber nun müssen ja sowieso erst einmal die Anleihegläubiger entscheiden, ob sie künftig Aktionäre einer nicht gelisteten AG sein wollen.
11.12.17 18:01
#2514
Newcomer67
# 13
nö, hab erstmal Frage(n) an Investor Relaton geschickt ...... Aber noch keine Antwort erhalten ;-)
11.12.17 18:21
#2515
Der Banker
?
Ich kann hier in Lux auch mal die CSSF anrufen......oder ne mail schreiben......
11.12.17 20:36
#2517
earlgrey
Meiner Meinung nach sieht es danach aus,
als wäre die Insolvenz in Eigenverantwortung das Kernelement der Investmentstrategie, die Casper zusammen mit Coltrane und Robus Capital umgesetzt hat. Jetzt sehen wir nur noch das Finale und die beiden Fonds fahren in Kürze mit ihrem Preis nach Hause. Wenn überhaupt hätte man ein kleines Indiz dafür, dass die Insolvenz von Casper mit Vorsatz herbeigeführt wurde.
So könnte man ihn evtl. drankriegen, allerdings ist euer Geld auf jeden Fall weg.
So könnte man ihn evtl. drankriegen, allerdings ist euer Geld auf jeden Fall weg.
11.12.17 21:02
#2518
earlgrey
#2515
Nur zu, bei der CSSF verstehen sie sehr gut deutsch.
Welches Referat ist denn bei der BAFIN für Insolvenzbetrügereien zuständig?
Welches Referat ist denn bei der BAFIN für Insolvenzbetrügereien zuständig?
11.12.17 21:21
#2520
Der Banker
mittlerweile
glaube sogar ich, dass es ein abgekartetes spuel war. das ende in der form ist schon ziemlich plump....
12.12.17 09:23
#2523
Newcomer67
HV ist voraussichtlich für Februar 2018
geplant und dort soll Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals auf Null sein und Einzug der Aktien. Dann soll die HV beschließen, dass es eine Barkapitalerhöhung gibt und die Einräumung vertraglicher Bezugsrechte auf die neuen Aktien zu Gunsten der verschiedenen, beeinträchtigen Kapitalgruppen. Die existierenden vorrangigen Besuzgsrechte der Aktionäre werden dabei ausgeschlossen.Die Aktionäre bekommen dann – so wie die Gläubiger der beiden Unternehmensanleihen auch - vertragliche Bezugsrechte eingeräumt, mit einem Maximalanteil von (für die Aktionäre) insgesamt 400.000 Aktien und voraussichtlich im ersten Schritt mit einer Mindestverpflichtung von 100.000 pro Aktionär.
12.12.17 10:23
#2524
Scooby78
Das Ding ist beerdigt
für alle Kleinaktionäre.
Wahnsinn.
Wäre ich Rentner würde ich den Prozess der letzten zwei Jahre mal Stück für Stück nachvollziehen auf Legalität/Illegalität.
Das ist mindestens Surfen an der Grenze...
Wahnsinn.
Wäre ich Rentner würde ich den Prozess der letzten zwei Jahre mal Stück für Stück nachvollziehen auf Legalität/Illegalität.
Das ist mindestens Surfen an der Grenze...
12.12.17 13:19
#2525
jmiconors
halte
....das noch nicht für gegessen. hv ist und bleibt hv mit allen möglichkeiten und rechten. werde mich suksessive eindecken.
....nur meine meinung.
....nur meine meinung.


