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WKN: A1JWVX / ISIN: US30303M1027

Facebook: US-Justiz setzt den Konzern unter Druck - Aktienanalyse


25.03.19 09:22
BÖRSE am Sonntag

Bad Nauheim (www.aktiencheck.de) - Facebook: US-Justiz setzt den Konzern unter Druck - Aktienanalyse

Florian Spichalsky von der "BÖRSE am Sonntag" nimmt in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie des weltweit führenden sozialen Netzwerks Facebook Inc. (ISIN: US30303M1027, WKN: A1JWVX, Ticker-Symbol: FB2A, NASDAQ Ticker-Symbol: FB) unter die Lupe.

Keine Freundschaft: Facebook und die Behörden. Das soziale Netzwerk missbrauche seine marktbeherrschende Stellung und müsse das Sammeln von Nutzerdaten über andere Dienste und Seiten deshalb ändern. Das habe das Bundeskartellamt bereits im Februar entschieden. Jetzt stehe der Konzern auch im Visier der US-Justiz. Bundesanwälte in New York würden strafrechtlich gegen den Tech-Giganten ermitteln. Grund sei mal wieder der von den Behörden als mangelhaft eingestufte Umgang mit den Nutzerdaten. Über zehn Jahre habe der Konzern private Daten an zahlreiche Endgeräthersteller weitergegeben. Betroffen seien insbesondere Smartphonehersteller - aber auch Amazon, Apple, Microsoft und Sony. Insgesamt sollten es mehr als 150 Unternehmen sein.

Eine Grand Jury, die in einem nicht öffentlichen Verfahren prüfe, ob die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweise eine Anklage rechtfertigen würden, habe dem "New York Times"-Bericht zufolge Informationen von mindestens zwei Firmen angefordert. Da amerikanische Grand-Jury-Verfahren generell nicht öffentlich seien, gebe es weder Angaben zur bisherigen Dauer der Facebook-Ermittlungen noch zum konkreten Strafbestand. Klar sei aber, dass Facebook bereits 2007 eine Schnittstelle, die "Device-Integrated-API" veröffentlicht habe. Diese habe es Geräteherstellern erlaubt, auf die Facebook-Daten der rund 2,2 Milliarden Mitgliedern zuzugreifen. Laut dem Unternehmen, seien die Gerätehersteller aber nicht "Dritte", sondern "Service Provider" - eine Deklaration, die Datenweitergabe an konzernfremde Unternehmen legalisiere.

Facebook habe zugesichert, bei den Ermittlungen der US-Justiz zu kooperieren: "Wir arbeiten mit Ermittlern zusammen und nehmen diese Tests ernst. Wir haben öffentliche Aussagen gemacht, Fragen beantwortet und zugesagt, dass wir dies auch weiterhin tun werden."

Zudem komme, dass einer der engste Mitarbeiter von Facebook-Chef Mark Zuckerberg das Handtuch schmeiße - ausgerechnet der Kronprinz des Unternehmens, der hinter Geschäftsführerin Sheryl Sandberg die Nummer drei im Unternehmen gewesen sei. Die Hintergründe des überraschenden Abgangs seien unklar, würden aber mit Streitigkeiten über die weitere Konzernstrategie zu tun haben, heiße es aus Unternehmenskreisen. Anleger seien von der Nachricht nicht begeistert gewesen. Die Konsequenz: der Kurs habe deutlich nachgegeben. Die Bullen hätten sich gefreut, die vorrübergehende Schwäche als Kaufgelegenheit genutzt und die Papiere damit wieder nach oben geschickt.

Dabei habe das laufende Jahr mit der Bekanntgabe der vierten Quartalszahlen aus 2018 so gut begonnen. Facebook habe seine Anleger: 6,68 Milliarden Dollar Rekordgewinn begeistert. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sei das ein Plus von rund 61 Prozent. Dieser Vergleich sei aber nicht ganz aussagekräftig, weil der Konzern im Vorjahr eine einmalige Abgabe aus Auslandsgewinnen im Zuge der US-Steuerreform habe leisten müssen. Aussagekräftiger seien die Umsatz- und Nutzerzahlen des Weihnachtsquartals im Jahresvergleich. Diese seien um 30 Prozent auf 16,9 Milliarden Dollar gestiegen. Auch die Zahl monatlicher aktiver Nutzer sei binnen drei Monaten um etwa 50 Millionen auf insgesamt 2,32 Milliarden gewachsen. Damit würden rund 2,7 Milliarden Menschen mindestens eine Facebook-App nutzen.

Anleger, deren Erwartungen vor der Bekanntgabe der Quartalszahlen verhältnismäßig zurückhaltend gewesen seien, hätten sich erfreut gezeigt. Die Aktie sei nachbörslich um fast neun Prozent geklettert und sei derzeit für rund 160 Dollar zu haben. Der Umsatz von Facebook sei deutlich besser als erwartet ausgefallen, so Heather Bellini, Analystin bei Goldman Sachs.

Zu einem gesunden Aufwärtstrend würden Rücksetzer und kleine Zwischenkorrekturen dazu gehören. Experten würden derzeit noch keine Gefahr sehen, dass der seit Wochen anhaltende Aufwärtstrend wegen des steigenden Drucks der Behörden gefährdet wäre. Erst wenn der Kurs die magische Marke bei 160 Dollar nach unten brechen würde, wäre der Trendbruch klar und deutlich erkennbar, meine ein Analyst von Lynx. Solange die Bullen die Papiere oberhalb dieser Linie halten würden, bestünden weiterhin gute Einstiegsgelegenheiten. Sollte die Anklage der US-Justiz allerdings ernste Konsequenzen auf das Geschäftsmodell, nämlich die Datenweitergabe an konzernfremde Unternehmen, haben, könnte Mark Zuckerberg ein Problem bekommen. Denn dann würde das Online-Netzwerk Werbekunden - die wohl eigentlichen Kronprinzen des Unternehmens - aufgrund rechtlicher Restriktionen verlieren. (Analyse vom 21.03.2019)

Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link.

Börsenplätze Facebook-Aktie:

XETRA-Aktienkurs Facebook-Aktie:
143,80 EUR -1,61% (25.03.2019, 09:04)

Tradegate-Aktienkurs Facebook-Aktie:
143,79 EUR -1,13% (25.03.2019, 09:29)

NASDAQ-Aktienkurs Facebook-Aktie:
164,34 USD (22.03.2019)

ISIN Facebook-Aktie:
US30303M1027

WKN Facebook-Aktie:
A1JWVX

Ticker-Symbol Facebook-Aktie Deutschland:
FB2A

NASDAQ Ticker-Symbol Facebook-Aktie:
FB

Kurzprofil Facebook Inc.:

Facebook Inc. (ISIN: US30303M1027, WKN: A1JWVX, Ticker-Symbol: FB2A, NASDAQ Ticker-Symbol: FB) ist ein US-Unternehmen mit Sitz in Menlo Park, Kalifornien. Der Gesellschaft gehört das soziale Netzwerk Facebook. Am 18. Mai 2012 ging Facebook an die Börse. Die Facebook-Nutzung ist für Mitglieder kostenlos, die Einnahmen bringt vor allem das Werbegeschäft. In den USA hat Facebook den größten Anteil am Markt für Bannerwerbung. Unternehmensplänen zufolge sollen künftig aber auch neue E-Commerce-Angebote in den Dienst integriert werden. (25.03.2019/ac/a/n)

Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:

Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.





 
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