Repsol Aktienanalyse: JPMorgan verdoppelt Upgrade! Neues Kursziel 15,50 EUR
12.08.25 14:02
J.P. Morgan Securities
New York (www.aktiencheck.de) - Repsol-Aktienanalyse von JPMorgan:
Der Analyst Matthew Lofting von JPMorgan stuft die Aktie der Repsol S.A. (ISIN: ES0173516115, WKN: 876845, Ticker-Symbol: REP, Madrid Stock Exchange-Symbol: REP, NASDAQ OTC-Symbol: REPYF) von "underweight" direkt auf "overweight" hoch und hebt das Kursziel von 12 EUR auf 15,50 EUR an.
Der Analyst habe erklärt, dass dieselorientierte Raffinerieunternehmen eine Absicherung gegen einen steigenden Ölpreis darstellen könnten. Repsol sei aufgrund seiner führenden Hebelwirkung im Dieselgeschäft und seiner potenziellen Vorteile aus einer durch die OPEC angeregten Ausweitung der Rohölspannen besonders interessant. Diese Kombination könne laut Lofting dem Unternehmen im aktuellen Marktumfeld überdurchschnittliche Ertragschancen sichern.
Die Analysten von JPMorgan stufen die Aktie von Repsol von "underweight" auf "overweight" herauf und erhöhen das Kursziel von 12 EUR auf 15,50 EUR. (Analyse vom 12.08.2025)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (12.08.2025/ac/a/a)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
Der Analyst Matthew Lofting von JPMorgan stuft die Aktie der Repsol S.A. (ISIN: ES0173516115, WKN: 876845, Ticker-Symbol: REP, Madrid Stock Exchange-Symbol: REP, NASDAQ OTC-Symbol: REPYF) von "underweight" direkt auf "overweight" hoch und hebt das Kursziel von 12 EUR auf 15,50 EUR an.
Die Analysten von JPMorgan stufen die Aktie von Repsol von "underweight" auf "overweight" herauf und erhöhen das Kursziel von 12 EUR auf 15,50 EUR. (Analyse vom 12.08.2025)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (12.08.2025/ac/a/a)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
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