Achtung, Achtung AGB der Banken – Darauf ist zu achten!
20.01.22 11:06
Stock-World Redaktion
-
Das Pfandrecht und die Verrechnung von Konten
Beim sogenannten AGB-Pfandrecht geht es in erster Linie um Kredite. Das bedeutet konkret, dass jede Bank bei bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel einem Zahlungsverzug eines Kunden, mit Verweis auf das AGB-Pfandrecht Geldwerte(Spar- und Termingeldkonten oder ein vorhandenes Wertpapierdepot) zum Kontenausgleich für Kreditverbindlichkeiten des jeweiligen Kunden verwenden kann. Hat man also bei einem anderen Geldinstitut oder innerhalb eines anderen Vertrages Zahlungsprobleme, ist die Hausbank hier handlungsberechtigt und kann Gelder ohne Zustimmung verwenden. Wer hier nicht über die AGBs der Banken Bescheid weiß, kann beim nächsten Gang zum Geldautomaten eine böse Überraschung erleben.
-
Problemfall Sterbefall
Auch das plötzliche Ableben eines Bankkunden kann durch die AGBs zu einer echten Herausforderung für die Hinterbliebenen werden, wenn sie nicht ausreichend über die AGBs informiert sind, da es auch in diesem Bereich klare Vorgaben gibt. Um zu klären, was in puncto Verfügungsberechtigung der Erben Fakt ist, kann die Bank die Vorlagen von Erbscheinen, Testamentvollstreckerzeugnisse und andere dazu notwendige Unterlagen anfordern und verlangen. Um sich hier legitimieren zu können, benötigen die Hinterbliebenen oftmals eine Ausfertigung des Testaments oder eines Erbvertrages. Wenn man diese Voraussetzungen als Erbe kennt, kann man zeitaufwendige und kostspielige Recherchen und Bemühungen vermeiden und einfacher an das Erbe gelangen.
-
Die Mitwirkungspflicht des Kontoinhabers
Die sogenannte Mitwirkungspflicht ist ebenfalls ein Punkt, der in den AGBs festgelegt wird und an den sich die Kunden unbedingt halten müssen. Hier ist vereinbart, dass sich der Kunde im Falle einer Adressänderung, bei Veränderung des Namens - Stichwort Hochzeit - oder auch bei ausgestellten Kontovollmachten die Bank unverzüglich auf diese Veränderungen hinweisen muss. Gleiches gilt auch für die Prüfung von Mitteilungen der Bank wie zum Beispiel von Kontoauszügen, Wertpapierabrechnungen oder Zinsbescheinigungen und anderen wichtigen Belegen. Bankunterlagen sollten daher also immer unmittelbar nach dem Eingang geprüft und eventuelle Korrekturen, beispielsweise bei fehlerhaften Buchungen, sofort auf schriftlichem Weg veranlasst werden.
-
Der Mythos Bankgeheimnis
Die landläufige Meinung vieler Bürger ist, dass die eigene Bank immer zur Verschwiegenheit verpflichtet ist und keinesfalls Internes über den eigenen Kontostand oder Zahlungseingänge und Ausgänge preisgeben darf. Der ein oder andere mag hier die Stereotypen einiger schweizerischen Kreditinstitute im Kopf haben - die Realität sieht jedoch anders aus. Natürlich ist die Bank zur Verschwiegenheit bezüglich kundenbezogener Tatsachen verpflichtet. Allerdings hat die Verschwiegenheit da ihre Grenzen, wo es zum Beispiel um Anfragen der Finanzbehörden geht. In welchem Maße die Bank dann Auskunft geben muss und wie weit es hier gehen kann, ist in den AGBs festgeschrieben, weswegen sich der genaue Blick hier ganz besonders lohnt.
Ein Fazit
Die AGBs der Banken
beinhalten
also oft versteckte und für den Kunden ungünstige Klauseln,
die
erst bei genauem Lesen entdeckt werden können. Wer hier ein
wenig
mehr Sorgfalt und Zeit als üblich investiert, vermeidet böse
Überraschungen und finanzielle Einbußen, die ansonsten drohen.
Genau hinschauen lohnt sich - wer sorgfältig lesen kann, ist
klar im
Vorteil!
____________________________________________________________________________
Der Autor stellt hier lediglich Informationen zur Verfügung, es erfolgt keine Anlageberatung, Empfehlung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Vermögensanlagen. Anlagegeschäfte beinhalten Risiken, so dass die Konsultierung professioneller Anlagenberater empfohlen wird. Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass ein Engagement in Aktien (auch Hot Stocks oder Penny Stocks), Zertifikate, Fonds oder Optionsscheine zum Teil mit erheblichen Risiko verbunden. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals kann nicht ausgeschlossen werden.
powered by stock-world.de
Edelsteine in ihren glitzernden Farben sind stets ein Hingucker. Smaragde, Rubine und Saphire sind wohl die bekanntesten ...
Liebe Leserinnen, Liebe Leser, der Begriff vom Schwimmen begegnet Ihnen beim Spekulieren ...
Zahlreiche Profi-Aufkäufer versprechen Maklern einen sorgenfreien Ruhestand. Der Ankauf des Maklerbestands ...
Rechtsexperte: So können sich Betroffene gegen die Hetze im Netz wehren (djd). "Du total verblödetes ...
So können Privatanleger vom schnellen Ausbau erneuerbarer Energien profitieren (djd). Die politischen ...
Nach einem schwachen Wochenstart drehten die Aktienmärkte Mitte der Woche mehrheitlich nach oben. ...
Goldpreis Chartanalyse: Kurze Einordnung im Rückblick Goldpreis Chartanalyse von Christian ...
Durch Abkühlung in die Rezession – genau das droht der US-Wirtschaft nun ausgerechnet durch Klimaanlagen. ...