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Sa, 18. April 2026, 1:52 Uhr

Rentenbesteuerung vor Gericht


21.03.02 14:50
Dresdner Bank

Das Bundesverfassungsgericht hat - wie allgemein erwartet - die derzeit unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und gesetzlichen Renten für verfassungswidrig erklärt, so die Analysten der Dresdner Bank.

Besteuert werde bei der Rente - im Gegensatz zu Pensionen - nur der so genannte Ertragsanteil, der sich als Äquivalent für die auflaufenden Zinsen ergebe. Jener Teil der Rente, der aus Beitragszahlungen stamme, unterliege dagegen nicht der Steuer. Im Unterschied zu früheren Urteilen habe das Gericht dem Gesetzgeber weder konkrete Inhalte noch enge Fristen für eine Neuregelung vorgegeben.

Dennoch habe die Bundesregierung bereits angekündigt, dass sie zur Umsetzung des Urteils, die spätestens ab 2005 erfolgen müsse, den Weg der nachgelagerten Besteuerung einschlagen wolle. Grundsätzlich müssten dann die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zum Zeitpunkt der Zahlung steuerfrei bleiben. Zu besteuern wäre dafür aber der Beitragsrückfluss in Form von Rentenzahlungen. Allerdings könne man wegen der bereits gebildeten Renten-Anwartschaften die nachgelagerte Besteuerung nur schrittweise einführen.