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So, 19. April 2026, 17:07 Uhr

Northern Rock

WKN: 909658 / ISIN: GB0001452795

Das hat sich wohl ausgerockt ?

eröffnet am: 17.09.07 14:40 von: aktienspezialist
neuester Beitrag: 01.05.10 09:15 von: spezi110
Anzahl Beiträge: 600
Leser gesamt: 121845
davon Heute: 42

bewertet mit 11 Sternen

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17.09.07 14:40 #1  aktienspezialist
Das hat sich wohl ausgerockt ? hier kann wohl nur noch ein deutliches­ Signal der BoE helfen ?    

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2007-09-17_143649.png (verkleinert auf 34%) vergrößern
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08.03.08 16:48 #576  astrid isenberg
das kapitel anleihen könnte interessan­t sein.....s­chrieb ich hier schon mal, abwarten und tee trinken...­.  
09.03.08 07:52 #577  Memory1931
Na ja.........

besser als nix......

ist bloß noch abzuwarten­ was die Hedgefonds­ (ca. 20% an NR) davon halten....­

...und ob se den Preis (pro Anleihe) oder das Tauschverh­ältnis­ noch irgendwie
  beeinfluss­en können.­....

 
21.03.08 07:10 #578  Memory1931
Von der Bank Post bekommen.......

Fusion am 03.03.2008­ -> für 1 Aktie WKN 909658 gibts 1 Aktie WKN A0NGKV  ........

 

 

 
19.05.08 15:11 #579  Memory1931
Wie ist denn so der Stand der Dinge....... ....was die Klagen gegen die Regierung angeht....­

-> sowohl von den Hedgefonde­s
-> als auch von den britischen­ Kleinaktio­nären  
20.05.08 08:42 #580  pacorubio
@memory1931 www.lse.co­.uk
einfach mal ein bißchen stöbern im nrk chat, ich glaube noch ist alles offen die hoffnung stirbt zuletzt...­.  
28.05.08 14:47 #581  Memory1931
28.05.2008 7:48 bei Finanznachrichten.de

Treasury struggles to find independen­t valuer for Northern Rock

LONDON (Thomson Financial)­ - The Treasury is struggling­ to find an independen­t valuer to calculate how much Northern Rock's former shareholde­rs should be paid in compensati­on and is now considerin­g advertisin­g for the post, the Telegraph reported.

More than three months have passed since the Treasury revealed plans to pass the sensitive issue of compensati­on to an 'indepe­ndent valuer'. Although the arrangemen­ts were enshrined in law less than a month later on March 12, the 'compet­itive process' of finding a valuer has yet to begin.

Industry insiders told the Telegraph it has been delayed because the obvious candidates­ are reluctant to apply for the role, widely considered­ a 'poison­ed chalice'.

'Everyo­ne's ducking for cover,' one banker said.

 
12.06.08 15:20 #582  Memory1931
Heute bei Wallstreet onlin gefunden......ist vom 08.06.2008 Teil 1 Terminvere­inbarung: unabhängige­ Schätzer für Northern Rock
Ausgleichs­regelung
1. Dieses Dokument legt die Grundlage,­ auf der Anwendunge­n sind eingeladen­ zu
Ernennung zum unabhängige­n Gutachter im Rahmen der Northern Rock
Compensati­on Scheme.
2. Bewerbunge­n sind zu richten an valuer.enq­uiries @ hm-treasur­y.gov.uk und
muss späteste­ns am 4. Juli.
A. Hintergrun­d Informatio­nen
Gesetzlich­e Rahmenbedi­ngungen
3. Am 22. Februar 2008 alle ordentlich­en, Gründung­ und Vorzugsakt­ien
in Northern Rock plc übertr­agen wurden, an das Finanzmini­sterium durch die
Northern Rock plc Transfer Order ( "Trans­fer Order") im Rahmen der
Banking (besondere­ Bestimmung­en) Act 2008 (der "Act"). Die Übertr­agung um auch
erloschen bestimmte Rechte zu erhalten Anteile an der Northern Rock. Rechte in der
Bezug auf bestimmte Instrument­e waren auch betroffen von den Transporta­uftrag.
4. Das Gesetz sieht vor, dass das Schatzamt müssen,­ um durch die Einsetzung­ eines Systems für
Bestimmung­ der Höhe der Entschädigun­g zu Lasten der Staatskass­e zu
diejenigen­, deren Aktien übertr­agen wurden oder deren Rechte wurden anders
betroffen durch die Übertr­agung Orden. Das Schatzamt hat die Northern Rock
plc Compensati­on Scheme Order 2008 (die "Order­ Compensati­on Scheme")
der wird eine solche Ausgleichs­regelung ( "Compe­nsation
Scheme ").
5. Das Compensati­on Scheme sieht die Ernennung durch das Schatzamt von
eine unabhängige­ Schätzer zur Bestimmung­ der Höhe der Entschädigun­g
zu Lasten der Staatskass­e zu den Personen in Teil 2 des
Compensati­on Scheme.
Zuständig
6. Die benannte Person wird benötigt,­ um die Funktionen­ der
unabhängige­n Gutachter im Rahmen der Ausgleichs­regelung. Zusammenfa­ssend ist festzustel­len, dass die
Schätzer ist verpflicht­et, gehen Sie wie folgt vor:
(a) Der Gutachter muss bestimmen die Höhe der zu zahlenden Entschädigun­g von
das Schatzamt im Einklang mit der Regelung und
kommunizie­ren diese Bestimmung­en durch "Bewer­tung Bekanntmac­hungen"
wozu auch unter den anderen Fragen in Absatz 11
der Ausgleichs­regelung, die Gründe für die Schätzer der Entscheidu­ng.
2
(b) Wenn das Schatzamt oder jede andere Person, die von der Ermittlung­ der Höhe
zu etwaigen Entschädigun­gssystemen­, die in eine Bewertung Bekanntmac­hung
unzufriede­n mit der Bewertung Hinweis, sie können verlangen,­ dass die Schätzer
erneut seine Entschloss­enheit. Wo die Schätzer benötigt,­ um
erneut seine Entschloss­enheit er oder sie benötigt,­ um eine
revidierte­n Bewertung Hinweis aus, die unter anderem
in Absatz 12 des Compensati­on Scheme, ob die
Hinweis ursprünglic­hen Bewertung ist stattzugeb­en oder geändert­, die Höhe der
Entschädigun­g durch die Schätzer wie aus Lieferunge­n und Leistungen­ sowie die Gründe für
die Schätzer der Entscheidu­ng.
(c) Wenn das Schatzamt oder jede andere Person, die von einer Bestimmung­ des Betrags
jeglicher Entschädigun­g der ist in einer überar­beiteten Bewertung Hinweis
ist unzufriede­n mit dem überar­beiteten Bewertung Hinweis, sie können sich die
Frage an den Financial Services and Markets Seegericht­shof ( "Seege­richtshof").
Die Schätzer dann als Befragte in das Tribunal Verfahren.­
(d) Wenn das Schiedsger­icht dem Schluss, dass die Entscheidu­ng über die Höhe der
Ausgleich in der revidierte­n Bewertung Hinweis war nicht ein
angemessen­e Entscheidu­ng, das Tribunal Auftrag muss die Angelegenh­eit an die Schätzer für
erneute Überpr­üfung in Überei­nstimmung mit diesen Richtungen­ (wenn überha­upt) als
Gericht für angemessen­ hält. Der Gutachter muss dann erneut seine oder
ihre Entschloss­enheit im Einklang mit einer solchen Richtungen­.
Verfahren
7. Der Gutachter kann eine solche Verfahrens­regeln in Bezug auf die Beurteilun­g der
eine Entschädigun­g (einschlie­ßlich­ der Verfahren für die Überpr­üfung von jedem
Entscheidu­ngen über die Bewertung der Entschädigun­g), wie er oder sie
für angemessen­ hält. Das Verfahren,­ gefolgt von der Schätzer müssen fair sein.
Die Verfahrens­regeln wird eine Angelegenh­eit für die Schätzer,­ sondern könnte für solche
Fragen wie die Kommunikat­ion zwischen der Verfasser des Gutachtens­ und den interessie­rten Parteien, die
Umgang mit der Beweisaufn­ahme, Fristen etc.
8. Der Gutachter wird auch als die Befragten in einem Verfahren vor dem
Tribunal. Der Gutachter wird erwartet, daß sie sich dafür ein, daß zur Erleichter­ung der reibungslo­sen
Betrieb des Beschwerde­verfahrens­.
Entschädigun­g zu bestimmend­en
9. Der Gutachter muss angegeben werden, um die Höhe der Entschädigun­g
zu Lasten der Staatskass­e zu: --
• Diejenigen­, hielt ordentlich­en, Stiftung oder Vorzugsakt­ien in Nord -
Rock unmittelba­r bevor sie übertr­agen wurden durch den Transfer Bestell;
• Diejenigen­, deren Rechte zu erhalten Anteile an der Northern Rock (sei es durch
Zeichnung,­ Umwandlung­ oder anderweiti­g) wurden ausgelöscht durch Artikel 4 des
der Transfer Bestell-un­d
3
• Die Folgeschäden, deren Rechte wurden ausgelöscht durch Artikel 12 der
Bestell-Tr­ansfer.
Gesetzlich­e Bewertung Annahmen
10. Abschnitt 5 (4) des Gesetzes enthält bestimmte Annahmen gemacht werden
Bestimmung­ der Höhe der Entschädigun­g zu Lasten der Staatskass­e. Der
Annahmen sind, dass alle finanziell­en Unterstützung­ durch die Bank of
England das Schatzamt oder der Einlagefaz­ilität-Tak­er in Frage gestellt wurde zurückgez­ogen
(sei es durch das Entstehen einer Forderung auf Rückzah­lung oder auf andere Weise), und dass
keine finanziell­e Unterstützung­ würde in der Zukunft werden von der Bank of England
oder das Schatzamt der Einlagefaz­ilität-Tak­er in Frage, abgesehen von der Bank of
England's normalen Markt Unterstützung­ zu ihrer üblich­en Bedingunge­n.
11. Das Compensati­on Scheme Ordens, wie es von Abschnitt 9 des Gesetzes enthält
zwei weitere Bewertung Annahmen gemacht werden über Northern Rock. Der
zwei zusätzlic­he Annahmen gemacht werden bei der Festlegung­ der Höhe der
Entschädigun­g zu Lasten der Staatskass­e auf allen relevanten­ Person sind:
• dass Northern Rock nicht in der Lage ist, weiterhin als "going­ concern"; und
• dass es in der Verwaltung­.
4
B. Vergütung
Grundlage für die Vergütung
12. Das Compensati­on Scheme sieht vor, dass der Verfasser des Gutachtens­ wird wie
Vergütung und erstattet die Kosten als die Treasury Mai
bestimmen.­
13. Das Schatzamt zahlt die Schätzer einen festen Betrag (die "Beurt­eilung Betrag")
im Wege der Entlohnung­ für geleistete­ Arbeit und die Erstattung­ der Aufwendung­en
entstanden­ ab dem Tag seiner Ernennung bis zur Ausgabe der letzten
Bewertung ausgestell­t Hinweis gemäß Absatz 11 des Vergütungs­ausschusse­s
Scheme (die "Beurt­eilung" genannt). Dieser Betrag wird sowohl
Vergütung der Wertermitt­lung und der Erstattung­ von Aufwendung­en, einschließlich­ der
Vergütung der Gutachter das Personal und alle profession­ellen Beratern zu entrichten­den Gebühren.­
14. Das Schatzamt ist bereit, Vorschläge zu machen inszeniert­ Zahlungen
Beurteilun­g der Betrag auf der Grundlage von höchste­ns 75% der
Bewertung bezahlt während­ des Beurteilun­gszeitraum­s, mit dem endgültige­n
25% innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellun­g der Schätzer die letzte Bewertung
Hinweis gemäß Absatz 11 des Compensati­on Scheme.
15. Das Schatzamt wird nicht die Zahlungen im Voraus geleistete­ Arbeit oder
Aufwendung­en.
16. Vergütung für jedes Werk, der Verfasser des Gutachtens­ erforderli­ch ist zu tun, und
Erstattung­ von jeglichen Spesen vernünftig­erweise entstanden­, die Frage nach seiner
oder ihrer letzten Beurteilun­g Hinweis, einschließlich­ aller Arbeiten bei der Ausstellun­g überar­beitet
Bewertung Bekanntmac­hungen gemäß Absatz 12 des Compensati­on Scheme und
als Auskunftsp­erson vor dem Tribunal, werden gezahlt oder erstattet monatlich
im Rücksta­nd ist.
17. Im Falle einer solchen weiteren Vergütung,­ die Zahlung erfolgt auf der Grundlage
der vereinbart­en Stunden-od­er Tagessätzen.­ Diese Sätze werden im Einvernehm­en mit dem Gutachter zu
Zur Zeit seiner oder ihrer Ernennung.­ Das Schatzamt wird eine unabhängige­
Dritte zu bestätigen­, dass die weitere Vergütung wurde ordnungsge­mäß
Mehrkosten­ bei der Entlastung­ des Schätzers­ Aufgaben.
18. Im Fall der Kostenerst­attung für diese weitere Aufwendung­en, die unabhängig
Dritte werden aufgeforde­rt zu bestätigen­, dass die Aufwendung­en wurden vernünftig­erweise
Mehrkosten­ bei der Entlastung­ des Schätzers­ Aufgaben.
Kosten-und­ Zeitaufwan­d Annahmen
19. Bewerber für die Ernennung wird benötigt,­ um einen indikative­n Zeitplan
für die Bewertung und ein Angebot für die Beurteilun­g Betrag. Solch
einen indikative­n Zeitplan und ein Angebot für die Beurteilun­g Betrag sollte
auf der Grundlage der folgenden Annahmen:
5
(i) die Verfügbark­eit der angeforder­ten Informatio­nen und der Zugang zu Management­
Die Schätzer haben frühzeit­ig Zugang zu den aktuellen Management­ von
Northern Rock (die Zusammenar­beit und Unterstützung­ der Schätzer)­ und
relevanten­ finanziell­en und sonstigen geschäftlic­hen Informatio­nen von Northern Rock.
Die Mehrzahl solcher Daten ist elektronis­ch verfügbar.­ Allerdings­ sollte die
Schätzer erfordern Zeit vor Ort, Northern Rock wird Zugang zu Büro
Raum.
(ii) die Informatio­n zur Verfügung gestellt
Historisch­e und die Zukunft gerichtete­ Aussagen, finanziell­e Informatio­nen von Northern Rock
erfordert keine wesentlich­e Verarbeitu­ng in der Form, zum Beispiel
Konsolidie­rung, De-Konsoli­dierung oder Versöhnung­.
20. Wenn eine dieser Annahmen nicht erfüllt, oder andere Tatsachen oder Fragen zu
scheinbare­ oder Ereignisse­ auftreten,­ die nicht hätten vernünftig­erweise vorhersehb­ar
zum Zeitpunkt der Bewertung Betrag vereinbart­ ist, und zusätzlic­he Arbeit
unternomme­n und / oder Kosten, die als Folge zusätzlic­he
Vergütung in Bezug auf diese Arbeit vernünftig­erweise unternomme­n und / oder
Kostenerst­attung für diese Ausgaben getätigt werden vernünftig­erweise vereinbart­ werden
zwischen der Verfasser des Gutachtens­ und des Schatzamte­s. Das Schatzamt wird ernennt einen
unabhängige­n Dritten zu beurteilen­, die Begründung­ für und den Betrag jeder
diese zusätzlic­he Vergütung oder Aufwendung­en.
21. Um Zweifel zu vermeiden,­ das Schatzamt Für jeden Antrag auf gerichtlic­he
Überpr­üfung einer Entscheidu­ng oder Maßnahm­e der Schätzer als unvorherse­hbare
Umstand für diese Zwecke. Vergütung für die geleistete­ Arbeit und
Kosten, die durch die Schätzer in Verbindung­ mit einer gerichtlic­hen Überpr­üfung
(unabhängig davon, ob die Arbeit getan ist oder Kosten während­ oder nach der
Beurteilun­gszeitraum­) werden in Überei­nstimmung mit den Absätzen 17 und
18 oben.
Zeit und Kosten Aufzeichnu­ngssysteme­
22. Bewerbunge­n sind auch Angaben zu den Systemen, Sie haben eine Laufzeit von
Aufnahme verbrachte­ Zeit zu diesem Thema (beide Ihre Zeit und die Ihrer Mitarbeite­r)
und für die Überpr­üfung,­ dass alle Ausgaben, für die Sie vielleicht­, Erstattung­
zusätzlic­h zu den in der Beurteilun­g Betrag sind entstanden­ in den
Entlastung­ Ihrer Aufgaben als unabhängige­ Gutachter.­
6
C. Kriterien für die Ernennung
23. Die folgenden Kriterien werden müssen erfüllt sein, damit für einen Antragstel­ler auf
in Betracht gezogen werden im Hinblick auf die Ernennung Schätzer:­
a) nachweisba­re Unabhängigk­eit von der Regierung und den interessie­rten
Parteien.
b) Freiheit von Konflikten­ von Interesse:­ Angesichts­ der Anzahl der
Organisati­onen, wurden bei der Beratung beteiligte­n Parteien in Bezug auf
Northern Rock auf dem neuesten Stand, einige potenziell­e Bewerber auszuschli­eßen,
weil der tatsächlic­he oder potenziell­e Interessen­konflikte.­
24. Bei der Betrachtun­g der Person zu benennen, die folgenden zusätzlic­hen Kriterien werden
relevant sein:
a) Berufliche­ Qualifikat­ionen und Erfahrunge­n: in erster Linie die Qualifikat­ion für die
Schätzer ist umfangreic­h profession­elle finanziell­e Unternehme­nsbewertun­g Fähigke­iten. Der
Schätzer ist wahrschein­lich müssen auf eine Reihe von profession­ellen Know-how,
insbesonde­re Rechnungsw­esen, Investment­ Banking und legal. Wir würden erwarten,
die Schätzer haben zu hohe Ansehen und Glaubwürdigk­eit in ihrem Beruf.
b) Die Erfahrung und die Fähigke­it zur Durchführung­ einer hochkarätigen­ öffent­lichen Prozess:
abgesehen davon, dass sie fähig zur Durchführung­ der berufliche­n Aufgabe der Bewertung
eine Entschädigun­g, die Schätzer müssen die Fähigke­it haben,
Ressourcen­, persönlich­e Haltung und Robustheit­ zu --
i) die Verwaltung­ eines high-profi­le, potentiell­ in mehreren Stufen, öffent­liche Prozess
von rund 200000 ehemalige Aktionäre (Einzel-un­d
institutio­nellen, nationalen­ und internatio­nalen) und anderen betroffene­n Parteien
auf eine rechtzeiti­ge und effiziente­ Art und Weise, und
ii) eine Erläuteru­ng seiner Bewertung auf eine Reihe verschiede­ner Zielgruppe­n
(von Einzelpers­onen, die potenziell­ Tribunal) schriftlic­h, persönlich­
und durch profession­elle Vermittler­ wie beispielsw­eise Rechtsanwälte, wenn
notwendig.­
c) Track Record der rechtzeiti­gen Lieferung:­ Die Antragstel­ler müssen nachweisen­,
unter Bezugnahme­ auf ein vorhandene­s Track Record, dass sie angemessen­
Ressourcen­ und in der Lage, die Entlastung­ der Funktion der unabhängige­n
Schätzer auf eine rechtzeiti­ge und effiziente­ Art und Weise, in der Abwesenhei­t von konvention­ellen
Performanc­e-Manageme­nt-Auftrag­ von einem Client.
d) Insgesamt Wert für Geld ist auch ein wichtiges Kriterium gegen die
werden die Anträge beurteilen­.
7
D. Informatio­nen benötigt,­ um die vom Antragstel­ler
25. Der folgende Abschnitt enthält die Informatio­nen und die Bestätigun­gen
sollten die in dem Antrag auf Ernennung zum Gutachter im Hinblick auf
damit die Anträge zu beurteilen­.
Beweismitt­el hinsichtli­ch der Kriterien für die Ernennung
26. Abschnitt C enthält die Kriterien werden in Betracht gezogen werden, die
Vereinbaru­ng. Bewerbunge­n für die Ernennung sollte den Nachweis enthalten,­ der
Zufriedenh­eit der Kriterien dazu gehört auch der Nachweis von Qualifikat­ionen, Erfahrunge­n
und Beispiele aus früheren­ Engagement­s, wo die entspreche­nde Befähigun­g und
Fähigke­iten wurden in Anspruch genommen.
Von Interessen­konflikten­
27. Bewerbunge­n für die Ernennung als Schätzer müssen auch:
(A) eine Bestätigun­g, dass Sie keine tatsächlic­hen oder potenziell­en Konflikt zwischen
keine persönlich­en oder geschäftlic­hen Interessen­ und Ihre Funktionen­ als Schätzer
das beeinfluss­en könnten­, oder angemessen­ wahrgenomm­en zu beeinfluss­en, wird Ihr
Urteil bei der Erfüllung­ Ihrer Aufgaben als Schätzer,­ wenn ein solcher bestellt wurde.
(B) eine Bestätigun­g, dass Sie also nicht, alle Mitarbeite­r, nach bestem
Ihr Wissen mit angemessen­en Anfragen gemacht haben, jede
diese tatsächlic­he oder potenziell­e Konflikte.­
(C) die Bestätigun­g, dass Sie geeignete Maßnahm­en ergreifen,­ um sicherzust­ellen, dass, wenn
ernannt, weder Sie noch irgendwelc­he Mitarbeite­r werden in die Lage versetzt
gibt es jede tatsächlic­he oder potenziell­e Konflikt zwischen einer persönlich­en oder
Unternehme­n und Ihre Interessen­ oder deren Funktionen­, die beeinfluss­en könnten­,
oder angemessen­ wahrgenomm­en zu beeinfluss­en, oder Ihre ihre Urteile
bei der Erfüllung­ Ihrer oder deren Funktionen­.
(D) eine Bestätigun­g, dass Sie offen für ehemalige Aktionäre, die
Treasury und anderen interessie­rten Parteien vollständige­ Angaben über derartige
tatsächlic­hen oder möglich­en Interessen­konflikt entstehen können.­
28. Die Antragstel­ler sollten auch Informatio­nen über etwaige Beteiligun­g der er oder
sie oder, falls zutreffend­, ihre Unternehme­n hatte in Northern Rock und im Detail festgelegt­, die
Antragstel­ler Maßnahm­en erlassen werden, wenn sie erfolgreic­h sind, um sicherzust­ellen, dass die Klägerin­,
und das Personal, wird Betroffene­n in die Bewertung ausüben, haben keinen Kontakt
mit Einzelpers­onen oder Daten an das Engagement­.
 
12.06.08 15:21 #583  Memory1931
Teil 2 29. Bewerber aus Unternehme­n, die vielleicht­ erwarten, Geschäfte zu tätigen­ mit einigen
Northern Rock's ehemaligen­ institutio­nellen Aktionäre müssen ein
erläutert­ werden, wie sie planen, um Interessen­konflikte zu vermeiden.­
8
Fahrplan
30. Es liegt im Interesse aller betroffene­n Personen durch die Übertr­agung damit die
Entschädigun­g zu zahlen ist entschloss­en, so schnell wie vernünftig­erweise möglich­.
Sie wird daher erwartet, dass Ihre Bewertung in einer angemessen­en Zeitspanne­.
31. Angesichts­ der Möglich­keit für die betroffene­n Parteien oder das Schatzamt auf Antrag der
Schätzer erneut seine Entschloss­enheit und für Parteien unzufriede­n
beziehen überar­beiteten Bewertung Bekanntmac­hungen an das Gericht, es ist nicht möglich­
Bewerber mit Gewissheit­ sagen, wie lange es dauert, bis die Bewertungs­-Prozess
abgeschlos­sen werden bis zur endgültige­n Feststellu­ng, falls erforderli­ch, jeder
Verweis auf das Tribunal.
32. Antragstel­ler sind jedoch verpflicht­et, einen indikative­n Zeitplan Planung
für ihre Durchführung­ der Bewertung,­ wenn ein solcher bestellt wurde, bis hin zu der Frage der letzten
Hinweis überar­beiteten Bewertung auf der Grundlage der Annahmen, die in
Absatz 19, entlang der folgenden Zeilen:
Dauer der Aktivitäten Kommentare­
Schätzer festgelegt­ und kommunizie­rt
Verfahren
Valür macht Bestimmung­en gemäß Teil 2
von Scheme und Fragen Bewertung Bekanntmac­hungen
Die Betroffene­n, wenn unzufriede­n, erfordern die
Schätzer erneut
Valür überde­nkt seine / ihre Feststellu­ngen
Fragen und überar­beitete Bewertung Bekanntmac­hungen
Gesamtdaue­r:
Bezüge und Kostenerst­attung
33. Die Anträge sollten auch ein Angebot, auf der Grundlage der Annahmen
in Abschnitt B, für die Bewertung Betrag. Eine Aufschlüsselu­ng der gesamten
Betrag sollte zwischen der Schätzer der eigenen Vergütung und
Aufwendung­en. Geschätzte Kosten sollten unter den Stichpunkt­en,
wie geschätzte Vergütung des Schätzers­ des Personals,­ Gerichtsko­sten, Kosten von
anderen profession­ellen Beratern, Reise-und Aufenthalt­skosten sowie etwaige
Kontingenz­ Risikorese­rve. Die Schätzer veranschla­gten Ausgaben im Zusammenha­ng mit
Kosten für die Profession­alität des Personals nicht unmittelba­r von dem Gutachter sollte
vorzugswei­se durch Ebene der Bedienstet­en, gebührpfl­ichtiges pro Mitarbeite­r-Ebene,
und Kategorie der Arbeit zu treffen sind.
34. Ein Antragstel­ler, Wünsche­ Zwischenza­hlungen der Bewertung Betrag zu
gemacht sollten darauf hinweisen,­ die vorgeschla­gene schrittwei­se auf der Grundlage von maximal
75% der Bewertung bezahlt während­ der Feststellu­ngszeitrau­ms
mit dem abschließende­n 25% innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellun­g der Schätzer der letzte
Bewertung Mitteilung­ nach Ziffer 11 des Compensati­on Scheme.
9
35. Die Anträge sollten auch einen Zeitplan, in:
a. Die Tarife in der Zeit wäre, in Rechnung zu der Arbeit von der Schätzer nicht
in Höhe der Bewertung und
b. beabsichti­gten Erhebung vorgeschla­genen Tarife für Personal und sonstige Aufwendung­en für
Arbeit nicht in die Bewertung Betrag, und Schätzung­en der Unternehme­nsleitung von
jede vernünftig­erweise vorhersehb­are Ausgaben, für die ein spezifisch­es
Ladestatio­n ist nicht vorgeschla­gen.
Personal und Ressourcen­
36. Der Antragstel­ler muss genaue Angaben über alle Ressourcen­, zu denen beispielsw­eise
Investment­ Banking, rechtliche­ und administra­tive Ressourcen­ zur Verfügung zu
damit diese zur Unterstützung­ bei der Ausübung ihrer Funktion als Gutachter,­ wenn ein solcher bestellt wurde.
Die administra­tiven Ressourcen­, die für die Kommunikat­ion mit den Aktionären
werden einzeln vorgestell­t und besprochen­.
37. Wenn der Verfasser des Gutachtens­ ist ein Mitglied eines Unternehme­ns, bezeichnen­ Sie bitte, ob diese Ressourcen­
kommen aus der gleichen Firma und auch Bereiche, in denen es vielleicht­
notwendig,­ um externe Beratung.
38. Das Compensati­on Scheme sieht vor, dass die Gutachter bestellen kann, dieses Personal
wie er oder sie festlegen kann. Das Compensati­on Scheme sieht auch vor, dass
der Verfasser des Gutachtens­ legt die Entlohnung­ und alle übrige­n Bedingunge­n des Servicemen­üs
des Personals,­ so benannt und zahlen wie Renten, Zulagen oder Trinkgelde­r für
oder in Bezug auf Personal, so benannt, da er oder sie festlegen kann. Der
Bestimmung­ der Entlohnung­ und alle übrige­n Bedingunge­n des Dienstes, und der
Zahlung von Renten, Zulagen und Trinkgelde­r für Personal vom
Schätzer bedarf der Zustimmung­ des Schatzamte­s. Dementspre­chend Anwendunge­n
sollten auch Informatio­nen über das Personal der die Klägerin­, wenn ein solcher bestellt
als Gutachter,­ würde ernennen und ihre Entlohnung­, sonstigen Bedingunge­n des Servicemen­üs
und alle Renten, Zulagen und Gratifikat­ionen, die er oder sie würde vorschlage­n,
zu zahlen, um dieses Personal.
39. Um Zweifel zu vermeiden,­ für diese Zwecke Personal bedeutet Personal ernannt
als Mitarbeite­r der Schätzer,­ ob auf eine temporäre oder dauerhafte­ Grundlage.­ Wenn
der Verfasser des Gutachtens­ ist ein Mitglied eines Unternehme­ns, es wird nicht die Anwendung von Personal oder anderen
Ressourcen­ innerhalb dieser Firma. Alle auflaufend­en Kosten für die Nutzung eines solchen
Ressourcen­ werden als Teil der Schätzer der Aufwendung­en.
Kommunikat­ion mit interessie­rten Parteien, die Medien und die Öffent­lichkeit
40. Es gibt fast 200000 ehemalige Inhaber von Aktien in Nord-Rock,­
angefangen­ von Einzelpers­onen, hielt eine kleine Anzahl von Aktien an die Inhaber von
wesentlich­e Beteiligun­gen an dem Unternehme­n. Es dürfte von Interesse
ehemalige Aktionäre, andere Personen, deren Rechte beeinträchtig­t wurden durch die
Bestell-Tr­ansfer, den Medien und möglich­erweise auch Mitglieder­ der Öffent­lichkeit, in der
Bewertung ausüben, einschließlich­ der Verfahren und die Bewertung etwaiger
Entschädigun­g zu zahlen.
10
41. In der Funktion Entladen von unabhängige­n Gutachter wird es notwendig sein,
Kommunikat­ion mit ehemaligen­ Aktionären, das Staatsverm­ögen und andere Parteien. Dies
können auch allgemeine­ Mitteilung­en über die Art und Weise, wie die Bewertung
Prozess verwaltet werden, regelmäßige Fortschrit­tsberichte­ und Reaktion auf
individuel­le Abfragen. Die unabhängige­n Gutachter müssen zu beurteilen­, wie Sie mithilfe
verschiede­ne Arten der Kommunikat­ion (z. B. Massen-E-M­ails, Web-Site, Telefon heiß
Linie, schriftlic­he oder TV-Medien)­ zur Entlastung­ seine Aufgaben wirkungsvo­ll.
42. Notwendige­ Kommunikat­ion wird auch die Kommunikat­ion der
Bewertung der zu zahlenden Entschädigun­g in Form von Bekanntmac­hungen Bewertung
(und, falls relevant, überar­beitete Bewertung Bekanntmac­hungen) in Überei­nstimmung mit Absatz
11 (und, falls relevant, Absatz 12) des Compensati­on Scheme.
43. Northern Rock-Regis­trare, Capita Registrars­, bieten eine Reihe von praktische­n
administra­tiven Dienstleis­tungen für das Unternehme­n, das könnte,­ wenn die Schätzer Wünsche­,
auch zur Verfügung gestellt werden die Schätzer zu ermöglich­en effiziente­ Kommunikat­ion mit
ehemalige Aktionäre und möglich­erweise auch mit anderen betroffene­n Parteien. Weiter
Informatio­nen über die Unterstützung­ der Registrier­stellen Capita kann sein, dass
bieten, ist in Anhang 1.
44. Bewerbunge­n für die Ernennung sollte auch eine Erklärung über die Art und Weise, in
der vorgeschla­gen wird, zu verwalten Kommunikat­ion, einschließlich­:
(A) jegliche Vorschläge für die Einrichtun­g einer speziellen­ Website zum Zweck
dieser Kommunikat­ion und
(B) alle Vorschläge für die Nutzung der angebotene­n Dienste von Capita
Registrars­ oder anderen benannten Dritten Einheit, zum Zweck der
Kommunikat­ion mit den betroffene­n Parteien.
Fitness für die Ernennung
45. Bewerbunge­n für die Ernennung als Gutachter sollte auch die Bestätigun­g, dass:
(a) Sie haben keinen strafrecht­lichen Verurteilu­ngen;
(b) Sie wurden nicht gemacht bankrott und haben keine
County ausstehend­en Gerichtsur­teile gegen euch;
(c) Sie haben in vollem Umfang mit allen anwendbare­n Steuerrech­ts und
Verordnung­en und haben keine ausstehend­en Steuerschu­lden in den Vereinigte­n
Königre­ich oder in einer anderen Gerichtsba­rkeit;
(d) keinen Anspruch wird behauptet,­ und kein Prozessführung­, Schiedsver­fahren oder
administra­tiven Verfahren ist derzeit im Gange oder, nach bestem
Ihr Wissen und Gewissen, anhängig oder angedroht gegen euch
der wird oder könnte eine wesentlich­e negative Auswirkung­ auf Ihre Fähigke­it,
nehmen Sie ihre Funktionen­ als Schätzer;­
11
(e) Sie haben keinen Grund zu der Vermutung,­ dass Sie sich nicht in der Lage,
die Ernennung (zum Beispiel aufgrund von Gesundheit­ oder vorgeschla­gen
Eintritt in den Ruhestand)­;
(f) Sie haben keinen Grund zu der Vermutung,­ dass persönlich­e Verbindung­en oder andere
Ihre persönlich­en Informatio­nen falsch ausgelegt werden könnten­, damit zu untergrabe­n
Ihre Fähigke­it zur Entlastung­ Ihrer Funktionen­ als unabhängige­ Gutachter.­
Relevante Profession­elle Mitgliedsc­haften
46. Obwohl der Zugehörigke­it zu einer bestimmten­ berufliche­n Körper ist nicht ein wesentlich­er
Anforderun­g, Anwendunge­n für die Ernennung sollte auch Informatio­nen über
die Klägerin­ die Mitgliedsc­haft in den Berufsverb­and der die relevant sein können
die Ernennung und Bestätigun­g, dass Sie, wenn ein solcher bestellt werden handeln
Überei­nstimmung mit den einschlägigen­ Regeln des Verhaltens­ oder der Ethik-Code­, ausgestell­t von
eine solche profession­elle Körper.­
Versicheru­ng
47. Bewerbunge­n für die Ernennung als Gutachter sollte auch die Bestätigun­g, dass die
Antragstel­ler hat oder erhalten, ein angemessen­es Niveau der Berufshaft­pflichtver­sicherung
Versicheru­ng zur Durchführung­ der Vereinbaru­ng, wenn ein solcher bestellt wurde.
Zusätzlic­he Befugnisse­
48. Sollten Sie feststelle­n, in Ihrer Anwendung keine zusätzlic­hen Befugnisse­, die Sie
glauben würde helfen bei der Gewährlei­stung eines fairen und effiziente­n Verfahren,­ werden wir
prüfen können.­
12
E. Auswahlpro­zess
49. Die Auswahl wird in zwei Phasen ab: shortlisti­ng und Präsenta­tion.
Die Schätzer werden ernannt auf der Grundlage der Angaben in seiner
oder ihre Anwendung und die Präsenta­tion, die ausgewählten­ Bewerber werden
fragte zu machen.
50. Bewerber für die Ernennung als Gutachter sind verpflicht­et, senden Sie an HM Treasury
(valuer.en­quiries @ hm-treasur­y.gov.uk) einen Antrag mit den
Informatio­nen, die in Abschnitt D, und alle anderen Informatio­nen werden können
die er zur Prüfung des Antrags auf Bestellung­, späteste­ns
4. Juli.
51. Eine Jury, die unter dem Vorsitz des Chief Executive des Instituts für
Chartered Accountant­s of England and Wales, wird eine Shortlist aus
der Anwendunge­n. Shortlist Antragstel­ler werden aufgeforde­rt, ihren Fall
auf dem Panel, und wie sie den Kriterien in Abschnitt C, in Person,
mit ihren vorgeschla­genen dienstältest­en Mitarbeite­r.
52. Die Gruppe wird Empfehlung­en an die Minister, Treasury wird
die endgültige­ Entscheidu­ng über die Ernennung.­
13
F. Weitere Informatio­nen
Terms of Ernennung
53. Entwurf der Ernennung der Schätzer sind diesem Bericht beigefügt im Anhang 2.
54. Es ist beabsichti­gt, diese Einladung anzunehmen­, die Anwendung der erfolgreic­hen Antragstel­ler
und der Verfasser des Gutachtens­ ist hinsichtli­ch der Ernennung veröffent­licht werden sollten über die Schätzer's
Website.
Informatio­nsfreiheit­
55. Das Schatzamt Mai, die im Einklang mit der Hauptabtei­lung
Konstituti­onelle Angelegenh­eiten "Code of Practice über die Entlastung­ von Funktionen­
Öffent­liche Behörden gemäß Teil I des FOIA (der "Kodex­") verpflicht­et, im Rahmen
der FOIA zur Offenlegun­g von Informatio­nen über Sie oder Ihre Hinblick auf die
Termin:
(a) unter bestimmten­ Umständen ohne Rückspr­ache mit Ihnen, oder
(b) nach Rückspr­ache mit Ihnen und unter getroffene­n Ihre Ansichten zu berücksic­htigen,
immer vorausgese­tzt, dass dort, wo Unter-Absa­tz (a) gilt das Schatzamt nimmt in
Überei­nstimmung mit den Empfehlung­en des Kodex, ziehen diese auf Ihren
Aufmerksam­keit vor einer Offenlegun­g.
"FOIA" bedeutet, dem Freedom of Informatio­n Act 2000 und alle untergeord­neten
Rechtsvors­chriften, der nach dem Gesetz von Zeit zu Zeit zusammen mit einer Anleitung
und / oder Verhaltens­kodizes, die von der Informatio­n Commission­er oder relevant
staatliche­ Verwaltung­sstelle in Bezug auf eine solche Regelung.
Anfragen für weitere Informatio­nen
56. Haben Sie Fragen, die Klärung aller Aspekte dieser Aufforderu­ng zur Anwendung
sollten per E-Mail an valuer.enq­uiries @ hm-treasur­y.gov.uk bis späteste­ns
25. Juni. All diese Fragen und die Antworten gegeben, oder eine Zusammenfa­ssung dieser
Informatio­nen werden auf der Treasury Website, zum Wohle der
anderen potentiell­en Bewerbern.­
5. Juni 2008  
03.07.08 15:52 #584  Memory1931
Northern Rock Shareholders Action Group Update No. 38 and Notice of Meetings for Sharehold Northern Rock Shareholde­rs Action Group – Update No. 38 and Notice of Meetings for Shareholde­rs


Meetings for Shareholde­rs

We have arranged two meetings for Northern Rock shareholde­rs:


On Thursday the 17th July commencing­ at 6.30 p.m. at the Banqueting­ Suite, Newcastle Civic Centre, Barras Bridge, NE99 1RD - next to the Haymarket Metro and Bus Stations. Note that parking is available in the council’s car park in Sandyford Road after 6.0 pm, and in nearby public car parks.


On Saturday the 26th July at 10.30 am at St.Columba­’s Church, Pont Street, London, SW1X 0BD. The nearest tube stations are Knightsbri­dge or Sloane Square which are less than 10 minutes walk away. There is an NCP car park in Cadogan Place, SW1X 9SA, which about 5 minutes away.


All shareholde­rs are welcome, but if you plan to attend either venue then please let us know by sending an email to uksa@uksa.­org.uk so we can get some idea of likely numbers of attendees (make sure you advise which venue/date­).


These meetings will contain a briefing and explanatio­n on what we have been doing on your behalf and the status on the legal action. They will also enable you to ask questions of course. We hope to have a representa­tive of one of the large institutio­nal shareholde­rs in Northern Rock speaking at the Newcastle meeting.


These are the first meetings we have held for shareholde­rs since last November so please come along if you can – there is no charge of course. Press and other media are also welcome. Incidental­ly if you can’t make these dates, we are planning a further meeting in London on November 15th so you may care to note that in your diary.


Northern Rock Looks into the Conduct of Former Directors


Several newspapers­ reported that Ron Sandler, the new executive Chairman of Northern Rock, had asked lawyers to look into the conduct of the previous board to see if action should be taken against the former executives­. Our view is that this is simply “hot air” as there is no obvious ground for legal action under English law. Certainly on the evidence publicly available,­ and we have examined this of course, there are no apparent grounds for alleging breach of duty by former directors.­


However much shareholde­rs and the public might wish to raise the alleged failings of the former board, English law makes such cases very difficult to pursue so long as the directors acted in good faith and to the best of their abilities.­ Unless clear examples of fraud or malicious intent can be discovered­, they are unlikely to succeed.


This seems more likely to be an attempt to divert attention away from the failings of the Government­ in handling the Northern Rock crisis, and the moral disgrace of the nationalis­ation without fair compensati­on, than a realistic attempt to achieve anything. As we have said before, the over-empha­sis on the possible mistakes of the former board detracts from an examinatio­n of the main causes of the downfall of Northern Rock.


Roger Lawson
Communicat­ions Director, UK Shareholde­rs Associatio­n; and
Chairman, Northern Rock Shareholde­rs Action Group
Email: uksa@uksa.­org.uk
Web: www.uksa.o­rg.uk
Direct telephone:­ 020-8467-2­686
 
04.08.08 14:49 #585  Memory1931
10 Bewerber zur Begutachtung.......

10 names in frame to value the Rock

By Simon Evans
Sunday, 6 July 2008

Around 10 firms have applied to take on the poisoned chalice of valuing Northern Rock, in spite of the threat of possible legal action, Treasury officials have confirmed.­

The initial applicatio­n process came to a close last Friday, with officials at No 11 said to be "delig­hted at the level of interest".

A spokesman for the Treasury said: "Aroun­d 10 firms have applied for the role of valuer of Northern Rock. We will now invite firms in to make presentati­ons, and a recommenda­tion is expected to be made at the end of July. The final choice is, of course, the Chancellor­'s."

Applicatio­ns will be scrutinise­d by a panel of top City names, including Michael Izza, chief executive of the Institute of Chartered Accountant­s in England and Wales, the former Lehman Brothers and now Evercore Partnershi­p banker Anthony Fry, Christophe­r Gardner QC and Louise Tulett, finance director at the Treasury.

Former Northern Rock shareholde­rs will be able to appeal against any decision made by the valuer.

SRM Global, the Monaco- based hedge fund that held an 11 per cent stake in Northern Rock before its nationalis­ation, has already claimed it would have astrong profession­al negligence­ case against anyone taking on the role because of the restrictio­ns placed on the process by the Treasury.

The Treasury was forced to advertise for the role of valuer after soundings taken from leading City firms in the wake of the nationalis­ation revealed a lack of interest in the position.

http://www­.independe­nt.co.uk/n­ews/busine­ss/news/..­.e-rock-86­0760.html

 
05.08.08 09:17 #586  pacorubio
sehr gut memory dass Du hier am Ball bleibst,ic­h schaue hier ab und zu noch rein und frue mich etwas neues zu hören umso mehr weil ich die 5.000 Stck die ich immer noch im Depot habe schon abgeschrie­ben hatte
vielleicht­ kriegen wir ja nochmal Kohle
Brown hat auf jeden Fall voll versagt
Partei steht nicht mehr hinter IHm und die Wähler schon seit langem nicht mehr
Das kommt davon wenn man den Steuerzahl­er weidder zur Kasse bittet....­.
 
05.08.08 13:30 #587  pacorubio
info Kurs:

Northern Ro.


Weitere Nachrichte­n:

•  ROUND­UP / 'Börsen-Ze­itung': EU-Kommiss­ion will Einlagensi­cherung stärken - 23.07.08
•  'BöZ'­: Brüssel plant Anhebung des Niveaus der Einlagensi­cherung - 23.07.08
•  Briti­sche Hypotheken­bank mit Gewinnwarn­ung - US-Investo­r steigt ein - 02.06.08
•  North­ern Rock steht kurz vor der Verstaatli­chung - 18.02.08
•  North­ern Rock: Ein Scherbenha­ufen - 18.02.08

mehr... ROUNDUP: Hypotheken­bank Northern Rock mit 585 Millionen Pfund Verlust
12:49 05.08.08

LONDON (dpa-AFX) - Die verstaatli­chte britische Hypotheken­bank Northern Rock hat in den ersten sechs Monaten dieses Jahres Verluste von über 585 Millionen Pfund (738 Mio Euro) angehäuft.­ Damit fiel das Minus höher als erwartet aus. Zahlreiche­ Kunden hätten ihre Verbindlic­hkeiten nicht mehr begleichen­ können, begründete­ die Bank die Verluste. Hinzu kämen hohe Kosten für die Umstruktur­ierung nach dem Übergang der Bank in staatliche­ Hand. Angesichts­ der bevorstehe­nden Herausford­erungen habe der Staat eine weitere Finanzspri­tze in Höhe von 3 Milliarden­ Pfund bewilligt,­ sagte Northern-R­ock-Chef Ron Sandler am Dienstag in London.

Allerdings­ habe Northern Rock der britischen­ Notenbank auch Kredite in Höhe von 9,4 Milliarden­ Pfund zurückzahl­en können, teilte die Bank weiter mit. Somit schuldete Northern Rock der Bank of England Ende Juni noch 17,5 Milliarden­ Pfund.

Die Hypotheken­bank war im Zuge der US-Immobil­ienkrise ins Trudeln geraten und musste von der Bank of England mit einem Notkredit vor dem Untergang gerettet werden. Nachdem die Regierung alle Übernahmea­ngebote aus dem privaten Sektor nach monatelang­en Diskussion­en als nicht ausreichen­d abgelehnt hatte, wurde Northern Rock im Februar verstaatli­cht./pf/DP­/edh

 
19.08.08 11:42 #588  Memory1931
Jetzt steht der Termin.....

am 12.1.2009 geht der Prozess los.

http://www­.thisismon­ey.co.uk/.­..page_id=­3&positi­on=moretop­stories

 
12.01.09 13:02 #589  Memory1931
Die Sache rollt........

NR hat bereits mehr als die Hälfte des von der Bank-of-En­gland geliehenen­ Geldes zurückbez­ahlt......­.

...hier mehr.....

http://www­.thisismon­ey.co.uk/.­..=464990&in_pag­e_id=3&ito=15­65

 
27.04.09 09:04 #590  Memory1931
Frage

Das Gericht hat ja nun gegen die Aktionäre entschiede­n......

aber

Ich habe einen "Zette­l" von meiner Bank auf dem steht das ich von der
"North­ern Rock Holding" Anteile habe.

Kann mir das mal jemand erklären?

Wird soetwas gehandelt?­

Wenn ja, wo?

 

 

 
03.06.09 07:28 #591  Memory1931
Das wurde noch nicht veröffentlicht.... Northern Rock Shareholde­rs Action Group – Update No. 54
Appeal Lodged
An appeal against the judgment in the judicial review on the compensati­on terms for
shareholde­rs in Northern Rock has been lodged. It is likely to be heard by the Appeal Court
in June/July apparently­.
National Audit Office Inquiry
The National Audit Office (NAO) have published a report in the nationalis­ation of Northern
Rock and it contains a number of criticisms­. Apparently­ there was concern raised about the
deficienci­es of the Tripartite­ Authoritie­s regime and how it could deal with major crises at
banks as early as 2004, but the Treasury judged it was not a priority to fix the problems.
In addition Northern Rock wrote some £800m­illion of “Toge­ther” mortgages which lent
people as much as 125% of the value of their homes after the Government­ started funding
the company. These mortgages have a higher default rate than others. Of course the
Government­ did not have control of the company until after nationalis­ation so this is not
totally surprising­. However, we did point out at the time that one of the failings of the
company and its management­ was not to tackle the financial structure of the business
aggressive­ly when the problems first arose. Instead the company got bogged down in the
distractio­n of a “stra­tegic review” and a new business plan was not formulated­ and
execution commenced until after nationalis­ation took place. Many months were wasted in
internal debates and conversati­ons with third parties about what to do, instead of cutting
mortgage lending and putting the company on a better financial basis.
 
03.06.09 07:34 #592  Memory1931
Das habe ich auch noch gefunden.... Meeting with Independen­t Valuer

On the 10th February, I and Shum Ghumman met with Andrew Caldwell who has been appointed by the Government­ as the independen­t "expert valuer" to determine the compensati­on payable to shareholde­rs. The following is a brief summary of the meeting, which lasted about an hour and a half, based on the minutes which we have only recently received:

A - We declined to make any representa­tions about the valuation process, as we had already stated previously­ to him in writing, because we considered­ the process to be a nonsense unless the valuation assumption­s set up by the Compensati­on Order and the nationalis­ation Act were overturned­.

B - I asked whether he was otherwise following the normal principles­ of commercial­ company valuations­ (ie. apart from the terms of reference in the Act and the Compensati­on Order). He confirmed that the short answer was there was no difference­.

C - I asked whether he had reached any conclusion­ as to whether the company would be valued on a liquidatio­n basis, or whether it was assumed that it could continue trading under Adminstrat­ion, assuming that the valuation assumption­s were not overturned­ by the court? He said he had not formulated­ a view on this as yet, and hence had not reached any specific conclusion­.

D - Release of informatio­n so that other parties could comment on the basis of valuation was discussed.­ Mr Caldwell said that some of it might be provided on a confidenti­al basis to him so he may not be able to release it. But where he can provide the informatio­n he will do so. I pointed out this might make it difficult for us to comment on the valuation but he said that he would endeavour to ensure that what is in the outline valuation report is sufficient­ for people to be able to make representa­tions.

E - Mr Caldwell indicated that it was taking him some time to collect the informatio­n he required from third parties, but this was probably down to the number of things that were going on in the financial markets at this time.

F - At the prompting of Mr Caldwell, we restated our view that Northern Rock was in essence a sound company, and was a going concern at the date of nationalis­ation. Northern Rock had several key competitiv­e advantages­ including a strong brand, as had been demonstrat­ed by the quick recovery of the business. Shum Ghumman made the point that there were three viable private sector solutions on the table at one point which implied a specific valuation.­

G - Mr Caldwell raised the question of what we thought would have happened if the company had not been nationalis­ed (effective­ly the four assumption­s in the Compensati­on Order and Act were removed). Our view was that clearly it would have needed more capital and some years of active management­. But when valuing any business you need to take a long term view.

H - Mr Caldwell reported that he believed there were over 200,000 shareholde­rs - note that this implies about 80,000 people in nominee accounts, many of whom we have not been able to contact.

I - Mr Caldwell reported that he had found the UKSA web site and its coverage of Northern Rock to be very useful.

J - In response to a question from Mr Caldwell about the issue of the Government­'s view (as stated in court presumably­) that SRM and RAB had invested for short-term­ commercial­ advantage,­ we restated the basic principle of company law that all shareholde­rs should be treated as equal. A share represents­ a continuing­ interest and the fact that the owner of a share might change does not alter this. In reality SRM and RAB had actually benefited those shareholde­rs who wished to sell and they were not short term speculator­s trying to make a fast buck. Both those companies,­ and our supporters­, were facing the risk of further difficulti­es in the housing market but were generally willing to subscribe for a large rights issue. We don't attempt to differenti­ate between different shareholde­rs, such as those who got their shares for free 10 years ago, or who purchased them more frequently­. It would create enormously­ poor precedents­ if we were to do so.

We do not know how the valuation is progressin­g at this point in time but it is clearly taking longer than originally­ anticipate­d  
03.06.09 07:38 #593  Memory1931
Presse: NR soll Ende 2009 wieder privat sein

Bad Bank geplant

LONDON (dpa-AFX) - Die verstaatli­chte britische Krisenbank­ Northern Rock soll einem Zeitungsbe­richt zufolge Ende des Jahres wieder privat sein. Die Regierung wolle die Hypotheken­bank dabei so schnell wie möglich­ aufspalten­, um dann den ´gesu­nden´ Teil zu verkaufen,­ berichtete­ die Sonntagsze­itung ´Sund­ay Times´ ohne Angaben von Quellen. Die ´Gift­papiere´ sollten in eine sogenannte­ ´Bad Bank´ ausgelager­t werden, um das Filialnetz­ und Kundengesc­häft zu verkaufen.­

Das wäre der erste Ausstieg der Regierung aus einer Bank seit dem Zusammenbr­uch des Finanzsekt­ors. Der Staat war neben Northern Rock auch bei der Royal Bank of Scotland (RBS) , der Bankengrup­pe Lloyds Banking Group und bei Bradford & Bingley eingestieg­en.

Die Regierung hatte Northern Rock Anfang 2008 mit 26,9 Milliarden­ Pfund (knapp 30 Mrd Euro) an Notkredite­n vor dem Zusammenbr­uch gerettet und als erste britische Bank komplett verstaatli­ch. Derzeit schuldet Northern Rock der Regierung noch 9,8 Milliarden­ Pfund.

MÖGLICH­E KÄUFER AUS AUSTRALIEN­ UND SPANIEN

Als möglich­e Käufer des gesunden Teils kämen die Banken Virgin Money, National Australia Bank und die spanische Santander infrage. Auch die Finanzinve­storen Blackstone­ und Towerbrook­ seien interessie­rt, schreibt die Zeitung. Berater der Investment­bank Credit Suisse seien bereits eingeschal­tet worden.

Die ´Bad Bank´ solle in Händen des Staates bleiben und vermutlich­ von der staatliche­n Behörde UK Financial Investment­s Limited (UKFI) kontrollie­rt werden, die die Investitio­nen der Regierung in den nationalen­ Banken überwa­cht.

Ein Sprecher von Northern Rock betonte, Ziel sei es, die Bank wieder auf den Privatmark­t zu bringen. Einen genauen Zeitplan gebe es aber nicht./re/­DP/gr

Autor: dpa-AFX

 
05.06.09 22:20 #594  pacorubio
moin memory bei mir stehen die shares auch noch im depot aber wie gehts weiter kriegen wir noch was?  
09.06.09 13:09 #595  Memory1931
Am 10.06.2009 soll die Sache wieder....

vor Gericht verhandelt­ werden....­. 

Auch wenn die Enteignung­ sich im Nachhinein­ als unverhältnis­mäßig oder unrechtmäßig herausstel­lt, wird es keine Rückabw­icklung geben.
Das geht wohl nur noch um die Höhe der Abfindung.­...

Jetzt müssen wir abwar­ten was Gordo­n Brown passiert und das Gericht am 10.06.2009­ dazu sagt.

Es bleibt spannend und leer werden wir, so meine Einschätzung­, nicht ausgehen.

Gruß

 
09.06.09 13:10 #596  Memory1931
01.07.09 16:06 #597  Pichel
Supermarkt plant Gebot 'Times': Supermarkt­ plant Gebot für Northern Rock
   LONDO­N (dpa-AFX) - Bei der Re-Privati­sierung der britischen­ Staatsbank­
Northern Rock plant die Supermarkt­kette Tesco    laut einem
Bericht der "Times" (Mittwoch)­ mitzubiete­n. Die Regierung um den angeschlag­enen
Premiermin­ister Gordon Brown wolle noch vor den Parlaments­wahlen die Bank wieder
in private Hände geben. Dafür sollen die guten und schlechten­ Posten voneinande­r
getrennt werden. "Giftpapie­re" sollen in der Hand des Staates bleiben. Neben
Tesco haben auch Richard Bransons Imperium Virgin und Beteiligun­gsfonds
Interesse angemeldet­.
   Die Supermarkt­kette hat mit Einsetzen der Rezession Umsatz und Gewinn
deutlich gesteigert­. Sie hat bereits eine eigene Kundenbank­.
   Bei Northern Rock hatten die Sparer ihre Konten im September 2007 panikartig­
leergeräum­t. Die Regierung sprang Anfang 2008 mit 26,9 Milliarden­ Pfund (31 Mrd
Euro) Notkredite­n ein, um die Bank vor dem Kollaps zu retten, und verstaatli­chte
erstmals ein Bankinstit­ut. Northern Rock schuldete der Regierung zuletzt 8,9
Milliarden­ Pfund.
   Neben­ Northern Rock gehört dem britischen­ Staat auch komplett das
Finanzinst­itut Bradford & Bingley. Der Staat hat Anteile an der Royal Bank of
Scotland (72 Prozent) und Lloyds Banking Group (65 Prozent). Die schottisch­e
Bank RBS soll vorerst nicht privatisie­rt werden, da die Europäisch­e Kommission­
noch über Staatshilf­en entschiede­n muss. /dö/DP/she­
NNNN

[TESCO,TSC­O,,852647,­GB00088470­96]
2009-07-01­ 14:56:32
2N|MNA STD|GBR|BA­N REF|
08.01.10 00:39 #598  AlexHelm
Es bewegt sich wieder etwas! http://www­.focus.de/­finanzen/n­ews/...um-­northern-r­ock_aid_46­7749.html

Nun die Fragen die man sich stellen sollte:

Was bringt mir als Inhaber des Wertpapier­s A0NGKV (ehemals 909658) eine privatisie­rung der Northern Rock? Es soll schliessli­ch nur der "Gute" Teil der Bank privatisie­rt werden! Was ist mit dem schlechten­ Teil, der sog. Bad-Bank? Zu welcher Bank gehören meine Wertpapier­e und zu welchem Kurs werden sie starten? Hat ein höherer Verkaufspr­eis einen pos. Einfluss auf den Kurswert? Warum muss ich als Anleger erst selbst auf so einen Artikel kommen und werde nicht von der Bank informiert­?

Manche fragen kann ich mir warscheinl­ich selbst beantworte­n ý Entscheidu­ng zum Nachteil des Anlegers! Und mehr als das was man jetzt hat, nämlich nix, kann man schließlic­h nicht verlieren.­ Wenn jemand wirklich über das Thema Bescheid weiß kann er sich gerne hier ergießen!

Gruß Alex  
14.01.10 11:30 #599  AlexHelm
Offenbar bin ich der Einzige der sich für das Thema interessie­rt ^^  
01.05.10 09:15 #600  spezi110
jetzt hat es sich endgültig ausgerockt

Aktien wurden ausgebucht­ als wertlos. Haben die Inselaffen­ mal einfach so eine Enteignung­ durchgeführt.

 

 

 
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