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Fr, 17. April 2026, 23:32 Uhr

Ökosteuer in der Kritik


07.12.01 13:35
Dresdner Bank

Die so genannte Ökosteuer ist wieder einmal in die Schlagzeilen geraten, berichten die Wirtschaftsexperten der Dresdner Bank.

Dieses Mal seien allerdings nicht gestiegene Benzinpreise der Grund, sondern wettbewerbsrechtliche Bedenken der EU-Kommission. Die deutsche Ökosteuer beinhalte im wesentlichen eine Erhöhung der Mineralölsteuer in fünf Stufen um jeweils 6 Pfennige pro Liter (zum 1. April 1999 und anschließend jeweils zum 1. Januar bis einschließlich 2003) und die Einführung einer Stromsteuer von 2 Pfennigen pro Kilowattstunde zum 1. April 1999, die dann analog um 0,5 Pfennige pro Kilowattstunde erhöht werde. Insgesamt kalkuliere die Bundesregierung mit einem Aufkommen der Ökosteuer, das in diesem Jahr bei 22½ Mrd. DM liege, 2002 bei 28 Mrd. DM und 2003 bei 33½ Mrd. DM.

Im Zentrum der Kritik stünden derzeit die zahlreichen Ausnahmen von der Ökosteuer. So seien - unabhängig von der Umweltbelastung - bestimmte Branchen von der Steuer begünstigt (vor allem die energieintensiven Branchen wie Bergbau, die Stahlindustrie oder die Chemie-Industrie) bzw. sogar ganz befreit, um internationale Wettbewerbsverzerrungen zu mildern. Die Steuernachlässe um bis zu 80% würden sich auf etwa 5 Mrd. DM summieren. Diese Sonderbehandlung sei nach Einschätzung der EU-Wettbewerbskommission eine unerlaubte, dauerhafte Subvention der heimischen Wirtschaft. Aus diesem Grund habe Brüssel die Ausnahmen von der Ökosteuer nur bis zum 31. März 2002 genehmigt. Die Bundesregierung strebe nun eine Verlängerung um zehn Jahre an, wozu die EU-Kommission allerdings nur unter bestimmten Auflagen bereit sei.

Grundsätzlich gebe es drei Möglichkeiten, um die Bedenken der EU auszuräumen. Erstens könnte man die Steuernachlässe nur auf fünf Jahre befristen und dabei degressiv staffeln, mit dem Ziel, sie in diesem Zeitraum abzubauen. Zweitens käme auch eine Verlängerung um zehn Jahre in Frage, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die begünstigten Unternehmen künftig einen "wesentlichen Teil" der Steuer entrichten würden - und nicht nur 20% wie bisher. Die dritte Möglichkeit sehe vor, die Entlastungen im derzeit gewährten Ausmaß beizubehalten - sie dafür jedoch an eine nachweisbare ökologische Gegenleistung zu binden wie etwa die Einsparung von Energie oder die Senkung von Schadstoff-Emissionen. Unklar sei allerdings, ob es ausreiche, diese Ziele durch die bisher geltende freiwillige Selbstverpflichtung der Industrie zur Reduzierung von Kohlendioxyd anzustreben oder ob diese Selbstverpflichtung in eine gesetzliche Vorschrift umzuwandeln sei.

Gegen die deutsche Ökosteuer würden aber nicht nur wettbewerbsrechtliche Bedenken vorgebracht, sondern auch ordnungspolitische. Es sei zwar grundsätzlich sinnvoll, das knappe Gut "Umwelt" steuerlich stärker zu belasten. Bislang stehe allerdings nicht der lenkende Aspekt der Umweltschonung im Vordergrund, sondern vielmehr die fiskalische Wirkung, sprich das höhere Steueraufkommen. Dieses diene der Finanzierung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung, sei also zweckgebunden. Das sei schon deshalb bedenklich, weil ein derartiger Umbau des Abgabensystems die tatsächlichen Beitragslasten verschleiere und von der Sozialpolitik den Druck nehme, die dringend notwendigen strukturellen Reformen einzuleiten. Hinzu komme, dass effiziente Ökosteuern zum allmählichen Versiegen ihrer Erträge führen und auch aus diesem Grund für die Finanzierung von Sozialkosten ungeeignet seien.

Vor dem Hintergrund dieser Problematik wäre die Bundesregierung gut beraten, wenn sie mittelfristig ihr Konzept der Ökosteuer auf eine neue ökologisch und ordnungspolitisch stimmige sowie europäisch abgestimmte Grundlage stellen würde. Dabei sollte das Aufkommen der Ökosteuer keiner Zweckbindung unterliegen und auch wettbewerbs- und verteilungspolitisch motivierte Ausnahmen sollten Tabu sein. Außerdem müsste eine Ökosteuer, die zur Lösung des Klimaproblems beitragen solle, so konzipiert sein, dass ihre Bemessungsgrundlage bei der Schadstoff-Emission ansetze und nicht beim Energieverbrauch.